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Entscheidung, die US-Staatsbürgerschaft oder den rechtmäßigen Daueraufenthalt (Green Card) aufzugeben – Abreise mit Wirkung zum 17. Juni 2008 Vorwärts

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Entscheidung, die US-Staatsbürgerschaft oder den rechtmäßigen Daueraufenthalt (Green Card) aufzugeben – Abreise mit Wirkung zum 17. Juni 2008 Vorwärts

22. Februar 2026

von: Marc J. Strohl, CPA
               Protax Consulting Services Inc.
               www.protaxconsulting.com/

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Das Ziel dieses Artikels ist es, eine umfassende Checkliste mit Informationen bereitzustellen, die US-Bürger berücksichtigen sollten, bevor sie sich dazu entschließen, die US-Staatsbürgerschaft oder den rechtmäßigen Daueraufenthalt aufzugeben. Dieser Artikel ist nicht dazu gedacht, Ihnen die erforderliche technische Kompetenz beizubringen, um die Einhaltung der Vorschriften selbst zu gewährleisten. Er wird Sie jedoch mit dem technischen Wissen ausstatten, um festzustellen, ob Ihr US-amerikanischer Wirtschaftsprüfer (Certified Public Accountant, CPA) alles weiß, was er wissen muss, um Ihnen technisch kompetente professionelle Dienstleistungen anzubieten.

 

Ausbürgerung nach dem 16. Juni 2008:

Gültig ab 16. Juni 2008 (andere Regeln gelten für die Ausbürgerung: 1) vor dem 4. Juni 2004, 2) zwischen dem 3. Juni 2004 und dem 17. Juni 2008 und 3) nach dem 16. Juni 2008 gemäß IRS-Mitteilung 2009-85, herausgegeben aus Abschnitt 804 des American Jobs Creation Act von 2004 und dann mit Wirkung vom 17. Juni 2008 in Übereinstimmung mit dem Heroes Earnings and Assistance Relief Act von 2008) IRC Abschnitt 877 – Expatriation to Vermeidung von Steuern – und Formular 8854 – Erst- und jährliche Expatriierungserklärung – Die Meldepflichten wurden geändert und Abschnitt 877A – Steuerpflichten bei der Auswanderung wurde hinzugefügt.

Ausbürgerung ist definiert als: 1) Anwendung bei US-Bürgern (durch Einreichung des DS-4083-Certificate of Loss of Nationality of the United States) oder 2) rechtmäßige ständige Einwohner („Green Card-Inhaber“), die langfristige Einwohner (LTR) sind ( durch Einreichung von I-407 – Record of Abandonment of Lawful Permanent Resident Status), die jeweils auf ihre Statuten verzichtet haben. 

Ein langfristiger Einwohner (LTR) ist definiert als ein rechtmäßiger ständiger Einwohner, dessen Status in mindestens einem Teil von 8 der letzten 15 Steuerjahre, die mit dem Jahr enden, in dem der Wohnsitz endet, innegehabt wurde. Zählen Sie kein Steuerjahr, in dem Sie als Steuerinländer eines ausländischen Landes behandelt wurden, das ein Einkommensteuerabkommen mit den USA hat, und in dem Sie nicht auf Abkommensvorteile verzichten. 

Wenn Sie die oben genannten Anforderungen 1) oder 2) erfüllen, gelten die Ausbürgerungsregeln und Sie gelten als 'gedeckter Expatriate' wenn für Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: 1) Ihre durchschnittliche jährliche Nettoeinkommensteuerbelastung für die 5 Jahre vor dem Auswanderungsdatum beträgt mehr als 211,000 US-Dollar für 2026 (206,000 US-Dollar für 2025, 201,000 US-Dollar für 2024, 190,000 US-Dollar für 2023, 178,000 US-Dollar für 2022, 172,000 US-Dollar für 2021, 171,000 US-Dollar für 2020, 168,000 US-Dollar für 2019, 165,000 US-Dollar für 2018, 162,000 US-Dollar für 2017, 161,000 US-Dollar für 2016, 160,000 US-Dollar für 2015, 157,000 US-Dollar für 2014, 155,000 US-Dollar für 2013 und 151,000 US-Dollar für 2012), or 2) Ihr Nettovermögen beträgt am Tag der Ausbürgerung 2 Millionen oder mehr or 3) (gültig ab 3. Juni 2004) Sie versäumen es, auf Formular 8854, Initial and Annual Expatriation Statement, zu bestätigen, dass Sie alle US-Bundessteuerverpflichtungen für die 5 Jahre vor dem Datum der Ausbürgerung erfüllt haben. 

Ab dem 3. Juni 2004 verbleibt kein „Vermutung' aus steuerlicher Motivation und daher können Sie keine Privatschreiben-Vorbescheide mehr beantragen, um die Anwendung von IRC Sec 877 zu umgehen. Wenn Sie diese Tests nach dem 16. Juni 2008 bestehen, unterliegen Sie jetzt den IRC Sec 877 und 877A-Auslandsbestimmungen.

 

Ausnahmen - *****Neu gültig nach dem 16. Juni 2008 - Definitionsänderungen:

Für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft und bestimmte Minderjährige gilt eine Ausnahme (gültig ab 3. Juni 2004) zu den Ausbürgerungsbestimmungen wie folgt (allerdings muss zusätzlich zu den US-Steuererklärungen der letzten 8854 Jahre das Formular 5, Erst- und Jahreserklärung zur Ausbürgerung, eine Bescheinigung über die Einhaltung der US-Bundessteuervorschriften der letzten 5 Jahre, vorgelegt werden):

1) Doppelte Staatsbürgerschaft – definiert als: Bei der Geburt US-Staatsbürger und Staatsbürger eines anderen Landes, der weiterhin Staatsbürger dieses anderen Landes ist und dort zusätzlich als Einwohner dieses anderen Landes besteuert wird und in den letzten 10 Jahren nicht länger als 15 Jahre in den USA ansässig war. or

2) Bestimmte Minderjährige – definiert als: Personen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ausgebürgert wurden und vor der Ausbürgerung nicht länger als 10 Jahre in den USA ansässig waren.

 

Datum des Inkrafttretens der Ausbürgerung - *****Neu gültig nach dem 16. Juni 2008:

Sie gelten als ausgebürgert, wenn Sie die US-Staatsbürgerschaft aufgeben (durch Einreichen des INS-Formulars DS 4083) oder Ihren rechtmäßigen ständigen Wohnsitz beenden (durch Einreichen des INS-Formulars I-407). Seit dem 16. Juni 2008 besteht keine Notwendigkeit mehr, ein Formular 8854 (Erst- und Jahreserklärung zur Ausbürgerung) einzureichen, um ein wirksames Ausbürgerungsdatum festzulegen.

Ehemalige US-Bürger- Es wird davon ausgegangen, dass Sie Ihre US-Staatsbürgerschaft aufgegeben haben das früheste von: 1) Das Datum, an dem Sie vor einem diplomatischen oder konsularischen Vertreter der USA die US-Staatsbürgerschaft aufgeben (vorausgesetzt, dass der INS anschließend das Formular DS 4083 „Zertifikat über den Verlust der US-Staatsbürgerschaft“ ausstellt), or 2) Datum, an dem Sie dem Außenministerium eine unterzeichnete Erklärung über den freiwilligen Verzicht auf die US-Staatsbürgerschaft vorlegen (vorausgesetzt, dass Ihnen anschließend das Formular DS 4083 „Bescheinigung über den Verlust der US-Staatsbürgerschaft“ ausgestellt wurde), or 3) Datum der Ausstellung des INS-Formulars 4083 durch das Außenministerium, Bescheinigung über den Verlust der US-Staatsbürgerschaft, or 4) Datum, an dem das US-Gericht Ihre Einbürgerungsurkunde annulliert.

Ehemalige Langzeitansässige- Wenn Sie ein Langzeitaufenthaltsberechtigter (LTR) sind, wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren rechtmäßigen ständigen Wohnsitz beendet haben das früheste von: 1) Das Datum, an dem Sie Ihre „Green Card“ freiwillig aufgeben, indem Sie beim DHS INS das Formular I-407 (Aufzeichnung der Aufgabe des Status eines rechtmäßigen ständigen Einwohners) bei einem US-Konsular- oder Einwanderungsbeamten einreichen. or 2) Datum, an dem Sie Gegenstand einer endgültigen behördlichen Anordnung zur Ausweisung aus den USA gemäß dem IN Act wurden und die USA tatsächlich verlassen, or wenn 3) ein doppelter Einwohner der USA ist und das Land des neuen Wohnsitzes ein Einkommensteuerabkommen mit den USA hat, Sie in diesem neuen Land ansässig sind und das/die Formular(e) 8833, Treaty Based Return Position Disclosure Under Section 6114 or 7701( b) und reichen Sie das Formular 8854 – Initial and Annual Expatriation Statement ein.

 

AUSLANDSTEUER:

 

(*****Neue Steuer zgültig ab 17. Juni 2008) Neue IRC Sec. 877A- Steuerliche Verantwortung der Ausbürgerung-:

Neue Expatriation- Mark-to-Market Exit Tax:

*****Mit Wirkung vom 17. Juni 2008 wurde in Übereinstimmung mit dem Heroes Earnings and Assistance Relief Act von 2008 IRC-Abschnitt 877A – Tax Responsibilities of Expatriation hinzugefügt, um die Abschaffung der Expatriationsregeln in Bezug auf die Einreichung von US-Steuererklärungen umzusetzen für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren, die ab dem Tag vor dem Ausbürgerungsdatum durch eine einmalige Mark-to-Market-Exit-Steuer auf den nicht realisierten Nettogewinn aus Immobilien einer Person über einer bestimmten Freigrenze ersetzt wird.

Diese neuen Regeln richten die USA an Steuerregeln aus, die in anderen Ländern mit Einkommensteuerabkommen ähnlich sind. Wenn diese Personen die Ausbürgerungsregeln erfüllen, dh ein „gedeckter Auswanderer“ sind, werden sie nun so behandelt, als hätten sie ihr gesamtes Eigentum am Tag vor dem Ausbürgerungsdatum zum angemessenen Marktwert verkauft (als Verkauf angesehen). 

Die Marktbewertungssteuer wird auf den Netto-Nichtrealisierungsgewinn der Immobilie erhoben, soweit dieser 910.000 US-Dollar für 2026 übersteigt (890,000 US-Dollar für 2025, 866,000 US-Dollar für 2024, 821,000 US-Dollar für 2023, 767,000 US-Dollar für 2022, 744,000 US-Dollar für 2021, 737,000 US-Dollar für 2020, 725,000 US-Dollar für 2019, 713,000 US-Dollar für 2018, 699,000 US-Dollar für 2017, 693,000 US-Dollar für 2016, 690,000 US-Dollar für 2015, 680,000 US-Dollar für 2014, 668,000 US-Dollar für 2013 und 651,000 US-Dollar für 2026). 2012) gegenüber dem ursprünglichen Ausschlussbetrag von 600,000 US-Dollar aus dem Jahr 2008, als das Gesetz erstmals in Kraft trat.

Dieser Freibetrag muss allen im Wertzuwachs enthaltenen Immobilien zugewiesen werden, die dem Mark-to-Market-Regime unterliegen und sich am Tag vor der Auswanderung im Besitz des betroffenen Expatriates befinden, unabhängig davon, ob die gedeckter Expatriate trifft eine Wahl (wie unten) zum Steueraufschub in Bezug auf Immobilien. Insbesondere muss der Ausschluss zuerst anteilig jedem der eingebauten Gewinne zugeordnet werden, indem der Ausschluss mit dem Verhältnis des eingebauten Gewinns pro Vermögenswert zu den gesamten eingebauten Gewinnen aller Vermögenswerte multipliziert wird. Der zugewiesene Ausschluss darf den pro Vermögenswert eingebauten Gewinn nicht übersteigen. Wenn die eingebauten Gewinne aller Vermögenswerte geringer sind als der Gesamtausschluss, dann ist der Ausschluss auf diesen Gesamtbetrag des eingebauten Gewinns begrenzt.

Der Ausschluss gilt einmal pro Leben; jedoch kann jeder ungenutzte anfängliche Ausschluss, der einem inflationsbereinigten Ausschluss für zukünftige Jahre unterliegt, auf eine zweite Ausbürgerung angewendet werden.

Gewinne aus den fiktiven Verkäufen müssen für das Steuerjahr des fiktiven Verkaufs versteuert werden. Erachtete Verluste werden gemäß den bestehenden IRC-Gesetzen und -Vorschriften behandelt.

Aufstieg im Basis- Zur Bestimmung der auferlegten Steuer gilt eine erweiterte Basisregel für Vermögen, das von einer natürlichen Person an dem Tag gehalten wurde, an dem die natürliche Person zum ersten Mal ein in den USA ansässiger Ausländer wurde (im Sinne von Code Section 7701(b)). Die natürliche Person wird so behandelt, als hätte sie an diesem Datum eine Grundlage, die nicht geringer ist als der beizulegende Zeitwert der Immobilie an diesem Datum. Die Einzelperson kann sich jedoch unwiderruflich dafür entscheiden, diese Regel nicht für jede Immobilie gelten zu lassen, und diese Regel gilt nicht für US-Immobilienanteile und Immobilien, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Handels oder Geschäfts in den USA gehalten oder genutzt werden Es sei denn, im letzteren Fall war die Person in einem US-Vertragsland ansässig und der nichtansässige Ausländer besaß das Eigentum im Zusammenhang mit der Durchführung eines US-Handels oder -Geschäfts, das war nicht durch eine Betriebsstätte in den USA betrieben

 

Mark-to-Market-Ausnahmen-:

1) Zulässige aufgeschobene Vergütungsposten (gemäß IRC Abschnitt 219(g)(5) – alle grundlegenden arbeitsbezogenen qualifizierten Altersvorsorgepläne – Gewinnbeteiligungspläne, einschließlich 401(k)/ 403(b)/ Annuity Plans and Contracts, SEPs, Simple Retirement Accounts, Interessen ausländischer Pensionspläne oder ähnliche Ruhestandsvereinbarungen oder -programme, jeder Posten qualifizierter aufgeschobener Vergütung 'im Wesentlichen verbrieft'- qualifizierte oder nicht qualifizierte Optionen, eingeschränkte Aktienzuteilungen, Aktienwertsteigerungsrechte oder IRC Abschnitt 83)- sind vorbehaltlich einer Quellensteuer von 30 % und eines unwiderruflichen Verzichts auf jegliches Recht, eine Verringerung der Quellensteuer im Rahmen eines Abkommens mit den USA zu fordern,

2) Nicht förderfähige aufgeschobene Vergütungsposten- alle Posten, die nicht abgedeckt sind oder oben als berechtigte aufgeschobene Vergütung bezeichnet werden- so behandelt, als hätten sie den Barwert der aufgelaufenen Leistungen am Tag vor der Ausbürgerung erhalten,

3) Beteiligungen an Nongrantor Trusts- Inland oder Ausland – vorbehaltlich einer Quellensteuer von 30 % und eines unwiderruflichen Verzichts auf jegliches Recht, eine Verringerung der Quellensteuer im Rahmen eines Abkommens mit den USA zu fordern als auch

4) Spezifizierte latente Steuerkonten– (gemäß IRC-Abschnitt 408(a) oder (b) Individuelle Rentenkonten oder Annuitäten, aber nicht 408(k) oder (p), Pläne gemäß IRC-Abschnitt 529, Coverdell, HSA oder Archer MSA)- so behandelt, als ob Sie am Tag vor der Ausbürgerung eine Ausschüttung Ihres gesamten Anteils auf dem Konto erhalten.

Die vorstehenden Punkte 1 und 3 unterliegen der Quellensteuer. Die Positionen 2 und 4 unterliegen der unmittelbaren Besteuerung wie oben angegeben. 

In allen vier (4) Fällen muss das Formular W-8CE, Notice of Expatriation and Waiver of Treaty Benefits, den Zahlern aller vier (4) oben genannten Posten ausgehändigt werden, um sie entweder über ihre Pflicht zur Einbehaltung von 30 % zu informieren oder die Vorlage anzufordern Wert oder Wert des gesamten Anteils der Einzelperson, so dass der richtige Einkommensbetrag bei der Einreichung der Steuererklärung und der daraus resultierenden gezahlten Steuer berücksichtigt werden kann.

Spezifische Definitionen der oben unter den Punkten 1-4 genannten Ausnahmen finden Sie in IRS Notice 2009-85 Seiten 26-31.

Aus dem Vorstehenden wird keine Steuerstrafe für eine vorzeitige Ausschüttung gemäß Abschnitt 72(t) des IRC erhoben.

Auslandssteuererklärung- Jeder erfasste Expatriate, der der Mark-to-Market-Steuer unterliegt, muss das Formular 1040 (wenn die Expatriation am 31. Dezember erfolgt) oder den Doppelstatus 1040NR mit dem Formular 1040 einreichen und das Formular 8854, Initial and Annual Expatriation Statement, beifügen.

Sobald der tatsächliche Verkauf der Immobilie erfolgt, werden Anpassungen am Betrag des tatsächlich erzielten Gewinns oder Verlusts vorgenommen, um den Gewinn oder Verlust gemäß diesen neuen Marktbewertungsregeln zu berücksichtigen, ohne Rücksicht auf die 910,000 $ für 2026 (890,00 $ für 2025, 866,000 $ für 2024, 821,000 $ für 2023, 767,000 $ für 2022, 744,000 $ für 2021, 737,000 $ für 2020, 725,000 $ für 2019, 713,000 $ für 2018, 699,000 $ für 2017, 693,000 $ für 2016, 690,000 $ für 2015, 680,000 $ für 2014). 668,000 US-Dollar für 2013 und 651,000 US-Dollar für 2012) aus dem ursprünglichen Ausschlussbetrag von 600,000 US-Dollar im Jahr 2008. 

 

Aufschub der Steuerzahlung:

Es besteht die Möglichkeit für eine Einzelperson, sich durch eine Steueraufschubvereinbarung mit dem IRS dafür zu entscheiden, die Zahlung der Mark-to-Market-Steuer aufzuschieben, die auf fiktive Verkäufe erhoben wird, wenn Zinsen zum vorgeschriebenen Satz anfallen würden. Die Wahl ist unwiderruflich und wird von Eigentum zu Eigentum durchgeführt. Formular 8854, Initial and Annual Expatriation Statement, muss weiterhin für alle Jahre bis zu dem Zeitpunkt eingereicht werden, an dem der volle Betrag der latenten Steuern und Zinsen gezahlt wird.

Gemäß dieser Stundungsvereinbarung wird die dem Vermögen zuzurechnende latente Steuer fällig, je nachdem, was früher ist: i) freiwillig, ii) bei Fälligkeit der Steuererklärung für das Steuerjahr, in dem das Vermögen tatsächlich veräußert wird, oder iii) Tod. 

Dem Sekretär muss jedoch eine akzeptable Sicherheit bereitgestellt werden, die eine Anleihe oder eine andere Form der Sicherheit einschließlich Akkreditive umfasst und von der Zahlung des fälligen Steuerbetrags zuzüglich Zinsen abhängig ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht, einschließlich der Annahme durch die Sekretärin. Diese Wahl erfolgt auf dem Formular 8854, Initial and Annual Expatriation Statement. Darüber hinaus müssen Sie einen unwiderruflichen Verzicht auf alle Rechte im Rahmen eines Abkommens mit den USA leisten, was die Veranlagung oder Erhebung der Mark-to-Market-Steuer ausschließen würde. 

Diese Verfahren werden in der IRS-Mitteilung 2009-85, Seite 18, mit einer Mustervereinbarung in Anhang A behandelt, die bis zum Fälligkeitsdatum der Steuererklärung einzureichen ist, das den Tag vor dem Ausreisedatum einschließt. Der erfasste Expatriate muss seiner Steuererklärung eine Kopie des Stundungsantrags beifügen, die den Tag vor dem Expatriation-Datum enthält, und kann diesen Antrag gleichzeitig mit dieser Steuererklärung einreichen. 

Die Vereinbarung wird vom IRS, SBSE Advisory Office, 7850 SW 6, eingereicht und arrangiertth Court, Mail Stop 5780, Plantation, FL 33324-3202, Telefonnummer 954-423-7344.

Darüber hinaus muss der versicherte Expatriate einen US-Agenten ernennen, der Mitteilungen vom IRS entgegennimmt, eine rechtzeitige Durchsetzung ermöglicht und die Umsetzung allgemein erleichtert. Der erfasste Expatriate und der Agent müssen eine verbindliche Vereinbarung eingehen, wie in Anhang B der IRS Notice 2009-85 gezeigt. Diese Vereinbarung ist mit dem Stundungsantrag einzureichen. Wenn der US-Agent zurücktritt oder anderweitig kündigt, muss der versicherte Expatriate den IRS innerhalb von 90 Tagen unter Advisory, 7850 SW 6, benachrichtigenth Court, Mail Stop 5780, Plantation Florida 33324-3202. Vorbehaltlich der Bestimmungen auf Seite 20 der IRS Notice 2009-85.

 

 

Marc J. Strohl, CPA ist Principal bei Protax Consulting Services Inc.
Seven Penn Plaza, Suite 816, New York, New York 10001
Er ist erreichbar unter: Tel: (212) 714-1805, Fax: (212) 714-6654
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