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Vereinfachte ausländische Offshore-Verfahren

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Vereinfachte ausländische Offshore-Verfahren

Vereinfachte ausländische Offshore-Verfahren

Berechtigung – Vereinfachte Verfahren für ausländische Offshore-Anlagen

Um die geltenden Teilnahmevoraussetzungen für dieses Programm zu erfüllen, müssen Steuerzahler folgende Kriterien erfüllen: Nichtwohnsitz Voraussetzungen (bei gemeinsamer Veranlagung durch Ehegatten müssen beide Steuerpflichtigen diese erfüllen), 2) die Steuerpflichtigen müssen Einkünfte aus ausländischen Finanzanlagen (FFA) nicht gemeldet und die nach US-Steuerrecht vorgeschriebenen Steuern nicht entrichtet haben und möglicherweise keine Steuererklärung abgegeben haben FinCen FBAR Formular 114 allesamt Folgen fahrlässigen Handelns.

Der Begriff „nicht vorsätzlich“ wurde weit gefasst als Verhalten definiert, das auf Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder Irrtum beruht oder auf einem gutgläubigen Missverständnis der gesetzlichen Bestimmungen. Tatsächlich besteht der Unterschied zwischen Betrug – der Absicht zu täuschen – und grober Fahrlässigkeit, bei der keine solche Absicht vorlag.

Anforderungen an Nichtansässige – Vereinfachte Verfahren für ausländische Offshore-Unternehmen

Nichtansässigkeit – für US-Bürger oder rechtmäßige ständige Einwohner (Inhaber einer Green Card)

Wenn in mindestens einem (1) der letzten drei (3) Jahre, für die die letzte Steuererklärung fällig war (oder eine ordnungsgemäß beantragte Fristverlängerung beantragt wurde), kein Wohnsitz in den USA besteht (d. h. der Steuerpflichtige die Voraussetzungen erfüllt), THT) und sie treffen die PPT Gemäß IRC § 911 befinden sie sich mindestens 330 volle Tage außerhalb der USA.

Nichtansässigkeit für Nicht-US-Bürger und Nicht-Green-Card-Inhaber-

Wenn der Steuerpflichtige in mindestens einem (1) der letzten drei Jahre, für die die letzte Abgabefrist für die Steuererklärung (oder eine ordnungsgemäß beantragte Fristverlängerung) verstrichen ist, die Voraussetzungen nicht erfüllt hat, Substanzieller Anwesenheitstest (SPT) Test gemäß IRC Sec 7701(b)(3).

Anmeldeanforderungen – Vereinfachte Verfahren für ausländische Offshore-Anlagen

US-Steuerzahler, die für das oben beschriebene vereinfachte Verfahren für ausländische Offshore-Konten in Frage kommen, müssen Folgendes beachten:

1) Für jedes der letzten drei (3) Jahre, für die die Frist für die Abgabe der US-Einkommensteuererklärung (oder die ordnungsgemäß beantragte verlängerte Frist) abgelaufen ist („abgeschlossenes Jahr“), sind verspätete oder geänderte Steuererklärungen zusammen mit allen Informationserklärungen einzureichen.

2) Reichen Sie für jedes der letzten sechs (6) Jahre, deren Fälligkeitstermine für das FinCEN FBAR Form 114 bereits verstrichen sind, alle überfälligen FinCEN FBAR Form 114 ein.

Der gesamte im Zusammenhang mit diesen Einreichungen fällige Steuer- und Zinsbetrag muss zusammen mit den überfälligen oder geänderten Steuererklärungen entrichtet werden.

US-Steuerzahler, die die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren zur Meldung ausländischer Offshore-Konten erfüllen und die genannten Anforderungen einhalten, unterliegen keinen Strafen für verspätete Abgaben, verspätete Zahlungen, fehlerhafte Angaben oder fehlende Informationen. Selbst wenn sie im Anschluss einer Steuerprüfung unterzogen werden, fallen keine Strafen für verspätete Abgaben, verspätete Zahlungen, fehlerhafte Angaben oder fehlende Informationen an, es sei denn, die Prüfung ergibt, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften betrügerisch war oder das Formular FBAR 114 vorsätzlich missachtet wurde.

Etwaige zuvor festgesetzte Strafen für die betroffenen Jahre des vereinfachten Verfahrens werden nicht erlassen. Dies schließt auch keine weiteren Steuerfestsetzungen oder Strafen im Zusammenhang mit diesen zusätzlichen Steuerfestsetzungen aus, wie es bei jeder US-Steuererklärung üblich ist.

Einreichungshinweise – Vereinfachte Verfahren für ausländische Offshore-Konten

1) Reichen Sie die US-Einkommensteuererklärungen der drei (3) Vorjahre, gegebenenfalls Formular 1040 oder 1040X, zusammen mit allen Informationserklärungen ein, auch wenn diese separat eingereicht wurden.

2) Ganz oben auf jeder US-Einkommensteuererklärung und Informationserklärung sollte in roter Tinte „Streamlined Foreign Offshore“ geschrieben werden.

3) Füllen Sie das Formular „Formular 14653 – Bescheinigung einer außerhalb der Vereinigten Staaten ansässigen US-Person für vereinfachte ausländische Offshore-Verfahren“ aus und unterschreiben Sie es.

4) Entrichten Sie die Zahlung aller Steuern und Zinsen (Zinsrechner verlinkt),

5) Falls keine Sozialversicherungsnummer vorliegt, reichen Sie bitte das Formular W-7 ein – Antrag auf eine individuelle Steueridentifikationsnummer des IRS.

6) Erleichterungen/Versäumnis, rechtzeitig die Verschiebung von Einkünften aus bestimmten Altersvorsorge- oder Sparplänen zu beantragen; siehe Anweisungen.

7) Senden Sie die Dokumente und die Zahlung an die angegebene Adresse:

Internal Revenue Service
3651 South IH 35
Haltestelle 6063 AUSC
Achtung: Vereinfachtes ausländisches Offshore-Geschäft
Austin, TX 78741, USA

8) Alle FinCEN FBAR Formular 114 FBARs müssen elektronisch eingereicht werden. Als Grund für die verspätete Einreichung ist „Sonstige“ auszuwählen und „Vereinfachte Einreichungsverfahren“ einzugeben.

Informationen zu den vereinfachten Verfahren für Offshore-Ansiedlungen finden Sie unter:
http://www.irs.gov/Individuals/International-Taxpayers/U-S-Taxpayers-Residing-Outside-the-United-States

Protax hat bereits Tausende solcher vereinfachter Einreichungen abgeschlossen und ist dabei, diese ebenfalls abzuschließen.   

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