WASHINGTON – Der Internal Revenue Service hat heute den Papierkram und die Aufzeichnungspflichten für kleine Unternehmen vereinfacht, indem er den Safe-Harbor-Grenzwert für den Abzug bestimmter Kapitalposten von 500 auf 2,500 US-Dollar angehoben hat.
Die Änderung betrifft Unternehmen, die keinen gültigen Jahresabschluss (geprüften Jahresabschluss) führen. Sie gilt für Beträge, die für den Erwerb, die Herstellung oder die Verbesserung von Sachwerten ausgegeben werden, die normalerweise als Kapitalposten gelten würden.
Der neue Schwellenwert von 2,500 US-Dollar gilt für alle derartigen Artikel, die durch eine Rechnung belegt werden. Dadurch können kleine Unternehmen viele Ausgaben, die sonst über mehrere Jahre verteilt werden müssten, durch jährliche Abschreibungen sofort absetzen.
„Wir haben viele nachdenkliche Kommentare von Steuerzahlern, ihren Vertretern und der professionellen Steuergemeinschaft erhalten“, sagte IRS-Kommissar John Koskinen. „Dieser wichtige Schritt vereinfacht die Besteuerung kleiner Unternehmen und erleichtert Kleinunternehmern und ihren Steuerberatern die Buchführung und den Papierkram.“
Als Reaktion auf eine Kommentaranfrage im Februar erhielt der IRS mehr als 150 Briefe von Unternehmen und ihren Vertretern, in denen eine Erhöhung des Schwellenwerts vorgeschlagen wurde. Kommentatoren stellten fest, dass der bestehende Schwellenwert von 500 US-Dollar zu niedrig sei, um den Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmen wirksam zu verringern. Darüber hinaus übersteigen die Kosten für viele häufig als Aufwand verbuchte Artikel wie Personalcomputer im Tablet-Stil, Smartphones sowie Maschinen- und Ausrüstungsteile in der Regel die Schwelle von 500 US-Dollar.
Nach wie vor können Unternehmen ansonsten abzugsfähige Reparatur- und Wartungskosten geltend machen, auch wenn diese den Schwellenwert von 2,500 US-Dollar überschreiten.
Der neue Schwellenwert von 2,500 US-Dollar tritt mit dem Steuerjahr 2016 in Kraft. Darüber hinaus bietet der IRS berechtigten Unternehmen Prüfungsschutz, indem er die Verwendung des neuen Schwellenwerts von 2,500 US-Dollar in Steuerjahren vor 2016 nicht in Frage stellt.
Für Steuerzahler mit einem gültigen Jahresabschluss beträgt die De-minimis-Grenze oder Kleindollargrenze weiterhin 5,000 US-Dollar.
Weitere Einzelheiten zu dieser Änderung finden Sie in der Mitteilung 2015-82, die heute auf IRS.gov veröffentlicht wurde.