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Historische Perspektive – Vereinfacht

Am Mittwoch, dem 18. Juni 2014, führte die US-Steuerbehörde (IRS) das erweiterte und vereinfachte vereinfachte Steuerprogramm erneut ein. Dieses war ursprünglich am 26. Juni 2012 eingeführt worden und sollte ab dem 1. September 2012 für Steuerzahler gelten, gegen die keine zivil- oder strafrechtliche Prüfung durch die IRS eingeleitet wurde. Das neue vereinfachte Steuerprogramm verzichtete auf: 1) die Risikobewertung der IRS hinsichtlich der Mindestvoraussetzung von 1,500 US-Dollar an unbezahlten Steuern und 2) den vereinfachten Fragebogen der IRS. Stattdessen basiert die Teilnahme am vereinfachten Steuerprogramm nun allein auf dem neuen Konzept des „nicht vorsätzlichen“ Verhaltens und nicht mehr auf einer Risikobewertung.

Der Begriff „nicht vorsätzlich“ wurde weit gefasst als Verhalten definiert, das auf Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder Irrtum beruht oder auf einem gutgläubigen Missverständnis der gesetzlichen Bestimmungen. Tatsächlich besteht der Unterschied zwischen Betrug – der Absicht zu täuschen – und grober Fahrlässigkeit, bei der keine solche Absicht vorlag. 

Der wesentliche Bestandteil dieses überarbeiteten vereinfachten Programms ist die Pflicht, lediglich die US-Einkommensteuererklärungen der letzten drei (3) Jahre und das FinCEN-Formular FBAR 114 der letzten sechs (6) Jahre einzureichen – und das völlig straffrei . Es fallen weder Säumniszuschläge noch Strafen für verspätete Einreichung an, und es gibt auch keine Strafen für fehlerhafte oder unvollständige Angaben. Sie zahlen lediglich die Steuer (falls vorhanden) und Zinsen. Die strafrechtliche Haftung für vorsätzliches Handeln bleibt jedoch wie bisher bestehen.

Der Straffreiheitsgrundsatz gilt nur für zukünftige Strafen und nicht für bereits verhängte Strafen im Rahmen von Regelungen zur stillschweigenden Offenlegung. Darüber hinaus unterliegen vereinfachte ausländische oder inländische Offshore -Anmeldungen keiner automatischen Prüfung, sondern lediglich den regulären Auswahlverfahren für Einreichungsprüfungen, einschließlich Abgleichprüfungen.

Zusätzlich zum bereits bestehenden vereinfachten Verfahren, das nun „ Vereinfachte Verfahren für ausländische Offshore-Konten “ heißt, umfasst dieses neue vereinfachte Verfahren auch ein vereinfachtes Verfahren für inländische Offshore-Konten . Dieses sieht eine Strafe von 5 % gemäß Title 26 (sonstige Offshore-Konten) auf den höchsten Gesamtwert bestimmter ausländischer Finanzanlagen zum Jahresende vor. Diese Strafe gilt jedoch nur für bereits eingereichte Steuererklärungen. Das heißt, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens für inländische Offshore-Konten können Sie lediglich geänderte, nicht aber ursprüngliche US-Einkommensteuererklärungen einreichen.

In der Praxis bedeutet dies, dass fast jede Person, die in den USA keine Einkommensteuererklärung oder FinCEN-Formular 114 FBARs für die vergangenen Jahre eingereicht hat, ihre Angelegenheiten nun straffrei (im Rahmen des Foreign Offshore Procedure- Programms) bereinigen kann, ohne dass Fragen gestellt werden, und die geschuldete Steuer zuzüglich Zinsen nur für die letzten drei Jahre zahlen muss.

Uns ist jedoch schon seit einiger Zeit bekannt, dass die US-Steuerbehörde (IRS) nach rund dreizehn (13) Jahren Laufzeit des vereinfachten Steuerzahlungsprogramms jederzeit Interesse an dessen Beendigung bekundet hat. Ein konkretes Enddatum steht noch nicht fest. Dies ist offenbar auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen, die die Beendigung des Programms aufgrund dringenderer Prioritäten der IRS verzögert hat.

Informationen des IRS zu den allgemeinen vereinfachten Verfahren zur Einreichung von Steuererklärungen finden Sie unter: http://www.irs.gov/Individuals/International-Taxpayers/Streamlined-Filing-Compliance-Procedures

Protax hat bereits Tausende solcher vereinfachter Einreichungen abgeschlossen und ist dabei, diese ebenfalls abzuschließen.   

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