Das Formular 8938 ist keine routinemäßige Steuererklärung für international tätige Steuerzahler. Es handelt sich um eine FATCA-Informationsmeldung, die eine detaillierte Angabe ausländischer Konten, Investitionen, Unternehmen und vertraglicher Rechte erfordern kann, selbst wenn diese Vermögenswerte nur geringe oder keine laufenden Einkünfte generieren. Um das Formular 8938 korrekt auszufüllen, müssen Sie zunächst feststellen, ob Sie zu den meldepflichtigen Personen gehören, den korrekten Schwellenwert anwenden und alle relevanten Informationen für eine vollständige Meldung zusammentragen.
Für US-Bürger, Inhaber einer Green Card, Ausländer mit ständigem Wohnsitz in den USA und bestimmte inländische Unternehmen mit internationalen Beteiligungen ist bei der Erstellung dieses Formulars besondere Sorgfalt geboten. Ein übersehenes Konto oder ein falsch angewendeter Schwellenwert kann zu einem Compliance-Problem führen, das in keinem Verhältnis zum zugrunde liegenden Vermögenswert steht.
Wer muss das Formular 8938 einreichen?
Das Formular 8938, Erklärung über bestimmte ausländische Finanzanlagen, wird in der Regel von bestimmten Personen eingereicht, deren Anteile an bestimmten ausländischen Finanzanlagen den geltenden Schwellenwert überschreiten. Zu diesen bestimmten Personen zählen in der Regel US-Staatsbürger, Ausländer mit ständigem Wohnsitz in den USA sowie bestimmte Ausländer ohne ständigen Wohnsitz in den USA, die sich für die steuerliche Behandlung als US-Einwohner entscheiden.
Die Schwellenwerte hängen vom Familienstand und davon ab, ob der Steuerpflichtige in den Vereinigten Staaten lebt oder gemäß den Anweisungen zum Formular 8938 als im Ausland ansässig gilt. Für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten gelten folgende Schwellenwerte:
- Unverheiratete Steuerzahler und verheiratete Steuerzahler, die getrennt veranlagen: mehr als 50,000 US-Dollar am letzten Tag des Steuerjahres oder mehr als 75,000 US-Dollar zu einem beliebigen Zeitpunkt im Laufe des Jahres.
- Verheiratete Steuerzahler, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben: mehr als 100,000 US-Dollar am letzten Tag des Steuerjahres oder mehr als 150,000 US-Dollar zu einem beliebigen Zeitpunkt im Laufe des Jahres.
Für im Ausland lebende Steuerzahler sind die Schwellenwerte deutlich höher. Alleinstehende Steuerzahler oder verheiratete Steuerzahler, die getrennt veranlagen, müssen in der Regel eine Steuererklärung abgeben, wenn bestimmte ausländische Finanzanlagen am letzten Tag des Jahres 200,000 US-Dollar oder zu einem beliebigen Zeitpunkt im Laufe des Jahres 300,000 US-Dollar übersteigen. Für verheiratete Steuerzahler, die gemeinsam veranlagen und im Ausland leben, liegen die entsprechenden Schwellenwerte bei 400,000 US-Dollar bzw. 600,000 US-Dollar.
Ein Auslandsaufenthalt zu diesem Zweck hat eine spezifische Bedeutung. Er gilt im Allgemeinen für US-Bürger, deren steuerlicher Wohnsitz im Ausland liegt und die entweder den Nachweis eines tatsächlichen Wohnsitzes oder den Nachweis der physischen Anwesenheit erbringen, sowie für bestimmte in den USA ansässige Personen, die Staatsangehörige eines Landes sind, mit dem die Vereinigten Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben. Eine vorübergehende Auslandsentsendung führt nicht automatisch zu der höheren Einkommensgrenze.
Bestimmte inländische Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Trusts mit engem Kundenkontakt können ebenfalls zur Abgabe des Formulars 8938 verpflichtet sein. Diese Regeln sind enger gefasst und können komplex sein, insbesondere wenn es sich um ein inländisches Unternehmen mit engem Kundenkontakt handelt, das erhebliche passive Einkünfte erzielt oder passive Vermögenswerte hält. Die Analyse auf Unternehmensebene sollte separat durchgeführt werden und darf nicht von der individuellen Steuererklärung eines Eigentümers abgeleitet werden.
Welche Vermögenswerte gehören auf Formular 8938?
Das Formular umfasst mehr als nur ausländische Bankkonten. Zu den spezifizierten ausländischen Finanzanlagen gehören im Allgemeinen ausländische Finanzkonten und bestimmte andere ausländische Vermögenswerte, die außerhalb eines US-Finanzinstituts gehalten werden. Gängige Beispiele sind ausländische Giro-, Spar-, Wertpapierdepot- und Altersvorsorgekonten; Aktien oder Wertpapiere, die von einem nicht-US-amerikanischen Unternehmen ausgegeben werden; Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder Trusts; ausländische Investmentfonds; und Finanzverträge mit einem nicht-US-amerikanischen Vertragspartner, wie beispielsweise bestimmte im Ausland ausgestellte Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Derivatekontrakte.
Direkt gehaltene ausländische Immobilien müssen grundsätzlich nicht auf Formular 8938 angegeben werden. Anders verhält es sich jedoch, wenn die Immobilie über eine ausländische Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, einen Trust oder eine ähnliche Einrichtung gehalten wird. In diesem Fall kann die Beteiligung an der ausländischen Einrichtung als ausländisches Finanzvermögen gelten, auch wenn die Immobilie selbst nicht dazu zählt.
Ebenso sind Bargeldbestände auf ausländischen Konten meldepflichtig, während Sachwerte wie ausländische Kunstwerke, Schmuck, Fahrzeuge und Edelmetalle in der Regel nicht meldepflichtig sind. Die Einstufung von Krypto-Assets kann vom Einzelfall abhängen und sollte anhand der geltenden Bestimmungen und der Art der Verwahrungsvereinbarung überprüft werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Formulars 8938
Das Formular wird Ihrer fristgerecht eingereichten Einkommensteuererklärung beigefügt, einschließlich etwaiger Fristverlängerungen. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass es zusammen mit dem Formular 1040, 1040-SR oder 1040-NR eingereicht wird. Es wird nicht separat wie die FBAR- Meldung eingereicht.
1. Prüfen Sie Ihren Anmeldestatus und Ihre Schwellenwerte.
Prüfen Sie zunächst, ob Sie zur Abgabe einer US-Einkommensteuererklärung verpflichtet sind und welchen Steuerstatus Sie verwenden werden. Stellen Sie anschließend fest, ob Sie die Definition des Formulars 8938 für „ im Ausland lebend“ erfüllen . Addieren Sie den Wert aller angegebenen ausländischen Finanzanlagen, um sowohl den Schwellenwert zum Jahresende als auch den Schwellenwert für den höchsten Wert im Laufe des Jahres zu prüfen.
Hier unterlaufen vielen Steuerzahlern ein vermeidbarer Fehler. Ein Steuerzahler kann am 31. Dezember weniger als 50,000 Dollar besitzen, aber dennoch die Einkommensgrenze überschreiten, beispielsweise durch eine hohe Einzahlung, den Verkauf von Wertpapieren, eine Bonuszahlung oder eine vorübergehende Überweisung im Laufe des Jahres.
2. Erstellen Sie ein vollständiges Anlagenverzeichnis.
Erstellen Sie eine Bestandsaufnahme, bevor Sie die Informationen in das Formular eingeben. Geben Sie für jeden Vermögenswert den Eigentümer, das Land oder die Gerichtsbarkeit, das Finanzinstitut oder den Emittenten, die Kontonummer oder andere Identifikationsmerkmale, den Höchstwert im Laufe des Jahres und an, ob der Vermögenswert im gemeinsamen Besitz war.
Enthält ein Konto börsennotierte ausländische Wertpapiere, ist nicht davon auszugehen, dass jedes Wertpapier einzeln aufgeführt werden muss. Formular 8938 enthält Regeln, die unnötige Doppelmeldungen vermeiden sollen, wenn Vermögenswerte über ein meldepflichtiges Finanzkonto gehalten werden. Die Meldemethode sollte den Anweisungen im Formular folgen und die höchste angemessene Meldestufe des jeweiligen Vermögenswerts widerspiegeln.
Auch bei gemeinsamem Eigentum ist Sorgfalt geboten. Der Wert eines Vermögenswerts muss unter Umständen vollständig für die Berechnung der Freibeträge berücksichtigt werden, selbst wenn Sie Miteigentümer sind. Verheiratete Steuerzahler, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, können dies unter Umständen auch gemeinsam tun, während verheiratete Steuerzahler, die eine getrennte Steuererklärung abgeben, ihre Meldepflichten individuell prüfen müssen.
3. Ermitteln Sie den Maximalwert in US-Dollar.
Formular 8938 verlangt in der Regel den Höchstwert jedes meldepflichtigen Vermögenswerts im Steuerjahr, ausgedrückt in US-Dollar. Kontoauszüge, Brokerberichte, Transaktionsaufzeichnungen und Jahresendbewertungen dienen als Grundlage. Ist ein genauer Wert nicht ohne Weiteres verfügbar, verwenden Sie eine plausible Schätzung, die durch verfügbare Unterlagen belegt ist.
Fremdwährungen müssen zu einem angemessenen Wechselkurs in US-Dollar umgerechnet werden. Dokumentieren Sie den verwendeten Kurs und dessen Quelle in Ihren Steuerunterlagen. Konsequente Vorgehensweise, vollständige Dokumentation und eine angemessene Bewertungsmethode sind wichtig, insbesondere für ausländische Unternehmen in Privatbesitz, Private-Equity-Fonds, ausländische Trusts und illiquide Anlagen.
Niedrige Anschaffungskosten entbinden nicht von der Meldepflicht. Formular 8938 basiert im Allgemeinen auf dem Vermögenswert, nicht auf dem ursprünglich investierten Betrag oder den im Laufe des Jahres erzielten Erträgen.
4. Füllen Sie die entsprechenden Abschnitte des Formulars aus.
Das Formular trennt Einlagen- und Depotkonten von anderen spezifizierten ausländischen Finanzanlagen. Es enthält außerdem einen zusammenfassenden Abschnitt sowie Abschnitte für Vermögenswerte, die in anderen internationalen Informationsmeldungen aufgeführt sind.
Beispielsweise kann eine Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft die Verwendung des Formulars 5471, eine Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft das Formular 8865 und Transaktionen mit oder Beteiligungen an ausländischen Trusts das Formular 3520 auslösen. Die Tatsache, dass ein Vermögenswert in einem anderen internationalen Formular aufgeführt ist, bedeutet nicht, dass er für die Zwecke des Formulars 8938 ignoriert werden kann. In bestimmten Fällen ermöglicht das Formular eine vereinfachte Meldung durch Angabe des zugehörigen Formulars, die Schwellenwertanalyse und die formularübergreifende Konsistenz bleiben jedoch unerlässlich.
5. Fügen Sie das Formular der Rücksendung bei und bewahren Sie die Unterstützung auf.
Reichen Sie das Formular 8938 zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung bis zum ursprünglichen oder verlängerten Abgabetermin ein. Bewahren Sie Kontoauszüge, Wertgutachten, Eigentumsnachweise, Wechselkursberechnungen und Kopien relevanter internationaler Steuererklärungen auf. Diese Unterlagen sind besonders wichtig, wenn ein Vermögenswert über mehrere Rechtsträger gehalten wird oder wenn ein Steuerpflichtiger im Laufe des Jahres seinen Wohnsitz, seinen Steuerstatus oder die Eigentumsverhältnisse ändert.
Formular 8938 versus FBAR: Warum beide zutreffen können
Das Formular 8938 wird häufig mit dem FBAR, FinCEN-Formular 114 verwechselt. Es handelt sich um separate Meldungen, die nach unterschiedlichen Regeln, Schwellenwerten und Meldeverfahren verwaltet werden.
Die FBAR-Meldepflicht gilt grundsätzlich, wenn der Gesamtwert ausländischer Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr 10,000 US-Dollar übersteigt. Formular 8938 hat höhere Schwellenwerte und deckt ein breiteres Spektrum ausländischer Finanzanlagen ab, darunter bestimmte ausländische Unternehmensbeteiligungen und Finanzverträge, die nicht unter die FBAR-Meldepflicht fallen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für beide Formulare, müssen Sie in der Regel beide einreichen. Die Meldung eines Kontos im FBAR erfüllt nicht die Anforderungen des Formulars 8938, und das Beifügen des Formulars 8938 zur Steuererklärung erfüllt nicht die FBAR-Pflicht. Es gibt zwar Überschneidungen, die Einreichungen sind jedoch nicht austauschbar.
Häufige Fehler im Formular 8938
Die häufigsten Fehler sind nicht immer offensichtlich. Steuerzahler lassen oft ausländische Rentenansprüche aus, übersehen ausländische Konten mit geringen Guthaben, die zusammen einen Schwellenwert überschreiten, melden nur die Werte zum Jahresende oder behandeln eine von einer ausländischen Gesellschaft gehaltene Beteiligung so, als wäre sie direkt gehalten. Andere gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine ausländische Steuererklärung, eine lokale Offenlegung oder eine FBAR-Meldung die FATCA-Meldepflicht ersetzt.
Ein weiteres wiederkehrendes Problem sind uneinheitliche Angaben in den verschiedenen Formularen. Werte, Eigentumsanteile, Firmennamen und ausländische Adressen sollten in Formular 8938, FBARs, Formular 5471 oder 8865, der Meldung von Trusts und der Einkommensteuererklärung übereinstimmen. Abweichungen lassen sich unter Umständen erklären, unerklärliche Abweichungen hingegen können Fragen aufwerfen.
Die Nichtabgabe des Formulars 8938 kann eine Strafe von 10,000 US-Dollar nach sich ziehen. Bei fortgesetzter Nichtabgabe nach Benachrichtigung durch die IRS sind weitere Strafen möglich. Die Verjährungsfrist kann sich verlängern, wenn die erforderlichen Informationen nicht bereitgestellt werden. In begründeten Fällen kann eine Ausnahme gewährt werden; dies sollte jedoch nicht als Strategie für die Einreichung des Formulars genutzt werden.
Bei Steuerpflichtigen mit Versäumnissen in Vorjahren hängt die richtige Vorgehensweise von den Umständen ab: Wurden Einkünfte gemeldet? Wurden FBAR-Meldungen eingereicht? Was war der Grund für das Versäumnis? Hat die US-Steuerbehörde (IRS) bereits Kontakt aufgenommen? Die Korrektur eines Fehlers in der internationalen Meldepflicht sollte sorgfältig und unter Berücksichtigung aller damit verbundenen Meldungen erfolgen.
Ein sorgfältig ausgefülltes Formular 8938 dient weniger der Übertragung von Kontoständen in eine Steuererklärung, sondern vielmehr der lückenlosen Darstellung ausländischer Eigentumsverhältnisse. Wenn sich Ihr Vermögen über verschiedene Länder, Unternehmen, Rentensysteme oder familiäre Vereinbarungen erstreckt, kann eine sorgfältige Klassifizierung und Dokumentation von Anfang an verhindern, dass aus einer routinemäßigen Steuererklärung ein größeres Problem mit der Einhaltung der Vorschriften wird.