Manchmal kann sogar weniger als ein ganzer Tag im Ausland auf die mindestens 330 Tage angerechnet werden. Obwohl Section 911(d)(1)(B) besagt, dass insgesamt 330 volle Tage physischer Präsenz in einem oder mehreren fremden Ländern erforderlich sind, ist gemäß Reg. Sek. 1.911-2(d)(2) Eine Person, die sich in einem fremden Land aufgehalten hat und dann weniger als vierundzwanzig Stunden durch Gebiete außerhalb eines fremden Landes reist, gilt während der Reise nicht als außerhalb eines fremden Landes.
Erfahren Sie, wie Sie die in den Vereinigten Staaten verbrachten Tage und die im Ausland verbrachten Tage berechnen, um die Voraussetzungen für die Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen.
Im Allgemeinen werden US-Bürger und ansässige Ausländer auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Jedoch gemäß §. 911, Staatsbürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten, die im Ausland leben, kann eine natürliche Person, deren steuerlicher Wohnsitz in einem oder mehreren ausländischen Ländern liegt, die sich ausreichend Zeit in einem oder mehreren fremden Ländern aufhält, einen bestimmten Betrag ausländischer Erwerbseinkommen und Wohnkosten ausnehmen Bruttoeinkommen. Der maximale Ausschlussbetrag für ausländisches Erwerbseinkommen wird jährlich an die Inflation angepasst – für das Steuerjahr 2018 beträgt er 104,100 USD.
Hier ist der relevante Teil von Sec. 911 in diesem Artikel besprochen:
(d) Definitionen und Sonderregeln. Für die Zwecke dieses Abschnitts—
(1) Qualifizierte Person. Der Begriff „qualifizierte natürliche Person“ bezeichnet eine natürliche Person, deren steuerlicher Wohnsitz im Ausland liegt und die –
(A) ein Bürger der Vereinigten Staaten ist und zur Zufriedenheit des Sekretärs nachweist, dass er für einen ununterbrochenen Zeitraum, der ein ganzes Steuerjahr umfasst, ein gutgläubiger Einwohner eines oder mehrerer fremder Länder war, oder
(B) ein Bürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten, der sich während eines Zeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten mindestens 330 volle Tage in einem oder mehreren fremden Ländern in diesem Zeitraum aufhält.
Dieser Artikel untersucht die Berechnung von 12-Monats-Zeiträumen, die mindestens 330 Tage enthalten, die in Abschnitt 911 erwähnt werden. 1(d)(54)(B). IRS-Veröffentlichung XNUMX, Steuerleitfaden für US-Bürger und im Ausland ansässige Ausländer, nennt dies den physischen Präsenztest. Um den Test zu bestehen, muss sich ein US-Bürger oder ansässiger Ausländer 330 Tage in einem Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten in einem fremden Land aufhalten. Die 12-Monatsfrist kann beginnen, bevor sich der Steuerpflichtige im Ausland aufgehalten hat, oder enden, nachdem der Steuerpflichtige das Ausland verlassen hat.
Beispiel 1
Reg. Sek. 1.911-2(d)(3) gibt zwei Beispiele für den physischen Präsenztest (die Vorschriften wurden 1985 erlassen und beziehen sich daher auf Jahre in den 1980er Jahren).
Beispiel 1). B, ein US-Bürger, kommt am 12. April 24 um 1982 Uhr mittags aus New York in Venezuela an. B bleibt bis zum 2. März 21 um 1983 Uhr in Venezuela B reist in die Vereinigten Staaten ab. Neben anderen möglichen Zwölf-Monats-Zeiträumen, B sich insgesamt 330 volle Tage in jedem der folgenden zwölf Monate in einem fremden Land aufhält: 21. März 1982 bis 20. März 1983; und 25. April 1982 bis 24. April 1983.
In Diagrammform sieht Beispiel 1 so aus (die schattierten Kästchen sind ganze Tage, die in Venezuela verbracht wurden, die weißen Kästchen sind Teiltage in Venezuela):
Die An- und Abreisetage tragen aufgrund der Regs nicht zur Anforderung „mindestens 330 volle Tage“ bei. Abschnitt 1.911-2(d)(2): „Ein ganzer Tag ist ein zusammenhängender Zeitraum von vierundzwanzig Stunden, der mit Mitternacht beginnt und mit der folgenden Mitternacht endet.“
Hier ist der erste der beiden im Beispiel angegebenen 12-Monats-Zeiträume:
Die schattierten Kästchen stellen die tatsächlich in Venezuela verbrachten Tage dar; Das weiße Kästchen stellt Tage dar, die Teil des 12-Monats-Zeitraums sind, obwohl sie es tatsächlich sind bevor der erste volle Tag des Steuerzahlers in Venezuela. Reg. Sek. 1.911-2(d)(1) weist ausdrücklich darauf hin: „Die Zwölfmonatsfrist kann vor oder nach der Ankunft in einem fremden Land beginnen und vor oder nach der Abreise enden.“
Hier ist der zweite 12-Monats-Zeitraum in Beispiel 1. Die schattierten Kästchen stellen ganze Tage in Venezuela dar; das weiße Kästchen stellt Tage dar, die Teil des 12-Monats-Zeitraums sind, obwohl sie tatsächlich vorkommen nachdem der letzte Tag des Steuerzahlers in Venezuela.
Beachten Sie, dass in beiden 12-Monats-Perioden die 12-Monats-Periode (24. April in der zweiten Periode und 20. März in der ersten Periode) am Tag vor dem Kalendertag endet, an dem die Zählung begonnen hat (25. April in der zweiten Periode und 21. März in der ersten Periode). Dies liegt an Regs. Sek. 1.911-2(d)(1): „Ein Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten kann mit jedem Tag beginnen, muss aber am enden Vortag am entsprechenden Tag des zwölften Folgemonats.“ Wenn der 12-Monats-Zeitraum beispielsweise am 18. Juni eines beliebigen Jahres beginnt, endet der 12-Monats-Zeitraum am 17. Juni des nächsten Jahres; daher ist keine Berechnung erforderlich. Wenn das Enddatum eines 12-Monats-Zeitraums der 6. Februar ist, lässt sich leicht feststellen, dass das Startdatum der 7. Februar des Vorjahres war.
Beachten Sie auch, dass der erste 12-Monats-Zeitraum – 21. März 1982 bis 20. März 1983 – beginnt bevor die Ankunft in einem fremden Land und dass der zweite 12-Monats-Zeitraum – 25. April 1982 bis 24. April 1983 – endet nachdem das Abreisedatum aus einem fremden Land, wie unter Regs erlaubt. Sek. 1.911-2(d)(1).
Wenn der Zeitraum, für den ein Steuerzahler für den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen qualifiziert ist, nur einen Teil eines Jahres umfasst, muss der maximal zulässige Ausschluss basierend auf der Anzahl der qualifizierenden Tage für das Jahr angepasst werden, siehe Regs. Sek. 1.911-3(d); das unten diskutierte Beispiel aus der IRS-Veröffentlichung 54 veranschaulicht dies.
Beispiel 2
In Beispiel 2 der Reg.-Nr. Sek. 1.911-2(d)(3), der Steuerzahler, C, verbringt einige Zeit auf hoher See, die nicht als Auslandsaufenthalt gilt, vermischt mit Auslandsaufenthalten. Ein weiteres Beispiel dafür, nicht in einem fremden Land neben der hohen See zu sein, ist die Antarktis.
Reg. Sek. 1.911-2(h) sieht vor: „Der Begriff „ausländisches Land“, wenn er im geografischen Sinne verwendet wird, umfasst alle Gebiete unter der Souveränität einer anderen Regierung als der der Vereinigten Staaten.“ Bundesgerichte haben entschieden, dass die Antarktis daher kein fremdes Land ist (vgl Arnett, 473 F.3d 790 (7. Kreis 2007)). In diesem Fall muss für die Berechnung sowohl die Anzahl der im Ausland verbrachten vollen Tage (die auf die 330-Tage-Anforderung angerechnet werden) als auch die Anzahl der nicht im Ausland verbrachten Tage (die nicht auf die 330-Tage-Anforderung angerechnet werden) erfasst werden -Tagesbedarf).
Beachten Sie für Steuerzahler, die sich im Ausland aufhalten, die folgende Regel:
Die 330 vollen Tage müssen nicht zusammenhängend sein, sondern können durch Zeiträume unterbrochen werden, in denen sich die Person nicht im Ausland aufhält. Bei der Berechnung der mindestens 330 vollen Anwesenheitstage in einem fremden Land oder in fremden Ländern werden alle getrennten Perioden einer solchen Anwesenheit während des Zeitraums von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten zusammengerechnet. Ein ganzer Tag ist ein zusammenhängender Zeitraum von vierundzwanzig Stunden, der mit Mitternacht beginnt und mit der folgenden Mitternacht endet. Eine Person, die sich in einem fremden Land aufgehalten hat und dann weniger als vierundzwanzig Stunden über Gebiete reist, die nicht innerhalb eines fremden Landes liegen, gilt während der Reise nicht als außerhalb eines fremden Landes. [Reg.-Nr. Sek. 1.911-2(d)(2)]
In Struck, TC-Memo. 2007-42 konzentrierte sich das Finanzgericht auf den folgenden Satz: „Eine Person, die sich in einem fremden Land aufgehalten hat und dann weniger als vierundzwanzig Stunden durch Gebiete außerhalb eines fremden Landes reist, gilt während dieser Zeit nicht als außerhalb eines fremden Landes der Reisezeit.“
So interpretierte das Finanzgericht diesen Satz: „Obwohl Abschnitt 911(d)(1)(B) besagt, dass insgesamt 330 volle Tage der physischen Anwesenheit in einem oder mehreren fremden Ländern erforderlich sind, definieren die Vorschriften darunter eine „volle Tag“, um Teilreisetage im oder auf dem internationalen Luftraum, Land oder Wasser von einem ausländischen Ort zu einem anderen ausländischen Ort einzuschließen. Daher ein Tag mit Reisen in internationalen Gewässern zwischen ausländischen Standorten in Schritten von weniger als 24 Stunden wird als ganzer Tag im Ausland behandelt. Sek. 1.911-2(d)(2) und (3), Income Tax Regs“ (Hervorhebung hinzugefügt).
Hier ist eine Aufschlüsselung von CReiseroute von in Beispiel 2:
- Erster ganzer Tag im Ausland (Vereinigtes Königreich) ist der 7. März 1982.
- Der letzte volle Tag in Großbritannien ist der 24. Juni 1982. Das sind 110 Tage in einem fremden Land.
- Vom 25. Juni 1982 bis 24. Juli 1982, C sich nicht im Ausland aufhält, weil er sich weniger als 24 Stunden in den USA, auf hoher See oder in einem fremden Land (Frankreich) aufhält.
- Vom 25. Juli 1982 bis 21. August 1983, C ist hauptberuflich in Frankreich. Das sind 393 Tage in einem fremden Land.
- Vom 22. August 1983 bis 5. September 1983, C sich nicht in einem fremden Land befindet, da er sich entweder in den Vereinigten Staaten befindet oder auf dem Weg nach Großbritannien ist
Vom 6. Sept. 1983 bis 31. Dez. 1983, C ist in Großbritannien Vollzeit. Das sind 117 Tage in einem fremden Land.
Schematisch sieht das so aus:
So berechnen Sie den ersten 12-Monats-Zeitraum (2. März 1982 bis 1. März 1983) in dem Beispiel, das mindestens 330 Tage enthält:
Schritt 1: Beginnend mit und einschließlich dem ersten Tag im Ausland zählen Sie 330 Tage vorwärts: 7. März 1982 + 329 = 30. Januar 1983. Addieren Sie 30 für den 25. Juni 1982 bis zum 24. Juli 1982, währenddessen C nicht im Ausland war, da diese Tage in den 330 Tagen enthalten sind, die Sie gerade vorwärts gezählt haben, und Sie am 1. März 1983 ankommen. Hier ist die Tabellenkalkulation: = Datum (1982,3,7) + 329 + 30
Schritt 2: Gehen Sie vom 12. März 1 an 1983 Monate zurück, um den ersten Tag des 12-Monats-Zeitraums zu erhalten. Dies gibt uns den 2. März 1982 gemäß Regs. Sek. 1.911-2(d)(1): „Ein Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten kann mit jedem Tag beginnen, muss aber am enden Vortag am entsprechenden Tag des zwölften Folgemonats.“ Der erste 12-Monats-Zeitraum ist also der 2. März 1982 bis einschließlich 1. März 1983. Beachten Sie, dass der Beginn des 12-Monats-Zeitraums liegt, bevor unser Reisender tatsächlich ein fremdes Land erreicht hat.
Zur Berechnung des zweiten 12-Monats-Zeitraums (21. Januar 1983 bis 20. Januar 1984) in dem Beispiel, das mindestens 330 Tage enthält:
Schritt 1: Beginnend mit dem letzten vollen Tag im Ausland, dem 31. Dez. 1983, zählen Sie 330 Tage zurück: 31. Dez. 1983 – 329 = 5. Feb. 1983. Gehen Sie weitere 15 Tage zurück für die Tage während des 330. Tageszeitraum, in dem C nicht im Ausland war (22. August 1983 bis 5. September 1983), was Sie zum 21. Januar 1983 bringt.
Schritt 2: Gehen Sie vom 12. Januar 21, dem ersten Tag eines 1983-Monats-Zeitraums, der am 12. Januar 20 endet, 1984 Monate vorwärts. 12., 21, einschließlich. Beachten Sie, dass das Ende des 1983-Monats-Zeitraums danach liegt C tatsächlich das Ausland verlassen.
Beispiel für IRS-Veröffentlichung 54
Veröffentlichung 54, Seite 20, gibt ein ähnliches Beispiel wie Beispiel 2 in den Vorschriften, bei dem sich der Steuerzahler nicht ständig im Ausland aufhält, sondern für 16 Urlaubstage in die Vereinigten Staaten zurückkehrt.
Beispiel. Sie sind für einen Zeitraum von 16 Monaten vom 1. Juni 2016 bis zum 30. September 2017 physisch anwesend und haben Ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland, mit Ausnahme von 16 Tagen im Dezember 2016, als Sie in den Vereinigten Staaten Urlaub machten.
Hier ist ein Diagramm des obigen Szenarios:
Stellen Sie den Ausschluss der physischen Anwesenheit für 2016 wie folgt dar.
- Zählen Sie ab dem 1. Juni 2016 330 volle Tage vorwärts. Addieren Sie die 16 Tage, die Sie in den Vereinigten Staaten verbracht haben. Der 330. Tag, der 12. Mai 2017, ist der letzte Tag eines Zeitraums von 12 Monaten. Die Tabellenkalkulation lautet: =date(2016,6,1) + 329 + 16
- Zählen Sie ab dem 12. Mai 11 2017 Monate rückwärts, um den ersten Tag dieses 12-Monats-Zeitraums, den 12. Mai 2016, zu finden. Dieser 12-Monats-Zeitraum läuft vom 12. Mai 2016 bis zum 11. Mai 2017.
- Zählen Sie die Gesamtzahl der Tage im Jahr 2016, die in diesen 12-Monats-Zeitraum fallen. Dies sind 234 Tage (12. Mai 2016–31. Dezember 2016).
- Multiplizieren Sie 101,300 $ (der maximale Ausschluss für 2016) mit dem Bruchteil 234/366, um den maximalen Ausschluss für 2016 (64,766 $) zu finden.
Die schattierten Kästchen stellen ganze Tage dar, die tatsächlich in einem fremden Land verbracht wurden; das weiße Kästchen stellt Tage dar, die Teil der 12 Monate sind, obwohl sie vor dem ersten vollen Tag des Steuerpflichtigen im Ausland liegen.
Stellen Sie den Ausschluss für 2017 umgekehrt dar.
- Beginnend mit dem letzten vollen Tag, dem 30. September 2017, zählen Sie 330 volle Tage rückwärts. Zählen Sie die 16 Tage nicht C in den Vereinigten Staaten verbracht (in der Tabelle sind diese Tage weiß). Dieser Tag, der 20. Oktober 2016, ist der erste Tag eines Zeitraums von 12 Monaten.
- Zählen Sie ab dem 12. Oktober 20 2016 Monate vorwärts, um den letzten Tag dieses 12-Monats-Zeitraums, den 19. Oktober 2017, zu finden. Dieser 12-Monats-Zeitraum läuft vom 20. Oktober 2016 bis zum 19. Oktober 2017.
- Zählen Sie die Gesamtzahl der Tage im Jahr 2017, die in diesen 12-Monats-Zeitraum fallen. Dies sind 292 Tage (1. Januar 2017–19. Oktober 2017).
- Multiplizieren Sie 102,100 $, die Höchstgrenze, mit dem Bruch 292/365, um zu finden Cs maximaler Ausschluss für 2017 (81,680 $).
Zusammenfassend ist bei der Berechnung, ob ein Steuerzahler für den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen unter Verwendung der Ruhezeit für physische Anwesenheit qualifiziert ist, Folgendes zu beachten:
- Es gibt zwei getrennte Berechnungen: die „mindestens 330 Tage“, die im Ausland verbracht wurden, und die 12 aufeinanderfolgenden Monate, in denen diese mindestens 330 Tage liegen.
- Manchmal kann sogar weniger als ein ganzer Tag im Ausland auf die mindestens 330 Tage angerechnet werden.