Der Leiter der US-Steuerbehörde IRS, Danny Werfel, gab bekannt, dass die IRS ab sofort keine automatischen Strafen mehr gegen Steuerzahler verhängt, die das Formular 3520, Teil IV (Meldung ausländischer Schenkungen), nach Ablauf der Frist einreichen. Darüber hinaus wird die IRS diese Vorgehensweise bis Ende des Jahres auf die verspätete Einreichung von Meldungen über ausländische Trusts ausweiten (d. h. […]).
Die US-Steuerbehörde IRS hat die Verfahrensanweisung Rev Proc 2020-17, 2020-12 IRB erlassen, die bestimmte steuerlich begünstigte ausländische Trusts von den Meldepflichten befreit, die ausschließlich oder fast ausschließlich zur Gewährung von Renten- oder Altersversorgungsleistungen oder zur Bereitstellung von medizinischen Leistungen, Leistungen bei Behinderung oder Bildungsleistungen gegründet und betrieben werden.