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Steuerabkommen und ihre Auswirkungen auf den Einzelnen – Gemeinsame Artikel des OECD-Musterabkommens im Klartext

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Steuerabkommen und ihre Auswirkungen auf den Einzelnen – Gemeinsame Artikel des OECD-Musterabkommens im Klartext

22. Februar 2026

von: Marc J. Strohl, CPA
               Protax Consulting Services Inc.
               www.protaxconsulting.com

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Ziel dieses Artikels ist es, eine umfassende Checkliste mit Informationen bereitzustellen, die der Einzelne vor der Einreichung einer Steuererklärung berücksichtigen sollte. Dieser Artikel soll Ihnen nicht die technische Kompetenz vermitteln, die zur Durchführung der Selbsteinhaltung erforderlich ist; Es wird Ihnen jedoch sicherlich das erforderliche technische Wissen an die Hand geben, um festzustellen, ob Ihr US-Steuerberater (Certified Public Accountant, CPA) alles weiß, was er wissen muss, um Ihnen technisch kompetente professionelle Dienstleistungen anbieten zu können.

 

Einkommensteuerabkommen:

Die USA und verschiedene andere Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen auf der Grundlage internationaler Muster ausgehandelt, darunter das OECD-Musterabkommen. Ziel dieser Abkommen ist es, Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn die Steuergesetze zweier oder mehrerer Länder eine solche Situation herbeiführen. Sie dienen außerdem dazu, den Aufwand für die Steuererklärung und die Zahlung von Einkommensteuer in mehreren Jurisdiktionen zu minimieren und zu vereinfachen.

Sowohl für in den USA ansässige als auch für nicht in den USA ansässige Ausländer muss möglicherweise das Formular 8833 (Vertragsbasierte Offenlegung der Rückkehrposition gemäß Abschnitt 6114 oder 7701(b)) ausgefüllt werden.

Besondere Aufmerksamkeit muss den Ausnahmen von der Berichterstattung auf Formular 8833 geschenkt werden, die in IRC Abschnitt 301.6114-1(c) vor allem in Bezug auf Einzelpersonen zu finden sind: und teilweise die Reduzierung oder Änderung der Besteuerung von Einkommen aus abhängigen persönlichen Dienstleistungen, Renten, Renten, Sozialversicherung und andere öffentliche Renten oder Einkünfte von Künstlern, Sportlern, Studenten, Auszubildenden oder Lehrern, Einkünfte von Einzelpersonen im Zusammenhang mit Abkommensmitteln für die ausländische Steuergutschrift, und wenn ein Sozialversicherungssummenabkommen oder ein diplomatisches oder konsularisches Abkommen besteht die Besteuerung von Einkünften eines Steuerzahlers zu reduzieren oder zu ändern.

Ungeachtet der Ausnahmen von der Meldung auf Formular 8833 gemäß IRC Abschnitt 301.6114-1(c) hat dies jedoch keine Auswirkungen auf die Meldepflichten auf Schedule OI (Formular 1040-NR) – Sonstige Informationen – L, das nicht solchen Ausnahmen unterliegt.

Darüber hinaus müssen US-Bürger stets bedenken, dass in allen in den USA ausgehandelten OECD-Musterverträgen Klauseln zur Leistungs- oder Ersparnisbeschränkung enthalten sind, die die Anwendung der meisten Vertragsartikel auf US-Bürger verbieten, da sich die USA das Recht vorbehalten, ihre US-Bürger und die „Green Card“ mit ständigem Wohnsitz zu besteuern Inhabern“, als ob das Einkommensteuerabkommen nicht in Kraft getreten wäre.

Die folgenden Artikel des Einkommensteuerabkommens, die sich auf Einzelpersonen beziehen, wurden als relevant hervorgehoben, um Ihnen möglicherweise Erleichterungen zu gewähren:

 

  • Artikel IV – Wohnsitz: wird versuchen, festzustellen, wo Personen steuerlich ansässig sind, wenn sich herausstellt, dass sie nach den inländischen Steuergesetzen der jeweiligen Länder, die allgemein als „Treaty-Tie-Break-Regeln“ bezeichnet werden, in zwei oder mehr Ländern steuerlich ansässig sind.
  • Artikel VI – Einkünfte aus Immobilien: Normalerweise handelt es sich bei Immobilien um Immobilien, dieser Artikel würde teilweise Mieteinnahmen oder -verluste abdecken. Wie unten, da das Quellenland das erste Besteuerungsrecht behält. Die meisten Einkommensteuerabkommen nach Artikel VI behandeln diese Angelegenheit nicht, daher ist die Anwendung des Auffangartikels XXIV erforderlich. Oder die Verwendung einer ausländischen Steuergutschrift, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Artikel X – Dividenden: Ziel ist es, die Pauschalsteuer in den USA je nach Vertragsland um 30 Prozent oder weniger zu senken.
  • Artikel XI – Zinsen: Ziel ist es, die Pauschalsteuer in den USA je nach Vertragsland um 30 Prozent oder weniger zu senken.
  • Artikel XIII – Gewinne: Deckt Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten ab. Dieser Artikel zielt darauf ab, die Pauschalsteuer in den USA um 30 Prozent oder weniger je nach Vertragsland zu senken. In vielen Fällen gibt es eine Sammelregelung, nach der Kapitalerträge steuerpflichtig bleiben einzige im Wohnsitzstaat des Veräußerers.
  • Artikel XIV – Unabhängige persönliche Dienstleistungen: soll sich mit der Besteuerung des Einkommens von Selbständigen befassen.
  • Artikel XV – Abhängige persönliche Dienstleistungen: zielt darauf ab, die Besteuerung des Einkommens von Arbeitnehmern zu regeln. Wenn die Entschädigung von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlt und getragen wird und sich der Arbeitnehmer länger als 183 Tage nicht physisch in den USA aufhält, ist die Entschädigung in vielen Abkommen nur im Wohnsitzstaat (Wohnsitzstaat) des Arbeitnehmers steuerpflichtig. Für Ausländer hier in den USA würde die Besteuerung nicht in den USA erfolgen
  • Artikel XVI – Künstler und Sportler: zielt darauf ab, die Besteuerung des Einkommens dieser Personen zu regeln.
  • Artikel XXII – Sonstige Einkünfte: zielt darauf ab, die Besteuerung aller anderen Einkünfte zu regeln, die an anderer Stelle nicht behandelt werden.
  • Artikel XXIV – Beseitigung der Doppelbesteuerung: versucht, sich auf etwas zu berufen, das manchmal bereits in bereits bestehendes inländisches Steuerrecht integriert ist, nämlich die ausländische Steuergutschrift. Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Sammelartikel, der eine Doppelbesteuerung in Bezug auf Einkünfte, die oben nicht behandelt wurden, verhindert.
  • Artikel XXVII – Informationsaustausch: ist eine grundsätzliche Vereinbarung, die es den jeweiligen Steuerbehörden aller Vertragsstaaten ermöglicht, Informationen auszutauschen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und eine reibungslose Anwendung inländischer Steuergesetze zu ermöglichen.

 

Sonstige Einkommensteuerangelegenheiten:

 

  • Eine allgemeine Steuervermutung besteht darin, dass das Land der Einkommensquelle das erste Besteuerungsrecht behält. Allerdings zielen Einkommensteuerabkommen in der Regel darauf ab, dass diese Einkünfte im Wohnsitzland und nicht im Quellenland besteuert werden, um eine doppelte Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung zu vermeiden.

 

 

 

Marc J. Strohl, CPA ist Principal bei Protax Consulting Services Inc.
Seven Penn Plaza, Suite 816, New York, New York 10001
Er ist erreichbar unter: Tel: (212) 714-1805, Fax: (212) 714-6654
Email: [E-Mail geschützt]
Website: www.protaxconsulting.com

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