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Entscheidung, die US-Staatsbürgerschaft oder den rechtmäßigen Daueraufenthalt (Green Card) aufzugeben – Abreise mit Wirkung zum 17. Juni 2008 Vorwärts

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Entscheidung, die US-Staatsbürgerschaft oder den rechtmäßigen Daueraufenthalt (Green Card) aufzugeben – Abreise mit Wirkung zum 17. Juni 2008 Vorwärts

22. Februar 2026

von: Marc J. Strohl, CPA
               Protax Consulting Services Inc.
               www.protaxconsulting.com/

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Das Ziel dieses Artikels ist es, eine umfassende Checkliste mit Informationen bereitzustellen, die US-Bürger berücksichtigen sollten, bevor sie sich dazu entschließen, die US-Staatsbürgerschaft oder den rechtmäßigen Daueraufenthalt aufzugeben. Dieser Artikel ist nicht dazu gedacht, Ihnen die erforderliche technische Kompetenz beizubringen, um die Einhaltung der Vorschriften selbst zu gewährleisten. Er wird Sie jedoch mit dem technischen Wissen ausstatten, um festzustellen, ob Ihr US-amerikanischer Wirtschaftsprüfer (Certified Public Accountant, CPA) alles weiß, was er wissen muss, um Ihnen technisch kompetente professionelle Dienstleistungen anzubieten.

 

Ausbürgerung nach dem 16. Juni 2008:

Gültig ab 16. Juni 2008 (andere Regeln gelten für die Ausbürgerung: 1) vor dem 4. Juni 2004, 2) zwischen dem 3. Juni 2004 und dem 17. Juni 2008 und 3) nach dem 16. Juni 2008 gemäß IRS-Mitteilung 2009-85, herausgegeben aus Abschnitt 804 des American Jobs Creation Act von 2004 und dann mit Wirkung vom 17. Juni 2008 in Übereinstimmung mit dem Heroes Earnings and Assistance Relief Act von 2008) IRC Abschnitt 877 – Expatriation to Vermeidung von Steuern – und Formular 8854 – Erst- und jährliche Expatriierungserklärung – Die Meldepflichten wurden geändert und Abschnitt 877A – Steuerpflichten bei der Auswanderung wurde hinzugefügt.

Ausbürgerung ist definiert als: 1) Anwendung bei US-Bürgern (durch Einreichung des DS-4083-Certificate of Loss of Nationality of the United States) oder 2) rechtmäßige ständige Einwohner („Green Card-Inhaber“), die langfristige Einwohner (LTR) sind ( durch Einreichung von I-407 – Record of Abandonment of Lawful Permanent Resident Status), die jeweils auf ihre Statuten verzichtet haben. 

Ein langfristiger Einwohner (LTR) ist definiert als ein rechtmäßiger ständiger Einwohner, dessen Status in mindestens einem Teil von 8 der letzten 15 Steuerjahre, die mit dem Jahr enden, in dem der Wohnsitz endet, innegehabt wurde. Zählen Sie kein Steuerjahr, in dem Sie als Steuerinländer eines ausländischen Landes behandelt wurden, das ein Einkommensteuerabkommen mit den USA hat, und in dem Sie nicht auf Abkommensvorteile verzichten. 

Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen 1) oder 2) erfüllen, gelten die Auswanderungsregeln und Sie werden als „ betroffener Auswanderer “ eingestuft, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft: 1) Ihre durchschnittliche jährliche Nettoeinkommensteuerbelastung für die 5 Jahre vor dem Auswanderungsdatum beträgt mehr als 211,000 $ für 2026 (206,000 $ für 2025, 201,000 $ für 2024, 190,000 $ für 2023, 178,000 $ für 2022, 172,000 $ für 2021, 171,000 $ für 2020, 168,000 $ für 2019, 165,000 $ für 2018, 162,000 $ für 2017, 161,000 $ für 2016, 160,000 $ für 2027). 2015, 157,000 US-Dollar für 2014, 155,000 US-Dollar für 2013 und 151,000 US-Dollar für 2012), oder 2) Ihr Nettovermögen beträgt am Tag der Auswanderung 2 Millionen oder mehr oder 3) (gültig ab dem 3. Juni 2004) Sie bestätigen nicht auf dem Formular 8854, Initial and Annual Expatriation Statement, dass Sie alle US-Bundessteuerpflichten für die 5 Jahre vor dem Tag der Auswanderung erfüllt haben.

Mit Wirkung vom 3. Juni 2004 besteht keine Vermutung mehr hinsichtlich steuerlicher Motivation. Daher können Sie keine verbindliche Auskunft mehr beantragen, um die Anwendung von § 877 des US-Steuergesetzes (IRC) zu umgehen. Wenn Sie diese Voraussetzungen nach dem 16. Juni 2008 erfüllen, unterliegen Sie nun den Bestimmungen des § 877 IRC und § 877A (Auswanderung).

 

Ausnahmen - *****Neu gültig nach dem 16. Juni 2008 - Definitionsänderungen:

Für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft und bestimmte Minderjährige gilt eine Ausnahme (gültig ab 3. Juni 2004) zu den Ausbürgerungsbestimmungen wie folgt (allerdings muss zusätzlich zu den US-Steuererklärungen der letzten 8854 Jahre das Formular 5, Erst- und Jahreserklärung zur Ausbürgerung, eine Bescheinigung über die Einhaltung der US-Bundessteuervorschriften der letzten 5 Jahre, vorgelegt werden):

1) Doppelstaatsbürger – definiert als: Bei Geburt US-Staatsbürger und Staatsbürger eines anderen Landes, der weiterhin die Staatsbürgerschaft dieses anderen Landes besitzt, dort als Einwohner besteuert wird und in den letzten 15 Jahren nicht länger als 10 Jahre in den USA ansässig war.

2) Bestimmte Minderjährige – definiert als: Personen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ausgebürgert wurden und vor der Ausbürgerung nicht länger als 10 Jahre in den USA ansässig waren.

 

Datum des Inkrafttretens der Ausbürgerung - *****Neu gültig nach dem 16. Juni 2008:

Sie gelten als ausgebürgert, wenn Sie die US-Staatsbürgerschaft aufgeben (durch Einreichen des INS-Formulars DS 4083) oder Ihren rechtmäßigen ständigen Wohnsitz beenden (durch Einreichen des INS-Formulars I-407). Seit dem 16. Juni 2008 besteht keine Notwendigkeit mehr, ein Formular 8854 (Erst- und Jahreserklärung zur Ausbürgerung) einzureichen, um ein wirksames Ausbürgerungsdatum festzulegen.

Ehemalige US-Bürger – Sie gelten als diejenigen, die ihre US-Staatsbürgerschaft aufgegeben haben, sobald einer der folgenden Zeitpunkte eintritt: 1) das Datum, an dem Sie vor einem diplomatischen oder konsularischen Beamten der USA auf Ihre US-Staatsbürgerschaft verzichten (vorausgesetzt, die Einwanderungsbehörde stellt Ihnen das Formular DS 4083 „Certificate of Loss of Nationality of the United States“ aus), oder 2) das Datum, an dem Sie dem US-Außenministerium eine unterzeichnete Erklärung über den freiwilligen Verzicht auf Ihre US-Staatsbürgerschaft vorlegen (vorausgesetzt, die Einwanderungsbehörde stellt Ihnen das Formular DS 4083 „Certificate of Loss of Nationality of the United States“ aus), oder 3) das Datum, an dem das US-Außenministerium das Formular INS 4083 „Certificate of Loss of Nationality of the United States“ ausstellt, oder 4) das Datum, an dem ein US-Gericht Ihre Einbürgerungsurkunde für ungültig erklärt.

Ehemalige Langzeitaufenthaltsberechtigte – Wenn Sie Langzeitaufenthaltsberechtigter (LTR) sind, gilt Ihr rechtmäßiger Daueraufenthalt als beendet, sobald einer der folgenden Zeitpunkte eintritt: 1) das Datum, an dem Sie Ihre „Green Card“ freiwillig aufgeben, indem Sie das Formular I-407 – Aufzeichnung der Aufgabe des rechtmäßigen Daueraufenthaltsstatus – bei einem US-Konsular- oder Einwanderungsbeamten beim DHS/INS einreichen; oder 2) das Datum, an dem gegen Sie eine endgültige Verwaltungsanordnung zur Ausweisung aus den USA gemäß dem IN Act ergangen ist und Sie die USA tatsächlich verlassen; oder 3) wenn Sie als Doppelansässiger der USA und des Landes Ihres neuen Wohnsitzes ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA haben, in diesem neuen Land ansässig sind und das/die Formular(e) 8833 – Offenlegung der auf einem Vertrag basierenden Steuererklärung gemäß Abschnitt 6114 oder 7701(b) – sowie das Formular 8854 – Erst- und jährliche Auswanderungserklärung – eingereicht haben.

 

AUSLANDSTEUER:

 

(*****Neue Steuer zgültig ab 17. Juni 2008) Neue IRC Sec. 877A- Steuerliche Verantwortung der Ausbürgerung-:

Neue Expatriation- Mark-to-Market Exit Tax:

*****Mit Wirkung vom 17. Juni 2008 wurde in Übereinstimmung mit dem Heroes Earnings and Assistance Relief Act von 2008 IRC-Abschnitt 877A – Tax Responsibilities of Expatriation hinzugefügt, um die Abschaffung der Expatriationsregeln in Bezug auf die Einreichung von US-Steuererklärungen umzusetzen für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren, die ab dem Tag vor dem Ausbürgerungsdatum durch eine einmalige Mark-to-Market-Exit-Steuer auf den nicht realisierten Nettogewinn aus Immobilien einer Person über einer bestimmten Freigrenze ersetzt wird.

Diese neuen Regeln richten die USA an Steuerregeln aus, die in anderen Ländern mit Einkommensteuerabkommen ähnlich sind. Wenn diese Personen die Ausbürgerungsregeln erfüllen, dh ein „gedeckter Auswanderer“ sind, werden sie nun so behandelt, als hätten sie ihr gesamtes Eigentum am Tag vor dem Ausbürgerungsdatum zum angemessenen Marktwert verkauft (als Verkauf angesehen). 

Die Marktbewertungssteuer wird auf den Netto-Nichtrealisierungsgewinn der Immobilie erhoben, soweit dieser 910.000 US-Dollar für 2026 übersteigt (890,000 US-Dollar für 2025, 866,000 US-Dollar für 2024, 821,000 US-Dollar für 2023, 767,000 US-Dollar für 2022, 744,000 US-Dollar für 2021, 737,000 US-Dollar für 2020, 725,000 US-Dollar für 2019, 713,000 US-Dollar für 2018, 699,000 US-Dollar für 2017, 693,000 US-Dollar für 2016, 690,000 US-Dollar für 2015, 680,000 US-Dollar für 2014, 668,000 US-Dollar für 2013 und 651,000 US-Dollar für 2026). 2012) gegenüber dem ursprünglichen Ausschlussbetrag von 600,000 US-Dollar aus dem Jahr 2008, als das Gesetz erstmals in Kraft trat.

Dieser Freibetrag muss allen Vermögenswerten mit eingebautem Gewinn zugeordnet werden, die der Marktbewertung unterliegen und sich am Tag vor der Auswanderung im Besitz des betroffenen Auswanderers befanden, unabhängig davon, ob der betroffene Auswanderer eine Wahl (wie unten beschrieben) zur Steuerstundung für bestimmte Vermögenswerte trifft. Konkret muss der Freibetrag zunächst anteilig auf jeden Vermögenswert mit eingebautem Gewinn aufgeteilt werden, indem er mit dem Verhältnis des eingebauten Gewinns pro Vermögenswert zum gesamten eingebauten Gewinn aller Vermögenswerte multipliziert wird. Der zugeordnete Freibetrag darf den eingebauten Gewinn pro Vermögenswert nicht übersteigen. Sind die eingebauten Gewinne aller Vermögenswerte geringer als der gesamte Freibetrag, ist der Freibetrag auf diesen gesamten eingebauten Gewinn begrenzt.

Der Ausschluss gilt einmal pro Leben; jedoch kann jeder ungenutzte anfängliche Ausschluss, der einem inflationsbereinigten Ausschluss für zukünftige Jahre unterliegt, auf eine zweite Ausbürgerung angewendet werden.

Gewinne aus den fiktiven Verkäufen müssen für das Steuerjahr des fiktiven Verkaufs versteuert werden. Erachtete Verluste werden gemäß den bestehenden IRC-Gesetzen und -Vorschriften behandelt.

Aufwertung der Bemessungsgrundlage – Zur Ermittlung der zu entrichtenden Steuer gilt für Vermögen, das sich im Besitz einer Person befand, als diese erstmals US-ansässiger Ausländer wurde (im Sinne von § 7701(b) des US-Steuergesetzes). Die Person wird so behandelt, als ob ihre Bemessungsgrundlage zu diesem Zeitpunkt mindestens dem Verkehrswert des Vermögenswerts entspräche. Die Person kann jedoch unwiderruflich entscheiden, dass diese Regelung für jedes einzelne Vermögen nicht gilt. Diese Regelung gilt nicht für US-Immobilien und Vermögen, das im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit in den USA gehalten oder genutzt wird, es sei denn, die Person war in einem Vertragsstaat der USA ansässig und hielt das Vermögen im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit in den USA, die nicht über eine Betriebsstätte in den USA ausgeübt wurde.

 

Mark-to-Market-Ausnahmen-:

1) Anspruchsberechtigte aufgeschobene Vergütungsbestandteile (gemäß IRC Sec 219(g)(5) – alle grundlegenden arbeitsbezogenen qualifizierten Altersvorsorgepläne – Gewinnbeteiligungspläne, einschließlich 401(k)/403(b)/Rentenpläne und -verträge, SEPs, Simple Retirement Accounts, Anteile an ausländischen Pensionsplänen oder ähnlichen Altersvorsorgevereinbarungen oder -programmen, jeder Bestandteil qualifizierter aufgeschobener Vergütung, der „ im Wesentlichen unverfallbar “ ist – qualifizierte oder nicht qualifizierte Optionen, gesperrte Aktienzuwendungen, Aktienwertsteigerungsrechte oder IRC Sec 83) – unterliegen einem Quellensteuerabzug von 30 % und einem unwiderruflichen Verzicht auf jegliches Recht, eine Reduzierung des Quellensteuerabzugs gemäß einem Abkommen mit den USA geltend zu machen.

2) Nicht anrechnungsfähige aufgeschobene Vergütungsbestandteile – alle Bestandteile, die oben nicht als anrechnungsfähige aufgeschobene Vergütung aufgeführt sind – werden so behandelt, als ob der Barwert der am Tag vor der Ausreise erworbenen Ansprüche erhalten worden wäre.

3) Anteile an Trusts ohne Treuhänder – inländisch oder ausländisch – unterliegen einem Quellensteuerabzug von 30 % und beinhalten einen unwiderruflichen Verzicht auf jegliches Recht, eine Reduzierung des Quellensteuerabzugs gemäß einem Abkommen mit den USA geltend zu machen.

4) Bestimmte steuerbegünstigte Konten – (gemäß IRC Sec 408(a) oder (b) individuelle Altersvorsorgekonten oder Rentenversicherungen, jedoch nicht 408(k) oder (p), IRC Sec 529 Pläne, Coverdell, HSA oder Archer MSA) – werden so behandelt, als ob am Tag vor der Auswanderung eine Ausschüttung Ihres gesamten Anteils an dem Konto erfolgt wäre.

Die vorstehenden Punkte 1 und 3 unterliegen der Quellensteuer. Die Positionen 2 und 4 unterliegen der unmittelbaren Besteuerung wie oben angegeben. 

In allen vier (4) Fällen muss das Formular W-8CE, Notice of Expatriation and Waiver of Treaty Benefits, den Zahlern aller vier (4) oben genannten Posten ausgehändigt werden, um sie entweder über ihre Pflicht zur Einbehaltung von 30 % zu informieren oder die Vorlage anzufordern Wert oder Wert des gesamten Anteils der Einzelperson, so dass der richtige Einkommensbetrag bei der Einreichung der Steuererklärung und der daraus resultierenden gezahlten Steuer berücksichtigt werden kann.

Spezifische Definitionen der oben unter den Punkten 1-4 genannten Ausnahmen finden Sie in IRS Notice 2009-85 Seiten 26-31.

Aus dem Vorstehenden wird keine Steuerstrafe für eine vorzeitige Ausschüttung gemäß Abschnitt 72(t) des IRC erhoben.

Steuererklärung für Auswanderer – Jeder erfasste Auswanderer, der der Marktbewertungssteuer unterliegt, muss das Formular 1040 (wenn die Auswanderung am 31. Dezember erfolgt) oder den Doppelstatus 1040NR zusammen mit dem Formular 1040 einreichen und das Formular 8854, Erst- und Jahreserklärung zur Auswanderung, beifügen.

Sobald der tatsächliche Verkauf der Immobilie erfolgt, werden Anpassungen am Betrag des tatsächlich erzielten Gewinns oder Verlusts vorgenommen, um den Gewinn oder Verlust gemäß diesen neuen Marktbewertungsregeln zu berücksichtigen, ohne Rücksicht auf die 910,000 $ für 2026 (890,00 $ für 2025, 866,000 $ für 2024, 821,000 $ für 2023, 767,000 $ für 2022, 744,000 $ für 2021, 737,000 $ für 2020, 725,000 $ für 2019, 713,000 $ für 2018, 699,000 $ für 2017, 693,000 $ für 2016, 690,000 $ für 2015, 680,000 $ für 2014). 668,000 US-Dollar für 2013 und 651,000 US-Dollar für 2012) aus dem ursprünglichen Ausschlussbetrag von 600,000 US-Dollar im Jahr 2008. 

 

Aufschub der Steuerzahlung:

Es besteht die Möglichkeit für eine Einzelperson, sich durch eine Steueraufschubvereinbarung mit dem IRS dafür zu entscheiden, die Zahlung der Mark-to-Market-Steuer aufzuschieben, die auf fiktive Verkäufe erhoben wird, wenn Zinsen zum vorgeschriebenen Satz anfallen würden. Die Wahl ist unwiderruflich und wird von Eigentum zu Eigentum durchgeführt. Formular 8854, Initial and Annual Expatriation Statement, muss weiterhin für alle Jahre bis zu dem Zeitpunkt eingereicht werden, an dem der volle Betrag der latenten Steuern und Zinsen gezahlt wird.

Gemäß dieser Stundungsvereinbarung wird die dem Vermögen zuzurechnende latente Steuer fällig, je nachdem, was früher ist: i) freiwillig, ii) bei Fälligkeit der Steuererklärung für das Steuerjahr, in dem das Vermögen tatsächlich veräußert wird, oder iii) Tod. 

Dem Sekretär muss jedoch eine akzeptable Sicherheit bereitgestellt werden, die eine Anleihe oder eine andere Form der Sicherheit einschließlich Akkreditive umfasst und von der Zahlung des fälligen Steuerbetrags zuzüglich Zinsen abhängig ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht, einschließlich der Annahme durch die Sekretärin. Diese Wahl erfolgt auf dem Formular 8854, Initial and Annual Expatriation Statement. Darüber hinaus müssen Sie einen unwiderruflichen Verzicht auf alle Rechte im Rahmen eines Abkommens mit den USA leisten, was die Veranlagung oder Erhebung der Mark-to-Market-Steuer ausschließen würde. 

Diese Verfahren werden in der IRS-Mitteilung 2009-85, Seite 18, mit einer Mustervereinbarung in Anhang A behandelt, die bis zum Fälligkeitsdatum der Steuererklärung einzureichen ist, das den Tag vor dem Ausreisedatum einschließt. Der erfasste Expatriate muss seiner Steuererklärung eine Kopie des Stundungsantrags beifügen, die den Tag vor dem Expatriation-Datum enthält, und kann diesen Antrag gleichzeitig mit dieser Steuererklärung einreichen. 

Die Vereinbarung wird vom IRS, SBSE Advisory Office, 7850 SW 6th Court , Mail Stop 5780, Plantation, FL 33324-3202, Telefonnummer 954-423-7344, eingereicht und arrangiert.

Darüber hinaus muss der betroffene Auswanderer einen US-Bevollmächtigten benennen, der Mitteilungen des IRS entgegennimmt, um eine zeitnahe Durchsetzung zu ermöglichen und die Umsetzung allgemein zu erleichtern. Der betroffene Auswanderer und der Bevollmächtigte müssen eine verbindliche Vereinbarung abschließen (Beispiel siehe Anhang B der IRS-Mitteilung 2009-85). Diese Vereinbarung ist dem Antrag auf Steuerstundung beizufügen. Kündigt der US-Bevollmächtigte oder beendet er sein Mandat aus anderen Gründen, muss der betroffene Auswanderer den IRS innerhalb von 90 Tagen unter folgender Adresse benachrichtigen: Advisory, 7850 SW 6th Court , Mail Stop 5780, Plantation, Florida 33324-3202. Es gelten die Bestimmungen auf Seite 20 der IRS-Mitteilung 2009-85.

 

 

Marc J. Strohl, CPA ist Principal bei Protax Consulting Services Inc.
Seven Penn Plaza, Suite 816, New York, New York 10001
Er ist erreichbar unter: Tel: (212) 714-1805, Fax: (212) 714-6654
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