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Vereinfachte inländische Offshore-Verfahren

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Vereinfachte inländische Offshore-Verfahren

Vereinfachte inländische Offshore-Verfahren – 

Teilnahmeberechtigung – Vereinfachte inländische Offshore-Verfahren

Um die geltenden Teilnahmevoraussetzungen für dieses Programm zu erfüllen, müssen Steuerpflichtige 1) die Voraussetzungen für die Nichtansässigkeit nicht erfüllen (siehe: Voraussetzungen für die Nichtansässigkeit – Vereinfachte Verfahren für ausländische Offshore-Konten bei gemeinsamer Veranlagung durch Ehegatten müssen beide Steuerpflichtigen diese Voraussetzungen erfüllen), 2) für jedes der drei (3) letzten Jahre eine US-Steuererklärung abgegeben haben (sofern erforderlich) und 3) Einkünfte aus ausländischen Finanzanlagen nicht gemeldet und die nach US-Steuerrecht vorgeschriebenen Steuern nicht gezahlt haben und möglicherweise das FinCEN FBAR-Formular 114 nicht eingereicht haben , sofern dies alles auf nicht vorsätzliches Verhalten zurückzuführen ist.

Der Begriff „nicht vorsätzlich“ wurde weit gefasst als Verhalten definiert, das auf Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder Irrtum beruht oder auf einem gutgläubigen Missverständnis der gesetzlichen Bestimmungen. Tatsächlich besteht der Unterschied zwischen Betrug – der Absicht zu täuschen – und grober Fahrlässigkeit, bei der keine solche Absicht vorlag.

Anmeldeverfahren – Vereinfachte inländische Offshore-Verfahren

US-Steuerzahler, die für das oben beschriebene vereinfachte Verfahren für inländische Offshore-Konten in Frage kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

1) Für jedes der letzten drei (3) Jahre, für die die Frist für die Abgabe der US-Einkommensteuererklärung (oder die ordnungsgemäß beantragte verlängerte Frist) abgelaufen ist („abgeschlossenes Jahr“), sind geänderte Steuererklärungen zusammen mit allen Informationserklärungen einzureichen.

2) Reichen Sie für jedes der letzten sechs (6) Jahre, deren Fälligkeitstermine für das FinCEN FBAR Formular 114 bereits verstrichen sind, alle überfälligen FinCEN FBAR Formulare 114 ein und

3) etwaige Strafen gemäß Title 26 Misc Offshore zahlen. 

Der gesamte Betrag an Steuern, Zinsen und Strafgebühren gemäß Titel 26 Misc Offshore Penalty, die im Zusammenhang mit diesen Einreichungen fällig werden, muss zusammen mit den geänderten Steuererklärungen entrichtet werden.

Die Strafe gemäß Titel 26 Misc. Offshore beträgt 5 % des höchsten Gesamtbetrags/Werts der FFA der Steuerpflichtigen, die während der Jahre im betreffenden Steuererklärungszeitraum und dem betreffenden FinCEN FBAR Form 114-Zeitraum der Misc. Offshore-Strafe unterliegen.

Der höchste Gesamtsaldo/-wert wird ermittelt, indem die Jahresend-Kontostände und Jahresend-Vermögenswerte aller FFAs, die der Misc. Offshore Penalty unterliegen, für jedes Jahr im betreffenden Steuererklärungszeitraum und im betreffenden FinCEN FBAR Form 114- Zeitraum addiert und der höchste Gesamtsaldo/-wert aus diesen Beträgen ausgewählt wird.

Eine ausländische Finanzagentur (FFA) unterliegt der Offshore-Strafe von 5 % in einem bestimmten Jahr, wenn sie hätte gemeldet werden müssen, aber nicht: 1) als FinCEN FBAR Form 114 für dieses Jahr gemeldet wurde, 2) auf einem IRS FATCA Form 8938 gemeldet wurde oder 3) die Bruttoeinnahmen in Bezug auf die FFA in diesem Jahr nicht gemeldet wurden.

US-Steuerzahler, die die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren zur Verwaltung von inländischen und ausländischen Steuerkonten erfüllen und die genannten Anforderungen einhalten, unterliegen keinen Strafen für verspätete Abgaben, verspätete Zahlungen, fehlerhafte Angaben oder fehlende Informationen. Selbst wenn sie im Anschluss einer Steuerprüfung unterzogen werden, fallen keine Strafen für verspätete Abgaben, verspätete Zahlungen, fehlerhafte Angaben oder fehlende Informationen an, es sei denn, die Prüfung ergibt, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften betrügerisch war oder das Formular FBAR 114 des FinCEN vorsätzlich missachtet wurde.

Etwaige zuvor festgesetzte Strafen für die betroffenen Jahre des vereinfachten Verfahrens werden nicht erlassen. Dies schließt auch keine weiteren Steuerfestsetzungen oder Strafen im Zusammenhang mit diesen zusätzlichen Steuerfestsetzungen aus, wie es bei jeder US-Steuererklärung üblich ist.

Einreichungshinweise – Vereinfachte inländische Offshore-Verfahren

1) Reichen Sie gegebenenfalls die US-Einkommensteuererklärungen der drei (3) Vorjahre (Formular 1040X) zusammen mit allen Informationserklärungen ein, auch wenn diese separat eingereicht wurden.

2) Ganz oben auf jeder US-Einkommensteuererklärung und Informationserklärung sollte in roter Tinte „Streamlined Domestic Offshore“ geschrieben werden.

3) Füllen Sie das Formular „Formular 14654 – Bescheinigung einer in den Vereinigten Staaten ansässigen US-Person für vereinfachte inländische Offshore-Verfahren“ aus und unterschreiben Sie es.

4) Entrichten Sie die Zahlung aller Steuern und Zinsen (Zinsrechner verlinkt),

5) Zahlung der Strafe gemäß Titel 26 Sonstige Offshore-Transaktionen

6) Falls keine Sozialversicherungsnummer vorliegt, reichen Sie bitte das Formular W-7 ein – Antrag auf eine individuelle Steueridentifikationsnummer des IRS.

7) Erleichterungen/Versäumnisse bei der rechtzeitigen Beantragung des Aufschubs von Einkünften aus bestimmten Altersvorsorge- oder Sparplänen, siehe Anweisungen

8) Senden Sie die Dokumente und die Zahlung an die angegebene Adresse:

Internal Revenue Service
3651 South IH 35
Haltestelle 6063 AUSC
Achtung: Optimiertes Inlands- und Offshore-Geschäft
Austin, TX 78741, USA

9) Alle FinCEN FBAR Formular 114 FBARs müssen elektronisch eingereicht werden. Als Grund für die verspätete Einreichung ist „Sonstige“ auszuwählen und „Vereinfachte Einreichungsverfahren“ einzugeben.

Informationen zu den vereinfachten inländischen Offshore-Verfahren finden Sie unter:
http://www.irs.gov/Individuals/International-Taxpayers/U-S-Taxpayers-Residing-in-the-United-States

Protax hat bereits Tausende solcher vereinfachter Einreichungen abgeschlossen und ist dabei, diese ebenfalls abzuschließen.   

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