Ausgabenummer: IR-2011-103
In dieser Ausgabe
WASHINGTON – Der Internal Revenue Service kündigte heute Anpassungen der Lebenshaltungskosten an, die sich auf Dollarbeschränkungen für Rentenpläne und andere pensionsbezogene Posten für das Steuerjahr 2012 auswirken. Im Allgemeinen werden sich viele der Rentenplanbeschränkungen für 2012 aufgrund des Anstiegs der Kosten ändern -living-Index die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht, die ihre Anpassung auslösen. Andere Einschränkungen bleiben jedoch unverändert. Zu den Highlights gehören:
- Die Grenze für den Wahlaufschub (Beitrag) für Mitarbeiter, die an 401(k), 403(b), den meisten 457-Plänen und dem Sparplan der Bundesregierung teilnehmen, wird von 16,500 USD auf 17,000 USD erhöht.
- Die Nachholbeitragsgrenze für Personen ab 50 Jahren bleibt unverändert bei 5,500 US-Dollar.
- Der Abzug für Steuerzahler, die Beiträge zu einer traditionellen IRA leisten, wird für Singles und Haushaltsvorstände, die von einem betrieblichen Altersvorsorgeplan abgedeckt sind und ein modifiziertes bereinigtes Bruttoeinkommen (AGI) zwischen 58,000 und 68,000 US-Dollar haben, gegenüber 56,000 und 66,000 US-Dollar im Jahr 2011, schrittweise eingestellt Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen, bei denen der Ehegatte, der den IRA-Beitrag leistet, durch einen betrieblichen Altersvorsorgeplan abgedeckt ist, liegt der Einkommensauslaufbereich zwischen 92,000 und 112,000 US-Dollar, von 90,000 bis 110,000 US-Dollar. Für einen IRA-Beitragszahler, der nicht durch einen betrieblichen Altersvorsorgeplan abgedeckt ist und mit jemandem verheiratet ist, der versichert ist, wird der Abzug schrittweise eingestellt, wenn das Einkommen des Paares zwischen 173,000 und 183,000 USD liegt, gegenüber 169,000 und 179,000 USD.
- Die AGI-Auslaufspanne für Steuerzahler, die Beiträge zu einer Roth IRA leisten, beträgt 173,000 bis 183,000 US-Dollar für verheiratete Paare, die gemeinsam einen Antrag stellen, gegenüber 169,000 bis 179,000 US-Dollar im Jahr 2011. Für Singles und Haushaltsvorstände beträgt die Einkommensauslaufspanne 110,000 bis 125,000 US-Dollar. von 107,000 $ auf 122,000 $ gestiegen. Für eine verheiratete Person, die eine separate Steuererklärung einreicht und bei der Arbeit durch einen Rentenplan abgedeckt ist, bleibt der Auslaufbereich 0 bis 10,000 US-Dollar.
- Die AGI-Grenze für den Sparerkredit (auch Rentensparbeitragsgutschrift genannt) für Arbeitnehmer mit niedrigem und mittlerem Einkommen beträgt 57,500 US-Dollar für gemeinsam einreichende Ehepaare, gegenüber 56,500 US-Dollar im Jahr 2011; 43,125 US-Dollar für Haushaltsvorstände, gegenüber 42,375 US-Dollar; und 28,750 US-Dollar für verheiratete Personen, die getrennt einreichen, und für Alleinstehende, gegenüber 28,250 US-Dollar.
Nachfolgend finden Sie Details zu den unveränderten und angepassten Einschränkungen.
Abschnitt 415 des Internal Revenue Code sieht Dollarbeschränkungen für Leistungen und Beiträge im Rahmen von qualifizierten Pensionsplänen vor. Section 415(d) verlangt, dass der Beauftragte diese Grenzen jährlich an steigende Lebenshaltungskosten anpasst. Andere Beschränkungen, die für Pläne mit aufgeschobener Vergütung gelten, sind ebenfalls von diesen Anpassungen gemäß Abschnitt 415 betroffen. (415)(A) des Sozialversicherungsgesetzes.
Die Beschränkungen, die unter Bezugnahme auf Abschnitt 415(d) angepasst werden, werden sich im Allgemeinen für 2012 ändern, da der Anstieg des Lebenshaltungskostenindex die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht, die ihre Anpassung auslösen. Beispielsweise erhöht sich die Beschränkung gemäß Abschnitt 402(g)(1) für den Ausschluss von Wahlaufschiebungen gemäß Abschnitt 402(g)(3) für 16,500 von 17,000 $ auf 2012 US-Dollar. Diese Beschränkung wirkt sich auf Wahlaufschiebungen gemäß Abschnitt 401(k) aus. Pläne, Abschnitt 403(b)-Pläne und der Sparplan der Bundesregierung.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 wird die Begrenzung der jährlichen Leistung im Rahmen eines leistungsorientierten Plans gemäß Abschnitt 415(b)(1)(A) von 195,000 US-Dollar auf 200,000 US-Dollar erhöht.
Gemäß Abschnitt 1.415(d)-1(a)(2)(ii) der Einkommensteuerverordnung wird die Anpassung der Begrenzung im Rahmen eines leistungsorientierten Plans gemäß Abschnitt 415(b)(1)(B) anhand einer Sonderregelung ermittelt Regel. Diese Sonderregel berücksichtigt die folgende jüngste Änderungsgeschichte der Lebenshaltungskostenindizes: (1) Der Lebenshaltungskostenindex für das am 30. September 2009 endende Quartal war niedriger als der Lebenshaltungskostenindex für das am 30. September 2008 endende Quartal; (2) Der Lebenshaltungskostenindex für das am 30. September 2010 endende Quartal war höher als der Lebenshaltungskostenindex für das am 30. September 2009 endende Quartal, aber niedriger als der Lebenshaltungskostenindex für Quartal endete am 30. September 2008; und (3) der Lebenshaltungskostenindex für das am 30. September 2011 endende Quartal war höher als die Lebenshaltungskostenindizes für alle vorherigen Zeiträume.
Für einen Teilnehmer, der vor dem 1. Januar 2010 aus dem Dienst ausgeschieden ist, wird die Begrenzung im Rahmen eines leistungsorientierten Plans gemäß Abschnitt 415(b)(1)(B) für 2012 berechnet, indem die Vergütungsbegrenzung des Teilnehmers für 2011 mit 1.0327 multipliziert wird, um Änderungen widerzuspiegeln im Lebenshaltungskostenindex vom Quartal bis zum 30. September 2008 bis zum Quartal bis zum 30. September 2011. Für einen Teilnehmer, der sich im Jahr 2010 oder 2011 aus dem Dienst zurückzog, gilt die Beschränkung im Rahmen eines leistungsorientierten Plans gemäß Abschnitt 415(b )(1)(B) für 2012 wird berechnet, indem die Vergütungsgrenze des Teilnehmers für 2011 mit 1.0376 multipliziert wird, um Änderungen im Lebenshaltungskostenindex vom Quartal zum 30. September 2010 bis zum Quartal zum 30. September 2011 widerzuspiegeln .
Die Begrenzung für beitragsorientierte Pläne gemäß Abschnitt 415(c)(1)(A) wird 2012 von 49,000 USD auf 50,000 USD erhöht.
Der Kodex sieht vor, dass verschiedene andere Dollarbeträge gleichzeitig und auf die gleiche Weise wie die Dollarbeschränkung von Abschnitt 415(b)(1)(A) angepasst werden müssen. Nach Berücksichtigung der geltenden Rundungsregeln stellen sich die Beträge für 2012 wie folgt dar:
Die Beschränkung gemäß Abschnitt 402(g)(1) des Ausschlusses für wahlfreie Zurückstellungen gemäß Abschnitt 402(g)(3) wird von 16,500 USD auf 17,000 USD erhöht.
Die jährliche Vergütungsgrenze gemäß den Abschnitten 401(a)(17), 404(l), 408(k)(3)(C) und 408(k)(6)(D)(ii) wird von 245,000 USD auf 250,000 USD erhöht .
Die Dollarbeschränkung gemäß Abschnitt 416(i)(1)(A)(i) bezüglich der Definition des Schlüsselmitarbeiters in einem kopflastigen Plan wird von 160,000 USD auf 165,000 USD erhöht.
Der Dollarbetrag gemäß Abschnitt 409(o)(1)(C)(ii) zur Bestimmung des maximalen Kontostands in einem Aktienbeteiligungsprogramm für Mitarbeiter, das einer 5-jährigen Verteilungsperiode unterliegt, wird von 985,000 USD auf 1,015,000 USD erhöht, während der frühere Dollarbetrag dies war Bestimmung der Verlängerung der 5-jährigen Ausschüttungsperiode wird von 195,000 $ auf 200,000 $ erhöht.
Die Begrenzung, die in der Definition eines hochbezahlten Mitarbeiters gemäß Abschnitt 414(q)(1)(B) verwendet wird, wird von 110,000 USD auf 115,000 USD erhöht.
Die Dollar-Beschränkung gemäß Abschnitt 414(v)(2)(B)(i) für Nachholbeiträge zu einem anwendbaren Arbeitgeberplan, bei dem es sich nicht um einen in Abschnitt 401(k)(11) oder Abschnitt 408(p) für Einzelpersonen beschriebenen Plan handelt ab 50 Jahren bleibt unverändert bei 5,500 $. Die Dollarbeschränkung gemäß Abschnitt 414(v)(2)(B)(ii) für Nachholbeiträge zu einem anwendbaren Arbeitgeberplan, der in Abschnitt 401(k)(11) oder Abschnitt 408(p) für Personen ab 50 Jahren beschrieben ist bleibt unverändert bei 2,500 $.
Die jährliche Vergütungsbegrenzung gemäß Abschnitt 401(a)(17) für berechtigte Teilnehmer an bestimmten staatlichen Plänen, die gemäß dem am 1. Juli 1993 geltenden Plan Anpassungen der Lebenshaltungskosten an der Vergütungsbegrenzung gemäß Abschnitt 401( a)(17) zu berücksichtigen, wird von 360,000 $ auf 375,000 $ erhöht.
Der Ausgleichsbetrag gemäß Abschnitt 408(k)(2)(C) in Bezug auf vereinfachte Arbeitnehmerrenten (SEPs) bleibt unverändert bei 550 USD.
Die Begrenzung gemäß Abschnitt 408(p)(2)(E) in Bezug auf EINFACHE Rentenkonten bleibt unverändert bei 11,500 $.
Die Begrenzung der Aufschiebungen gemäß Abschnitt 457(e)(15) in Bezug auf aufgeschobene Vergütungspläne staatlicher und lokaler Regierungen und steuerbefreiter Organisationen wird von 16,500 USD auf 17,000 USD erhöht.
Die Vergütungsbeträge gemäß Abschnitt 1.61 21(f)(5)(i) der Einkommensteuervorschriften bezüglich der Definition des „Kontrollmitarbeiters“ für Zwecke der Bewertung von Nebenleistungen werden von 95,000 US-Dollar auf 100,000 US-Dollar erhöht. Der Entschädigungsbetrag gemäß Abschnitt 1.61 21(f)(5)(iii) wird von 195,000 US-Dollar auf 205,000 US-Dollar erhöht.
Der Kodex sieht auch vor, dass mehrere rentenbezogene Beträge mit dem Teuerungsausgleich nach § 1 (f) (3) angepasst werden. Nach Berücksichtigung der geltenden Rundungsregeln stellen sich die Beträge für das Jahr 2012 wie folgt dar:
Die angepasste Bruttoeinkommensgrenze gemäß Abschnitt 25B(b)(1)(A) zur Bestimmung der Beitragsgutschrift für die Altersvorsorge für verheiratete Steuerzahler, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, wird von 34,000 USD auf 34,500 USD erhöht; die Begrenzung gemäß Abschnitt 25B(b)(1)(B) wird von 36,500 $ auf 37,500 $ erhöht; und die Beschränkung gemäß den Abschnitten 25B(b)(1)(C) und 25B(b)(1)(D) wird von 56,500 $ auf 57,500 $ erhöht.
Die bereinigte Bruttoeinkommensgrenze gemäß Abschnitt 25B(b)(1)(A) zur Bestimmung der Rentensparbeitragsgutschrift für Steuerzahler, die als Haushaltsvorstand einreichen, wird von 25,500 USD auf 25,875 USD erhöht; die Begrenzung gemäß Abschnitt 25B(b)(1)(B) wird von 27,375 $ auf 28,125 $ erhöht; und die Begrenzung gemäß den Abschnitten 25B(b)(1)(C) und 25B(b)(1)(D) wird von 42,375 $ auf 43,125 $ erhöht.
Die angepasste Bruttoeinkommensgrenze gemäß Abschnitt 25B(b)(1)(A) zur Bestimmung der Beitragsgutschrift für Altersvorsorge wird für alle anderen Steuerzahler von 17,000 USD auf 17,250 USD erhöht; die Begrenzung gemäß Abschnitt 25B(b)(1)(B) wird von 18,250 $ auf 18,750 $ erhöht; und die Begrenzung gemäß den Abschnitten 25B(b)(1)(C) und 25B(b)(1)(D) wird von 28,250 $ auf 28,750 $ erhöht.
Der abzugsfähige Betrag gemäß § 219(b)(5)(A) für eine Person, die qualifizierte Rentenbeiträge leistet, bleibt unverändert bei 5,000 US-Dollar.
Der anwendbare Dollarbetrag gemäß Abschnitt 219(g)(3)(B)(i) zur Bestimmung des abzugsfähigen Betrags eines IRA-Beitrags für Steuerzahler, die aktive Teilnehmer sind, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, oder als berechtigte Witwe(n) wird von 90,000 USD erhöht auf 92,000 $. Der anwendbare Dollarbetrag gemäß Abschnitt 219(g)(3)(B)(ii) für alle anderen Steuerzahler (mit Ausnahme von verheirateten Steuerzahlern, die getrennte Erklärungen einreichen) wird von 56,000 $ auf 58,000 $ erhöht. Der anwendbare Dollarbetrag gemäß Abschnitt 219(g)(7)(A) für einen Steuerzahler, der kein aktiver Teilnehmer ist, dessen Ehepartner jedoch ein aktiver Teilnehmer ist, wird von 169,000 USD auf 173,000 USD erhöht.
Die angepasste Bruttoeinkommensgrenze gemäß Abschnitt 408A(c)(3)(C)(ii)(I) zur Bestimmung des maximalen Roth-IRA-Beitrags für verheiratete Steuerzahler, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, oder für Steuerzahler, die als qualifizierte Witwe(n) einreichen, wird erhöht von 169,000 $ auf 173,000 $. Die angepasste Bruttoeinkommensgrenze gemäß Abschnitt 408A(c)(3)(C)(ii)(II) für alle anderen Steuerzahler (außer verheirateten Steuerzahlern, die getrennte Steuererklärungen einreichen) wird von 107,000 US-Dollar auf 110,000 US-Dollar erhöht.
Der Dollarbetrag gemäß Abschnitt 430(c)(7)(D)(i)(II), der zur Bestimmung der überschüssigen Arbeitnehmervergütung in Bezug auf einen leistungsorientierten Pensionsplan eines einzelnen Arbeitgebers verwendet wird, für den die Sonderwahl gemäß Abschnitt 430(c)( 2)(D) wurde von 1,014,000 $ auf 1,039,000 $ erhöht.