WASHINGTON – Der Internal Revenue Service hat heute die optionalen Standardkilometersätze für 2017 herausgegeben, die zur Berechnung der abzugsfähigen Kosten für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs für geschäftliche, wohltätige, medizinische oder Umzugszwecke verwendet werden.
Ab dem 1 gelten für die Nutzung eines PKW (auch Transporter, Pickup oder Kastenwagen) die üblichen Kilometersätze:
- 53.5 Cent pro Meile für gefahrene Geschäftsmeilen, gegenüber 54 Cent im Jahr 2016
- 17 Cent pro Meile, die für medizinische oder Umzugszwecke gefahren wird, gegenüber 19 Cent im Jahr 2016
- 14 Cent pro gefahrenem Kilometer im Dienst gemeinnütziger Organisationen
Ab 2 sanken die Tarife für Geschäftskilometer um einen halben Cent pro Meile und die Tarife für Arzt- und Umzugskosten um jeweils 2016 Cent pro Meile. Der Tarif für gemeinnützige Zwecke ist gesetzlich festgelegt und bleibt unverändert. Die Standardfahrleistung für Unternehmen basiert auf einer jährlichen Untersuchung der fixen und variablen Betriebskosten eines Kraftfahrzeugs. Der Satz für medizinische und Umzugszwecke richtet sich nach den variablen Kosten.
Steuerzahler haben immer die Möglichkeit, statt der üblichen Kilometersätze die tatsächlichen Kosten der Fahrzeugnutzung zu berechnen.
Ein Steuerzahler darf den geschäftsüblichen Kilometersatz für ein Fahrzeug nicht verwenden, nachdem er eine Abschreibungsmethode im Rahmen des Modified Accelerated Cost Recovery System (MACRS) angewendet oder einen Abzug gemäß Abschnitt 179 für dieses Fahrzeug geltend gemacht hat. Darüber hinaus kann der Business-Standard-Meilentarif nicht für mehr als vier gleichzeitig genutzte Fahrzeuge verwendet werden.
Diese und weitere Anforderungen sind in beschrieben Rev. Proc. 2010-51. Hinweis 2016-79, das heute auf IRS.gov veröffentlicht wurde, enthält die Standardkilometersätze, den Betrag, den ein Steuerzahler zur Berechnung der Reduzierungen auf die Grundlage für die Abschreibung verwenden muss, die im Rahmen des Standard-Kilometersatzes für Unternehmen gelten, und die maximalen Standardautokosten, die ein Steuerzahler zur Berechnung des Freibetrags verwenden darf im Rahmen eines festen und variablen Ratenplans