22. Februar 2026
von: Marc J. Strohl, CPA
Protax Consulting Services Inc.
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Das Ziel dieses Artikels besteht darin, eine umfassende Checkliste mit Informationen bereitzustellen, die die ausländische Person berücksichtigen sollte, bevor sie einen Auftrag innerhalb der Vereinigten Staaten (USA) annimmt. Dieser Artikel soll Ihnen nicht die technische Kompetenz vermitteln, die zur Durchführung der Selbsteinhaltung erforderlich ist; Es wird Ihnen jedoch sicherlich das erforderliche technische Wissen an die Hand geben, um festzustellen, ob Ihr US-Steuerberater (Certified Public Accountant, CPA) alles weiß, was er wissen muss, um Ihnen technisch kompetente professionelle Dienstleistungen anbieten zu können.
US-Steuerwohnsitz 101:
Die USA (und die Philippinen, Eritrea) verwenden im Gegensatz zu allen anderen Ländern weltweit keine separate, eindeutige und/oder eindeutige Steuerdefinition, die als „Steueransässigkeit“ bezeichnet wird, um einen in den USA ansässigen Ausländer zu definieren, sondern ziehen es vor, Konzepte des US-Einwanderungsrechts huckepack zu tragen . Daher werden US-Personen – US-Bürger und rechtmäßige ständige Einwohner (Green Card-Inhaber) – immer als in den USA ansässige Ausländer definiert, mit der zusätzlichen Ausnahme, dass auch alle Nicht-US-Personen, die den Substantial Presence Test (SPT) bestehen, ebenfalls definiert werden als in den USA ansässige Ausländer.
Besteuerung an diesen anderen Orten:
Der „Steuerwohnsitz“ wird in allen anderen Ländern weltweit außerhalb der USA durch eine Vielzahl von Fakten- und Umstandtests oder Merkmalen bestimmt, die dem Steuersystem des jeweiligen Landes vorbehalten sind. Für Kanada beispielsweise würden diese Tests umfassen: Dauerhaftigkeit und Aufenthaltszweck im Ausland, persönliches Eigentum und soziale Bindungen, Ehepartner, Angehörige und Wohnsitz oder die Begründung eines Steuerwohnsitzes in einem anderen Land. In manchen Ländern, wie beispielsweise Kanada, ist die Begründung von Steuerbindungen in einem anderen Land Teil dieser Tests oder Merkmale. Die meisten Länder gestatten es Steuerzahlern, die ihr Wohnsitzland verlassen, bei ihrer Abreise zu Steuernichtansässigen zu werden. Das bedeutet, dass Steuernichtansässige dieser ehemaligen Länder nur auf Einkünfte besteuert werden, die in diesen ehemaligen Wohnsitzländern verdient oder bezogen wurden. Der Steuerwohnsitz wird wiederhergestellt, falls und falls der Steuerzahler in das Land zurückkehrt, um dort dauerhaft zu leben und/oder zu arbeiten.
Folgen der Einreichung als US Non-Resident Alien/Werden eines US Resident Alien:
Alle in den USA ansässigen Ausländer unterliegen der US-Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen, unabhängig davon, in welchem Land ihr Einkommen erzielt wird, in welcher Währung, in welchem Land oder bei welcher Bank das Einkommen eingezahlt wird.
Alle in den USA ansässigen Ausländer unterliegen der Einkommensteuer in den USA, allerdings nur auf ihr in den USA erzieltes Einkommen.
Die Herkunft der Einkünfte hängt von der Art der Einkünfte ab. (Siehe dazu die Seiten 5 und 6 von 12 – US-Einkünfte aus Quellen und Regeln zur effektiven Verbindung nach Einkommensart.) Ein Grundprinzip der Besteuerung ist, dass das Land, in dem die Einkünfte erhoben werden, das Erstbesteuerungsrecht für diese Einkünfte hat. US-Doppelbesteuerungsabkommen zielen jedoch in der Regel darauf ab, dass solche Einkünfte im Wohnsitzland (und nicht im Quellenland) besteuert werden, um eine doppelte Steuererklärungspflicht zu vermeiden und zu vereinfachen.
Staatliche Steuerfragen:
Für US-amerikanische Steuerzwecke können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein und von Staat zu Staat variieren. Normalerweise gibt es staatsspezifische subjektive Fakten- und Umstandtests, die als Wohnsitz bezeichnet werden, sowie objektivere Tests zum gesetzlichen Wohnsitz, deren Hauptzweck darin besteht, Personen zu erwischen, die einen ausländischen Staat als ihren Wohnsitz angeben. Diese Tests zum gesetzlichen Wohnsitz sind normalerweise mit einer 183-tägigen Anwesenheitsregel und einem Vorwand für einen ständigen Wohnsitz verbunden, wobei letzterer staatsspezifisch, subjektiv und/oder vage ist.
Darüber hinaus könnten einige Bundesstaaten Steuerzahler auch während eines Auslandsaufenthalts als weiterhin steuerlich ansässig betrachten, sofern deren Absicht besteht, nach Beendigung des Auslandsaufenthalts in den jeweiligen Bundesstaat zurückzukehren (grundlegende Definition des Wohnsitzes), es sei denn, es gibt bundesstaatliche Regelungen, die eine Trennung des Wohnsitzes ermöglichen. Für weitere Informationen zu Fragen des Wohnsitzes in den einzelnen Bundesstaaten wenden Sie sich bitte separat an uns.
Das SPT – Ein in den USA ansässiger Ausländer sein oder nicht sein:
Einzelpersonen können als in den USA ansässige Ausländer eingestuft werden, wenn sie die SPT erfüllen. Wenn sie den SPT nicht bestehen, werden sie automatisch als in den USA ansässige Ausländer eingestuft.
Gemäß Abschnitt 7701(b)(3) des Internal Revenue Code (IRC) erfüllen Personen die Voraussetzungen für die sogenannte „Single Preservation Tax“ (SPT), wenn sie sich im laufenden Jahr mindestens 31 Tage in den USA aufhalten und die folgenden Anwesenheitstage zusammen mindestens 183 Tage ergeben: 100 % der tatsächlichen Anwesenheitstage im laufenden Jahr + 1/3 der Anwesenheitstage im vorangegangenen Jahr + 1/6 der Anwesenheitstage im vorletzten Jahr. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für die SPT-Bestimmung die Anwesenheit in den USA berücksichtigt wird, die sich aus allen Tagen des laufenden Jahres und Bruchteilen von Tagen im unmittelbar vorangegangenen Zweijahreszeitraum zusammensetzt.
Für die Zwecke der SPT zählen angebrochene Tage als volle Tage, und während angebrochene Tage addiert werden, werden alle verbleibenden angebrochenen Tage weder auf- noch abgerundet, sondern einfach gestrichen.
Die SPT muss weiterhin auf Basis eines jährlichen US-Kalendersteuerzeitraums erfüllt werden, damit eine natürliche Person Jahr für Jahr weiterhin als Ausländer mit Wohnsitz in den USA betrachtet wird.
Wie unten – Startdatum – gemäß IRC Abschnitt 7701(b)(2)(C)(ii) können bis zu 10 De-Minimis-Tage von der US-Präsenz für die Bestimmung des SPT-Startdatums ausgeschlossen werden.
Gemäß IRC § 301.7701(b)-1(c)(2)(ii) umfasst der Begriff „USA“ alle 50 Bundesstaaten und den District of Columbia (DC), die Hoheitsgewässer der USA sowie den Meeresboden und den Untergrund jener Unterwassergebiete, die an die Hoheitsgewässer der USA angrenzen und über die die USA nach internationalem Recht ausschließliche Rechte zur Erforschung und Ausbeutung von Bodenschätzen besitzen. Der Begriff „USA“ umfasst nicht US-Besitztümer und -Territorien wie Puerto Rico, Guam, das Commonwealth der Nördlichen Marianen, die Amerikanischen Jungferninseln und Johnston Island sowie den US-Luftraum.
Wege aus der US-Steuerresidenz – das System schlagen:
Gemäß IRC Sec. 7701(b)(3)(B) kann die anteilige zweijährige Rückblicksfrist effektiv aufgehoben werden, wenn eine Person die SPT erfüllt, um ein in den USA ansässiger Ausländer zu werden, und im laufenden Jahr weniger als 183 Tage, aber mehr als 8840 Tage im laufenden Jahr hat Anforderungen unter Verwendung der fraktionalen Zwei-Jahres-Rückblickregel im ersten und zweiten vorangegangenen Steuerjahr. In solchen Fällen können diese Personen das IRS-Formular XNUMX (Closer Connection Exception Statement for Aliens) einreichen, in dem sie eine „steuerliche Heimat“ und eine „engere Verbindung“ zu einem fremden Land geltend machen und weiterhin nicht in den USA ansässige Ausländer bleiben.
Eine solche US-Inlandserleichterung, die Closer Connection Exception, ist nicht verfügbar in Fällen, in denen die SPT allein aufgrund der Tage der US-Präsenz im laufenden Jahr erfüllt wird. In solchen Fällen muss der in den USA ansässige Ausländer im Rahmen eines Einkommensteuerabkommens zwischen den USA und dem anderen Wohnsitzland des Ausländers (typischerweise gemäß Artikel IV des OECD-Modells – Wohnsitz), im Allgemeinen als „Tiebreaker“-Artikel des Abkommens bezeichnet, eine Steuererleichterung beantragen (siehe unter).
Unter bestimmten Umständen können jedoch die physischen Tage der US-Präsenz einer Person zum Zwecke der Bestimmung der SPT ausgeschlossen werden, wenn die Person:
- befreite Personen: gemäß IRC Abschnitt 7701(b)(3)(D) gemäß Definition in 7701(b)(5)(AD) ein Student in den USA mit einem F-, M-, J- oder Q-Visum, ein Auszubildender oder ein Lehrer in den USA USA mit einem J- oder Q-Visum oder andere mit einem M- oder Q-Visum, ein professioneller Athlet, der an einer karitativen Sportveranstaltung teilnimmt (mit anderen Vorqualifikationsbedingungen), oder eine Person mit einer Krankheit;
- Andere: Gemäß IRC Sec 7701(b)(7) fallen regelmäßige Pendler, die von Kanada oder Mexiko aus in den USA arbeiten, wenn sie sich auf der Durchreise in den USA zwischen anderen Orten für weniger als 24 Stunden befinden, Tage in den USA als Besatzungsmitglied eines ausländischen Schiffes (Schiffe oder Boote, nicht Flugzeuge) und alle Angestellten internationaler Organisationen oder ausländischer Regierungen.
Befreite Personen müssen das IRS-Formular 8843, Statement for Exempt Individuals and Individuals with a Medical Condition (und Professional Athlets), ausfüllen und an den IRS senden oder, wenn sie eine US-Steuererklärungspflicht haben, es zur Einreichung bei ihrer jährlichen US-Steuer beifügen Rückkehr, entweder IRS-Formular 1040NR oder 1040. Bei diesen Bemühungen müssen die Formulare I-20 der United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) für Inhaber eines F-Visums und DS2019 für Inhaber eines J-Visums unbedingt Formular 8843 ausfüllen.
Für bestimmte Lehrer, Auszubildende und Studenten mit J-, F-, M- oder Q-Visum gelten AUSNAHMEN von den oben genannten Ausnahmeregelungen . Diese Ausnahmen sind kategorie- und nicht visumspezifisch.
- gemäß IRC Abschnitt 7701(b)(5)(E)(i) Ein Lehrer oder Auszubildender– mit einem J- oder Q-Visum als Lehrer, Auszubildender oder Student befreit war für jeden Teil von zwei der letzten sechs vorangegangenen Kalenderjahre. Dann im laufenden Jahr Sie Anwesenheitstage nicht ausschließen es sei denn alle vier der folgenden treffen zu als Lehrer oder Auszubildender im laufenden Jahr:
1) Sie waren als Lehrer, Auszubildender oder Student für einen Teil von drei oder weniger der vorangegangenen sechs Kalenderjahre befreit und 2) Ein ausländischer Arbeitgeber hat die gesamte Entschädigung für das laufende Jahr gezahlt und 3) Sie waren als Lehrer oder Auszubildender in den USA in einem der sechs vorangegangenen Jahre und 4) Ein ausländischer Arbeitgeber hat in jedem der vorangegangenen sechs Jahre, in denen Sie als Lehrer oder Auszubildender in den USA waren, die gesamte Vergütung gezahlt
or
(ii) Nach IRC Sec 7701(b)(5)(E)(ii) kann ein Student , der mit einem F-, J-, M- oder Q-Visum als Lehrer, Praktikant oder Student für einen Teil von mehr als fünf Kalenderjahren von der Steuer befreit war, Tage des Aufenthalts nicht ausschließen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er nicht beabsichtigte, sich dauerhaft in den USA aufzuhalten.
Die Tatsachen und Umstände, die bei der Feststellung, ob Sie die Absicht gezeigt haben, sich dauerhaft in den USA aufzuhalten, zu berücksichtigen sind, beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: 1) ob Sie keine engere Verbindung zu einem anderen Land als den USA unterhalten haben und 2) Ob Sie positive Schritte unternommen haben, um Ihren Status von Nichteinwanderer zu rechtmäßigem ständigem Wohnsitz (Green Card-Inhaber) zu ändern.
Sonstiges: Anwesenheit von Ausländern ohne Wohnsitz/Steuervorschriften:
Darüber hinaus sind Einkünfte aus persönlichen Dienstleistungen, die als nicht in den USA ansässiger Ausländer vorübergehend für einen Zeitraum oder Zeiträume von nicht mehr als 90 Tagen in den USA erbracht werden, wenn die Vergütung für solche Dienstleistungen für einen ausländischen Arbeitgeber erbracht wird und nicht mehr als 3,000 $ beträgt, von der Steuer befreit US-Besteuerung.
Aufenthaltsbeginn:
Für Personen, die im vorangegangenen Steuerjahr überhaupt keine in den USA ansässigen Ausländer waren und die entweder die oben genannten SPT-Vorschriften erfüllen oder eine Green Card erhalten (Green Card-Test), wird der erste Tag ihrer Anwesenheit (im US-Kalendersteuerjahr, ab dem sie in den USA ansässige Ausländer sind) für den Beginn der US-Aufenthaltserlaubnis wie folgt gezählt:
- (für das SPT) – der erste Tag, an dem sie in dem Jahr, in dem sie das SPT erfüllen, in die USA einreisen, ausgenommen gemäß IRC Abschnitt 7701(b)(C)(i)(ii) bis zu 10 De-minimis-Tage vorheriger Anwesenheit ; und
- (für den Green Card Test) - der erste Zeitpunkt, zu dem sie mit einer gültigen Green Card US-amerikanischen Boden betreten (einen der 50 Bundesstaaten oder US-Besitzungen), unabhängig davon, ob sich die Green Card physisch in ihrem Besitz befindet oder nicht.
Wenn Sie sowohl den SPT als auch den Green Card Test bestehen, ist Ihr Aufenthaltsbeginn der früheste der beiden Aufenthaltsbeginne, also der erste Tag, an dem Sie sich in den USA aufgehalten haben, entweder in dem Jahr, in dem Sie den SPT bestanden haben, oder als rechtmäßiger ständiger Einwohner.
In Fällen, in denen sich der Visumstatus einer Person von befreit zu nicht befreit ändert, gilt der erste Tag des US-Aufenthalts dieser Person als tatsächliches Datum, an dem das neue nicht befreite Visum gemäß Genehmigungsbenachrichtigung auf USCIS-Formular I-787 in Kraft tritt, sofern die Person die SPT in diesem US-Steuerjahr erfüllt und vorausgesetzt, dass sie danach die SPT erfüllt.
Enddatum des Aufenthalts:
Für Personen, die aufgrund der Einhaltung des SPT den Status eines in den USA ansässigen Ausländers erhalten, bleibt der US-Wohnsitz bis zu dem Steuerjahr bestehen, in dem die Einhaltung des SPT endet.
Im Jahr der tatsächlichen physischen Abreise wird angenommen, dass eine Person, die weiterhin die SPT erfüllt, bis zum 31. Dezember dieses Steuerjahres weiterhin ein in den USA ansässiger Ausländer ist, es sei denn, gemäß IRC Abschnitt 7701(b)(2)(B)(i) , (ii) & (iii) es ist der letzte Tag des Steuerzahlers im Kalenderjahr, der sich in den USA aufhält (der Steuerzahler ist am 31. Steuerheimat“ und „engere Verbindung“ zum Ausland als am tatsächlichen physischen Abreisetag. Die Einreichung ist erforderlich, um einen fortgesetzten US-Wohnsitz und eine Besteuerung des weltweiten Einkommens zu vermeiden.
Es besteht jedoch Uneinigkeit darüber, ob die Einreichung eines solchen Gutachtens zwingend erforderlich ist oder ob eine „engere Verbindung“ und der „steuerliche Wohnsitz“ eher eine Frage der jeweiligen Umstände sind. Wenn gemeinsam veranlagte Ehepaare, die vorzeitig ausreisen, aus Gründen der Steueroptimierung bis zum 31. Dezember weiterhin in den USA steuerlich ansässig bleiben und eine gemeinsame statt einer getrennten Veranlagung einreichen, hat die US-Steuerbehörde (IRS) das Recht, einzugreifen und die steuerliche Ansässigkeit zum früheren Ausreisedatum aufgrund einer „engeren Verbindung“ zu einem anderen Land zu beenden.
Bestimmte nominelle Anwesenheits-De-Minimis-Tage, die vom Start- oder Enddatum des Wohnsitzes ausgeschlossen sind:
Gemäß IRC Abschnitt 7701(b)(2)(c), 7701(b)(2)(c)(i) und 7701(b)(c)(ii) in Verbindung mit der Nichtberücksichtigung bestimmter nomineller Präsenz bis zu 10 De-minimis-Tagen können von der US-Präsenz für die Bestimmung des Beginns und des Endes des US-Wohnsitzes gemäß SPT ausgeschlossen werden, wenn die natürliche Person ihren steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land hat und sie eine engere Verbindung zu diesem anderen Land als den USA unterhält
Gemäß IRC-Regel 301.7701(b)-4(c)(1) können Tage aus mehreren Aufenthaltsperioden bei der Ermittlung des Beginns oder Endes des Wohnsitzes einer Person unberücksichtigt bleiben, sofern die Gesamtzahl 10 Tage nicht übersteigt. Tage, die in einem zusammenhängenden Zeitraum liegen, dürfen nicht unberücksichtigt bleiben. Das Konzept des zusammenhängenden Zeitraums (sowie die Tatsache, dass der steuerliche Wohnsitz eine engere Verbindung zum Ausland haben sollte) erleichtert die Anwendung der Regelung, bis zu 10 Tage nicht zu berücksichtigen, wenn der Wohnsitz beginnt, gestaltet sich beim Ende des Wohnsitzes jedoch theoretisch schwierig.
Formular 1040NR – Steuererklärung für nicht in den USA ansässige Ausländer – Wer muss einreichen/Ausnahmen/Sonstiges/Das 1040NR-Formular
Wer muss das Formular 1040NR/ Ausnahmen von der Einreichung des Formulars 1040NR einreichen:
Die vier Szenarien, in denen ein Steuerzahler das Formular 1040NR einreichen muss, sind:
- Sie waren ein gebietsfremder Ausländer, der während des Steuerjahres in den Vereinigten Staaten einen Handel oder ein Geschäft ausübte. Sie müssen auch dann einreichen, wenn:
- Sie haben kein Einkommen aus einer in den Vereinigten Staaten getätigten Handels- oder Geschäftstätigkeit,
- Sie haben kein Einkommen aus US-Quellen oder
- Aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens oder eines Abschnitts des Internal Revenue Code ist Ihr Einkommen von der US-Steuer befreit.
Wenn Sie jedoch kein Bruttoeinkommen haben, füllen Sie die Pläne für das Formular 1040NR nicht aus. Fügen Sie stattdessen eine Liste der Arten von Ausschlüssen, die Sie geltend machen, und deren Höhe bei.
- Sie waren ein gebietsfremder Ausländer, der während des Steuerjahres keinen Handel oder ein Geschäft in den Vereinigten Staaten ausübte, und:
- Sie haben Einkünfte aus US-Quellen erhalten, die gemäß Schedule NEC, Zeilen 1 bis 12, meldepflichtig sind und
- Von diesem Einkommen wurde nicht die gesamte von Ihnen geschuldete US-Steuer einbehalten.
- Sie vertreten eine verstorbene Person, die das Formular 1040NR hätte einreichen müssen.
- Sie vertreten einen Nachlass oder Trust, der das Formular 1040NR einreichen muss.
Andere Situationen, in denen Sie das Formular 1040NR einreichen müssen, sind:
Wenn Sie Sondersteuern schulden, einschließlich einer der folgenden: i) Alternative Minimum Tax (AMT), ii) Zusätzliche Steuern auf einen qualifizierten Plan, einschließlich IRA, andere, iii) Sozialversicherungs- oder Medicare-Steuern auf Trinkgelder oder Löhne, die der Arbeitgeber zahlt nicht einbehalten, iv) Wiedererlangung von Krediten für erstmalige Eigenheimkäufer oder v) Wiedererlangung von Steuern oder Wiedereinziehungssteuern, einschließlich nicht eingezogener Sozialversicherungs-/Medicare-/Railroad Retirement Tax Act-Steuern auf Trinkgelder oder Gruppenlebensversicherungen und zusätzliche Steuern auf HSAs.
Sie müssen auch das Formular 1040NR einreichen:
Wenn i) Sie HSA-, Archer MSA- oder Medicare Advantage MSA-Ausschüttungen erhalten haben und ii) Sie ein Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit von mindestens 400 USD hatten und in einem Land ansässig sind, mit dem die Vereinigten Staaten ein internationales Sozialversicherungsabkommen haben .
Zusätzlich müssen Sie das US-Formular 1040NR einreichen, wenn Sie irrtümlich ein oder mehrere US-Steuerformulare 1099-INT/DIV oder B erhalten haben, die Ihr weltweites Einkommen ausweisen (weil kein Formular W-8BEN eingereicht wurde oder Ihr Broker/Treuhänder die Einreichung des Formulars W-8BEN ignoriert hat), um das falsch ausgewiesene weltweite Einkommen zu korrigieren, oder wenn Sie ein Formular 1042-S erhalten haben, das nur Ihr US-Einkommen ausweist, oder wenn das IRS die Einreichung des Formulars 1040NR verlangt. Jedes Mal, wenn ein US-Steuerformular ausgestellt wird, erwartet das IRS – unabhängig vom Wohnsitzstatus des Steuerzahlers – eine Erklärung, warum keine US-Steuererklärung erforderlich ist.
Ausnahmen vom Anmeldeformular 1040NR:
i) Sie waren ein gebietsfremder ausländischer Student, Lehrer oder Praktikant, der sich vorübergehend mit einem „F“-, „J“-, „M“- oder „Q“-Visum in den Vereinigten Staaten aufgehalten hat, und Sie haben kein Einkommen, das dem unterliegt Steuern gemäß Abschnitt 871 (d. h. die Einkommensposten, die auf Seite 1 des Formulars 1040NR, Zeilen 1 bis 8, und auf Schedule NEC (Formular 1040-NR), Zeilen 1 bis 12 aufgeführt sind) oder;
ii) Sie waren Partner einer US-Partnerschaft, die in den Vereinigten Staaten keinen Handel oder kein Geschäft ausübte, und Ihr Schedule K-1 (Formular 1065) enthält nur Einkünfte aus US-Quellen, die Sie auf Schedule NEC (Formular 1040-) melden müssen. NR), Zeilen 1 bis 12 bzw
iii) Ihr Bruttoeinkommen lag unter 5 $.
Folgen der Einreichung als in den USA ansässiger Ausländer – Formulare, Formulare, Formulare:
Das TCJA 2017 ließ das Formular 1040NR für die Steuerjahre 2018–2019 im Gegensatz zum Formular 1040 weitgehend unverändert. Ab dem US-Einkommensteuerjahr 2020 wurde das Formular 1040NR jedoch neu gestaltet, um ästhetisch mit dem 2018 überarbeiteten Formular 1040 übereinzustimmen.
Nichtansässige Ausländer reichen ihre US-Einkommensteuererklärung mit dem Formular 1040NR (US Nonresident Alien Income Tax Return) ein, das aus zwei Seiten besteht. Ab dem Steuerjahr 2020 wurden drei zusätzliche Anlagen (Anlagen A, NEC und OI) vom Formular 1040NR abgetrennt. Einkünfte aus einem US-Gewerbebetrieb werden auf den Seiten 1 und 2 des Formulars 1040NR angegeben und mit dem regulären progressiven US-Steuersatz besteuert. Einkünfte, die nicht mit einem US-Gewerbebetrieb in Verbindung stehen, werden in Anlage NEC (Formular 1040-NR) angegeben und mit einem Pauschalsteuersatz von 30 % oder gemäß den Bestimmungen eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens besteuert. Anlage OI (Formular 1040-NR) enthält weitere Angaben. Einkünfte aus einem US-Gewerbebetrieb umfassen Vergütungseinkünfte, jedoch keine passiven Einkünfte. Anlage A (Formular 1040-NR) enthält die für einen in den USA nicht ansässigen Ausländer zulässigen Einzelabzüge.
Ausländische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in den USA können weder den Status „Haushaltsvorstand“ noch den Standardabzug oder alle Einzelabzüge nutzen, die in den USA ansässigen Ausländern zustehen. Auch eine gemeinsame Veranlagung ist bei Verheirateten nicht möglich. Darüber hinaus müssen ausländische Einkünfte, die für ein Steuerjahr angegeben werden, zunächst auf das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) umgerechnet werden, um für die US-Steuererklärung verwendet werden zu können, da in den USA das Kalenderjahr als Steuererklärungszeitraum gilt.
US-Einkommensquellen und effektiv verbundene Regeln nach Einkommensart:
Im Allgemeinen stammen US-Einkünfte aus den USA und sind effektiv mit einem US-Handel oder -Geschäft verbunden, wenn:
i) Zinserträge – sofern sie von einem in den USA ansässigen Zahler stammen, mit Ausnahme von Zinserträgen aus Bankeinlagen, die stets als US-Einkünfte gelten. Im Allgemeinen gelten Zinserträge als nicht effektiv verbundene Einkünfte (NEC-Einkünfte), es sei denn, sie stammen aus einem Vermögenswert oder werden durch US-Handel oder -Geschäftstätigkeit erwirtschaftet.
ii) Dividendeneinkünfte , die von einer in den USA ansässigen Kapitalgesellschaft (US-Zahler) bezogen werden, sind immer US-Einkünfte und fallen im Allgemeinen unter die Kategorie NEC, es sei denn, sie stammen aus einem Vermögenswert oder werden durch US-Handel oder -Geschäft erwirtschaftet.
iii) Einkünfte aus persönlicher Dienstleistung – Löhne, Gehälter, Provisionen, Honorare, Tagessätze und Boni – gelten als US-Einkommen, wenn sie physisch (an Arbeitstagen) in den USA erbracht werden, und werden daher immer als effektiv verbundenes Einkommen (Effectively Connected Income, ECI) betrachtet.
iv) Einkünfte aus Vermögen – Einkünfte aus in den USA gelegenen Immobilien gelten stets als US-Einkünfte und sind immer NEC-Einkünfte, es sei denn, es wird eine Wahl nach IRC Sec. 871(d) getroffen, wodurch die Einkünfte zu ECI werden. Ab dem Steuerjahr 2018 enthält Anlage OI (Formular 1040-NR) – Sonstige Informationen – die Punkte M-1 und M-2, in denen die Bestätigung einer solchen Wahl nach IRC Sec. 871(d) und die Angabe, ob es sich um eine erstmalige oder eine Wahl aus einem Vorjahr handelt, angefordert wird.
v) Lizenzgebühren, Patente, Urheberrechte, Firmenwert, Marken, immaterielle Vermögenswerte – für die Verwendung in den USA gelten als US-Einkommen, im Allgemeinen als NEC-Einkommen, es sei denn, sie stammen aus Vermögenswerten oder werden von einem US-Gewerbebetrieb oder -Unternehmen erwirtschaftet.
vi) Verkauf von Immobilien in den USA – immer US-Einkommen und immer ECI,
vii) Verkauf von beweglichem Vermögen – einschließlich des Verkaufs von Aktien – gilt als US-Einkommen, wenn der steuerliche Wohnsitz des Verkäufers in den USA liegt. Hält sich der Steuerpflichtige im Kalenderjahr mehr als 183 Tage in den USA auf und handelt es sich bei dem Verkauf um US-amerikanisches bewegliches Vermögen, so ist das Einkommen nicht nur als NEC/ECI einzustufen, sondern der Steuerpflichtige unterliegt auch der Besteuerung des Verkaufs von US-amerikanischem beweglichem Vermögen für das gesamte Kalenderjahr. Gleiches gilt, wenn der Verkauf aus dem Verkauf von beweglichem Vermögen stammt, das mit einem Vermögenswert in Verbindung steht oder im Rahmen eines US-amerikanischen Handels- oder Gewerbebetriebs erzielt wird; in diesem Fall handelt es sich in der Regel um ECI, die in Anlage D anzugeben sind, andernfalls um NEC-Einkommen, die in Anlage NEC anzugeben sind.
viii) Stipendien, Zuschüsse, Preise und Auszeichnungen – im Allgemeinen handelt es sich um US-Einkünfte, wenn der Zahler (eine nicht-körperschaftliche US-Organisation oder eine inländische US-Körperschaft) seinen Sitz in den USA hat – unabhängig vom Sitz des Auszahlenden. Zahlungen einer internationalen Organisation gemäß dem International Organizations Immunities Act stammen daher aus dem Ausland und gelten nicht als US-Einkünfte. Tätigkeiten, die von Nichtansässigen außerhalb der USA ausgeführt werden oder werden sollen, gelten nicht als US-Einkünfte. Einkünfte aus Tätigkeiten, die in den USA ausgeführt werden, gelten als ECI (External Capital Identification), wenn sie in den USA ausgezahlt werden.
ix) Renteneinkünfte – der Anteil, der auf in den USA erbrachte Dienstleistungen (Arbeitstage) zurückzuführen ist, stellt stets US-Einkommen dar; eine Leistungserbringung in den USA wird als effektiv verbunden betrachtet.
x) Unterhaltseinkünfte – Unterhaltszahlungen eines Ehegatten an den Ex-Ehegatten; die Herkunft der Unterhaltszahlungen richtete sich nach dem Wohnsitz des zahlungspflichtigen Ehegatten. Diese Regelung entfiel gemäß TCJA 2017 für Scheidungsvereinbarungen, die nach dem 31. Dezember 2018 geschlossen oder bestehende Vereinbarungen nach diesem Datum geändert wurden.
Doppelstatus – wenn Sie in einem einzigen Steuerjahr sowohl ein gebietsansässiger Ausländer als auch ein gebietsfremder Ausländer sind:
In Fällen, in denen ein ausländischer Staatsangehöriger in den USA in einem einzigen Steuerjahr zwei Status hat, beispielsweise wenn er im selben US-Steuerkalenderjahr von einem nichtansässigen zu einem ansässigen Status wechselt (oder umgekehrt), wird der ausländische Staatsangehörige als a bezeichnet Dual-Status-Anmelder in Anerkennung dieser beiden Status.
Die Steuererklärung, die Personen mit Doppelstatus einreichen müssen, hängt von ihrem Status am 31. Dezember des Steuerjahres ab. Die Steuererklärung(en) 1040 oder 1040NR müssen oben im Formular deutlich als „Dual-Status-Erklärung“ gekennzeichnet sein. Die Steuererklärung umfasst das gesamte Kalenderjahr und berechnet sämtliche Einkommensteuern. Allerdings müssen Antragsteller mit doppeltem Status mit ihrer Steuererklärung auch eine separate, rein darstellungsbezogene Erklärung einreichen, die den anderen Teil des Steuerjahres abdeckt, für den sie den anderen Status haben.
Das/die Formular(e) 1040 oder 1040NR können für die Zwecke des Berichtszeitraums verwendet werden, der oben auf dem Formular „Dual-Status-Erklärung“ angegeben ist. Für diese Zwecke reicht auch eine Whitepaper-Erklärung aus. Die Aufstellung dient lediglich der Darstellung, wobei die Beträge nur den Aufstellungszeitraum abdecken.
Um die Verwirrung noch zu verstärken, bleibt noch eine weitere vom IRS akzeptable Möglichkeit, Antragsteller mit doppeltem Status darzustellen, nämlich alle Informationen für den Zeitraum des Wohnsitzes auf dem Formular 1040 und alle Informationen für den Zeitraum des Nichtansässigen auf dem Formular 1040NR, wo die Einkommenssteuer für beide berechnet wird der Formulare 1040 und 1040NR jeweils separat und bei der Steuererklärung zusammengefügt, jedoch wird dieser Ansatz selten verwendet.
Wenn die erste oben erläuterte Methode angewendet wird, ist es zur Vermeidung von Fehlern unbedingt erforderlich, dass Seite 2 des Abrechnungsformulars 1040 oder 1040NR immer mit „NIL“ überschrieben wird, um zu verhindern, dass der IRS beide Steuern unter der Annahme der zweiten oben erläuterten Methode festlegt Fehler.
Wenn Antragsteller mit doppeltem Status verheiratet sind, müssen sie ihren Antrag getrennt einreichen. Sie können weder den Anmeldestatus „Haushaltsvorstand“ noch den Standardabzug nutzen. Bestimmte Einzelabzüge nur während der Nichtansässigkeitsperiode sind ebenfalls nicht zulässig – es handelt sich dabei um medizinische und zahnärztliche Abzüge, Hypothekenzinsen und Grundsteuerabzüge.
Wahlen zur Behandlung als in den USA ansässiger Ausländer:
Wahlmöglichkeit im ersten Jahr – Gemäß § 7701(b)(4) des Internal Revenue Code (IRC) können Einzelpersonen, die im Einreisejahr die Voraussetzungen für die Einbürgerung (SPT) nicht erfüllen, wählen, ab dem Einreisedatum als in den USA ansässige Ausländer behandelt zu werden, wenn: i) sie im vorangegangenen Steuerjahr nicht in den USA ansässig waren, ii) sie im folgenden Steuerjahr die Voraussetzungen für die Einbürgerung (SPT) erfüllen, iii) sie wählen können, ab dem Einreisedatum als in den USA ansässige Ausländer behandelt zu werden , wenn sie sich im Einreisejahr mindestens 31 aufeinanderfolgende Tage in den USA aufhalten, und iv) sie sich vom ersten Tag dieser 31 aufeinanderfolgenden Tage bis zum 31. Dezember mindestens 75 % der Zeit in den USA aufhalten, wobei bis zu 5 Tage Abwesenheit von den USA als Anwesenheitstage in den USA angerechnet werden können.
Diese Wahlmöglichkeit besteht nicht für Personen, deren Tage gemäß SPT als befreite oder sonstige Personen gemäß IRC Sec 7701(b)(3)(D) in der Definition von 7701(b)(5)(AD) oder IRC Sec 7701(b)(7) ausgenommen werden konnten.
Die Wahl, ab dem Eintrittsdatum als in den USA ansässiger Ausländer behandelt zu werden, kann Steuerzahlern mit Hypothekenzinsen oder anderen Einzelabzügen zugute kommen, die nicht als Abzüge für nicht in den USA ansässige Ausländer zulässig sind, oder wenn sie ausländische Verluste haben, z. B. ausländische Mietverluste. In einigen Fällen kann die Wahl auch die Aufhebung des steuerlichen Wohnsitzes in ihrem früheren Land erleichtern.
Ehepartner und Angehörige müssen ebenfalls wahlberechtigt sein; daher muss die Wahl für die gesamte Familie einzeln getroffen werden. Alternativ kann eine gemeinsame Wahl durchgeführt werden, bei der alle volljährigen Familienmitglieder die Wahl unterschreiben.
Wahlmöglichkeit für Verheiratete – Gemäß § 6013(g) und (h) des Internal Revenue Code (IRC) besteht für Ehepaare die Möglichkeit, sich beide ganzjährig als in den USA ansässige Ausländer zu registrieren. Diese Wahlmöglichkeit gilt entweder für: a) § 6013(g) IRC für einen am 31. Dezember in den USA ansässigen Ausländer, der mit einem am 31. Dezember nicht in den USA ansässigen Ausländer verheiratet ist; dies gilt für das Steuerjahr der Wahl und alle folgenden Steuerjahre; oder b) § 6013(h) IRC für zwei am 31. Dezember in den USA ansässige Ausländer mit Doppelstatus; dies gilt nur für das erste gewählte Steuerjahr. Diese Wahlmöglichkeit nach § 6013(h) IRC kann nur einmal im Leben ausgeübt werden.
Diese Wahl, für das gesamte US-Steuerjahr als in den USA ansässige Ausländer behandelt zu werden, kann Steuerzahlern zugute kommen, die die Vorteile der gemeinsamen Steuersätze für verheiratete Anmeldungen nutzen können, bestimmte Einzelabzüge, die verheirateten, nicht in den USA ansässigen Ausländern nicht gestattet sind, oder wenn sie ausländische Verluste haben, zB: Nettomietverluste.
Darüber hinaus besteht in Fällen, in denen diese Wahl ausländisches Einkommen in die US-Besteuerung einbeziehen würde, die Möglichkeit, entweder 1) eine ausländische Steuergutschrift oder 2) ein umgekehrtes im Ausland erworbenes Einkommen gemäß IRC Sec. 911 zu nutzen, um entweder die US-Einkommenssteuer Dollar für Dollar gutzuschreiben oder das ausländische Einkommen von der Besteuerung im Rahmen dieser Wahl auszuschließen.
Ist keiner der Ehegatten am 31. Dezember ein in den USA ansässiger Ausländer, kann gegebenenfalls zuerst die Wahlmöglichkeit für das erste Jahr gemäß IRC Sec 7701(b)(4) genutzt werden, danach kann die Wahlmöglichkeit für Verheiratete gemäß IRC Sec 6013 nacheinander in Anspruch genommen werden.
Die Wahlmöglichkeit nach IRC Sec 6013(g) kann ausgesetzt werden, wenn i) sie widerrufen wird – vorausgesetzt, dies geschieht bis zum verlängerten Fälligkeitstermin des Steuerjahres, für das der Widerruf gewünscht wird, durch eine schriftliche, unterzeichnete Erklärung; oder ii) der Tod eines der Ehegatten, beginnend mit dem ersten Steuerjahr nach dem Jahr des Todes des Ehegatten; oder iii) eine Trennung aufgrund eines Scheidungsurteils, beginnend mit dem Steuerjahr, in dem die Trennung erfolgt; oder iv) unzureichende Unterlagen vorliegen – wie vom IRS festgestellt.
Nach Aufenthaltsende….:
Die „No Lapse“-Regel – Gemäß § 7701(b)(2)(B)(iii) des US-Steuergesetzes (IRC) gilt Folgendes: Kehrt ein Nichtansässiger nach Beendigung seiner US-Steueransässigkeit in einem Kalendersteuerjahr in die USA zurück und nimmt seine US-Steueransässigkeit (nach dem Single Placement Tax Act, SPT) im darauffolgenden Kalendersteuerjahr wieder auf, so wird der Zeitraum zwischen Nichtansässigkeit und Wiederaufnahme der Steueransässigkeit als Ansässigkeitszeitraum angesehen. Für diesen Zeitraum ergeben sich weltweite Meldepflichten für die US-Einkommensteuer.
Wiederaufnahme des Aufenthalts innerhalb von drei Jahren (nicht zu verwechseln mit der Regelung zur Vermeidung von Aufenthaltsausfällen) – § 7701(b)(10)(A) des US-Steuergesetzes (IRC) sieht eine Sonderregelung für in den USA ansässige Ausländer vor, die nach drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren ihren Wohnsitz in den USA verloren haben und vor Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Ablauf der ersten drei Kalenderjahre wieder in den USA ansässig werden. Während dieser Übergangszeit gelten diese Personen weiterhin als nicht in den USA ansässige Ausländer, unterliegen aber den Steuergesetzen für in den USA ansässige Ausländer; das heißt, sie unterliegen einem gestaffelten Steuersatz auf alle Einkünfte, wobei in der Regel nur Einkünfte aus US-Quellen besteuert werden.
Ausreisegenehmigungen – IRS-Formular(e) 1040C, US-Steuererklärung für ausreisende Ausländer, und/oder das kürzere Formular 2063, US-Einkommensteuerbescheinigung für Ausländer, werden unter bestimmten Bedingungen verwendet, um Konformitätsbescheinigungen (auch Ausreisegenehmigungen genannt) für nicht von der SPT-Regelung ausgenommene in den USA ansässige Ausländer zu erhalten, die die USA dauerhaft verlassen, um sicherzustellen, dass ihre gesamten US-Steuern vor oder bei der Ausreise aus den USA vollständig bezahlt sind.
Theoretisch sollte jedes dieser Formulare etwa 15 Tage, jedoch nicht später als 30 Tage vor der Abreise mit Kopien von Reisepässen, Visa, zwei Jahre vergangener Steuererklärungen und der aktuellsten Gehaltsabrechnung persönlich zum IRS gebracht werden. Diese Gegenstände werden dann dem IRS Field Assistant Area Director vorgelegt. Nach der Genehmigung stellt der IRS Field Assistant Area Director die Konformitätsbescheinigung (Abreise- oder Segelerlaubnis) aus. Diese Konformitätsbescheinigung (Ausreise- oder Segelerlaubnis) ist vom ausreisenden Ausländer bei der Ausreise aus den USA an den Grenzausreisepunkten zusätzlich zur Zahlung aller US-Steuern im geschuldeten Umfang vorzulegen.
Das Ausfüllen und Vorlegen der Formulare 1040C oder 2063 entbindet den Steuerzahler jedoch nicht von der Abgabe seiner endgültigen Steuererklärung. Alle bei der Abreise gezahlten Steuern werden als Quellensteuer oder Nachzahlung auf der endgültigen Steuererklärung des Formulars 1040NR behandelt, die nach der Abreise (an den regulären Fälligkeitsterminen) einzureichen ist. Theoretisch kann jeder Ausländer, der versucht, die USA ohne ein Certificate of Compliance (Ausreise- oder Segelerlaubnis) zu verlassen, einer Einkommenssteuerprüfung durch einen IRS-Mitarbeiter am Abreiseort unterzogen werden. Der ausreisende Ausländer müsste dann Einkommensteuererklärungen und -erklärungen ausfüllen und normalerweise alle geschuldeten Steuern zahlen.
Konformitätsbescheinigungen (Ausreise- oder Segelgenehmigungen) werden jedoch selten oder nie ausgestellt. Die meisten Personen, die die USA verlassen, werden an der Quelle vollständig einbehalten und erhalten möglicherweise Rückerstattungen. Darüber hinaus sind keine IRS-Agenten mehr an Grenzübergängen stationiert (das mag schon vor Jahrzehnten der Fall gewesen sein, aber nicht mehr heute), und es besteht nur noch eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass die United States Citizen and Immigration Services (USCIS) oder die US Customs and Border Patrol (CBP ) wüsste, dass ein Ausländer die USA zum allerletzten Mal endgültig verlässt. Basierend auf jahrelanger praktischer Erfahrung bei der Erstellung der Formulare 1040-C oder 2063 werden die daraus resultierenden Konformitätsbescheinigungen (Abreise- oder Segelgenehmigungen) selten oder nie erstellt, praktisch verwendet oder an Grenzübergangsstellen vorgelegt.
Vergütung von Mitarbeitern internationaler Organisationen und ausländischer Regierungen – IRC Abschnitt 893
Eine internationale Organisation ist eine Organisation, die vom Präsidenten der USA durch eine Executive Order dazu bestimmt wurde, sich von den Privilegien, Ausnahmen und Immunitäten zu qualifizieren, die im International Organizations Immunities Act vorgesehen sind.
Gemäß § 893 des Internal Revenue Code (IRS) sind nur die Vergütungen, einschließlich Löhne, Honorare oder Gehälter von Nicht-US-Staatsbürgern, die von einer ausländischen Regierung oder internationalen Organisation für in den USA geleistete Arbeit erhalten werden, nicht in das Bruttoeinkommen einzubeziehen und von der US-Besteuerung befreit.
Die oben genannte Befreiung wird durch die Ausführung und Einreichung des Verzichts gemäß Abschnitt 247(b) des Immigration and Nationality Act (INA) (8 USC 1257(b)) begrenzt. Dieser Verzicht wird unter Verwendung des USCIS-Formulars I-508 – Request for Waiver of Certain Rights, Privileges, Exemptions and Immunities – beantragt.
Das Formular I-508 wird von rechtmäßig ständigen Einwohnern und Nichteinwanderungsstatus, die gemäß INA 101(a)(15)(A), (E) oder (G) verliehen werden, verwendet, um auf diplomatische Rechte, Privilegien, Befreiungen und Immunitäten zur Aufrechterhaltung, zum Erwerb oder zum Verzicht zu verzichten einen rechtmäßigen Daueraufenthalt erhalten.
Personen mit rechtmäßigem ständigem Wohnsitz in solchen Berufen, die nicht auf die Steuerbefreiung mit dem Formular I-508 verzichten und ihre US-Einkommenssteuern nicht zahlen, können in den Status INA 101(a)(15) A, G oder E versetzt werden.
Umgekehrt können Nichteinwanderer mit dem Status INA 101(a)(15) A, G oder E, die nicht auf die Befreiung verzichten und ihre US-Einkommenssteuern nicht zahlen, den Status möglicherweise nicht auf den Status eines rechtmäßigen ständigen Einwohners umstellen.
Steuerzahler, die von IRC Sec 893 betroffen sind und Einkünfte aus anderen Quellen beziehen, einschließlich selbstständiger Erwerbstätigkeit, Zinsen, Dividenden, Mieten, Lizenzgebühren usw. innerhalb der USA (aus US-Quellen), sind nicht steuerbefreit, es sei denn, sie sind von Bestimmungen eines US-Einkommensteuerabkommens und dergleichen betroffen Einkünfte müssen auf dem Formular 1040NR – US Nonresident Alien Income Tax Return angegeben werden. Darüber hinaus gilt IRC Abschnitt 893 nicht für ausländische Regierungsangestellte, deren Arbeitsvermittlung hauptsächlich im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit steht.
Im Falle eines ausländischen Regierungsangestellten verlangen die USA, dass die ausländische Regierung eine gleichwertige Ausnahmeregelung für US-Regierungsangestellte gewährt, die in diesem Land tätig sind. Darüber hinaus ist der Außenminister verpflichtet, dem Finanzminister die Namen derjenigen Länder zu bescheinigen, die eine solche Ausnahmeregelung gewähren, sowie die Art der von den Angestellten im Ausland erbrachten Dienstleistungen.
Einkommensteuerabkommen:
Die USA und verschiedene andere Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen auf der Grundlage internationaler Muster ausgehandelt, darunter das OECD-Musterabkommen. Ziel dieser Abkommen ist es, Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn die Steuergesetze zweier oder mehrerer Länder eine solche Situation herbeiführen. Sie dienen außerdem dazu, den Aufwand für die Steuererklärung und die Zahlung von Einkommensteuer in mehreren Jurisdiktionen zu minimieren und zu vereinfachen.
Sowohl für in den USA ansässige als auch für nicht in den USA ansässige Ausländer muss möglicherweise das Formular 8833 (Vertragsbasierte Offenlegung der Rückkehrposition gemäß Abschnitt 6114 oder 7701(b)) ausgefüllt werden.
Besondere Aufmerksamkeit muss den Ausnahmen von der Berichterstattung auf Formular 8833 geschenkt werden, die in IRC Abschnitt 301.6114-1(c) vor allem in Bezug auf Einzelpersonen zu finden sind: und teilweise die Reduzierung oder Änderung der Besteuerung von Einkommen aus abhängigen persönlichen Dienstleistungen, Renten, Renten, Sozialversicherung und andere öffentliche Renten oder Einkünfte von Künstlern, Sportlern, Studenten, Auszubildenden oder Lehrern, Einkünfte von Einzelpersonen im Zusammenhang mit Abkommensmitteln für die ausländische Steuergutschrift, und wenn ein Sozialversicherungssummenabkommen oder ein diplomatisches oder konsularisches Abkommen besteht die Besteuerung von Einkünften eines Steuerzahlers zu reduzieren oder zu ändern.
Ungeachtet der Ausnahmen von der Meldung auf Formular 8833 gemäß IRC Abschnitt 301.6114-1(c) hat dies jedoch keine Auswirkungen auf die Meldepflichten auf Schedule OI (Formular 1040-NR) – Sonstige Informationen – L, das nicht solchen Ausnahmen unterliegt.
Darüber hinaus müssen US-Bürger stets bedenken, dass in allen in den USA ausgehandelten OECD-Musterverträgen Klauseln zur Leistungs- oder Ersparnisbeschränkung enthalten sind, die die Anwendung der meisten Vertragsartikel auf US-Bürger verbieten, da sich die USA das Recht vorbehalten, ihre US-Bürger und die „Green Card“ mit ständigem Wohnsitz zu besteuern Inhabern“, als ob das Einkommensteuerabkommen nicht in Kraft getreten wäre.
Die folgenden Artikel des Einkommensteuerabkommens, die sich auf Einzelpersonen beziehen, wurden als relevant hervorgehoben, um Ihnen möglicherweise Erleichterungen zu gewähren:
- Artikel IV – Wohnsitz: wird versuchen, festzustellen, wo Personen steuerlich ansässig sind, wenn sich herausstellt, dass sie nach den inländischen Steuergesetzen der jeweiligen Länder, die allgemein als „Treaty-Tie-Break-Regeln“ bezeichnet werden, in zwei oder mehr Ländern steuerlich ansässig sind.
- Artikel VI – Einkünfte aus Immobilien: Normalerweise handelt es sich bei Immobilien um Immobilien, dieser Artikel würde teilweise Mieteinnahmen oder -verluste abdecken. Wie unten, da das Quellenland das erste Besteuerungsrecht behält. Die meisten Einkommensteuerabkommen nach Artikel VI behandeln diese Angelegenheit nicht, daher ist die Anwendung des Auffangartikels XXIV erforderlich. Oder die Verwendung einer ausländischen Steuergutschrift, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
- Artikel X – Dividenden: Ziel ist es, die Pauschalsteuer in den USA je nach Vertragsland um 30 Prozent oder weniger zu senken.
- Artikel XI – Zinsen: Ziel ist es, die Pauschalsteuer in den USA je nach Vertragsland um 30 Prozent oder weniger zu senken.
- Artikel XIII – Gewinne: Deckt Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten ab. Dieser Artikel zielt darauf ab, die Pauschalsteuer in den USA um 30 Prozent oder weniger je nach Vertragsland zu senken. In vielen Fällen gibt es eine Sammelregelung, nach der Kapitalerträge steuerpflichtig bleiben einzige im Wohnsitzstaat des Veräußerers.
- Artikel XIV – Unabhängige persönliche Dienstleistungen: soll sich mit der Besteuerung des Einkommens von Selbständigen befassen.
- Artikel XV – Abhängige persönliche Dienstleistungen: zielt darauf ab, die Besteuerung des Einkommens von Arbeitnehmern zu regeln. Wenn die Entschädigung von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlt und getragen wird und sich der Arbeitnehmer länger als 183 Tage nicht physisch in den USA aufhält, ist die Entschädigung in vielen Abkommen nur im Wohnsitzstaat (Wohnsitzstaat) des Arbeitnehmers steuerpflichtig. Für Ausländer hier in den USA würde die Besteuerung nicht in den USA erfolgen
- Artikel XVI – Künstler und Sportler: zielt darauf ab, die Besteuerung des Einkommens dieser Personen zu regeln.
- Artikel XXII – Sonstige Einkünfte: zielt darauf ab, die Besteuerung aller anderen Einkünfte zu regeln, die an anderer Stelle nicht behandelt werden.
- Artikel XXIV – Beseitigung der Doppelbesteuerung: versucht, sich auf etwas zu berufen, das manchmal bereits in bereits bestehendes inländisches Steuerrecht integriert ist, nämlich die ausländische Steuergutschrift. Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Sammelartikel, der eine Doppelbesteuerung in Bezug auf Einkünfte, die oben nicht behandelt wurden, verhindert.
- Artikel XXVII – Informationsaustausch: ist eine grundsätzliche Vereinbarung, die es den jeweiligen Steuerbehörden aller Vertragsstaaten ermöglicht, Informationen auszutauschen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und eine reibungslose Anwendung inländischer Steuergesetze zu ermöglichen.
Sonstige Einkommensteuerangelegenheiten:
- Grundsätzlich gilt im Steuerrecht die Vermutung, dass das Land, in dem die Einkünfte erzielt werden, das primäre Besteuerungsrecht besitzt. Doppelbesteuerungsabkommen zielen jedoch in der Regel darauf ab, dass die Einkünfte im Wohnsitzland und nicht im Quellenland besteuert werden, um eine doppelte Einkommensteuererklärung zu vermeiden und die damit verbundene Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung zu vereinfachen.
- Inhaber eines F-, J- oder Q-Visums, die als nicht in den USA ansässige Ausländer verbleiben, dürfen die ihnen von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlten Entschädigungen für US-Steuerzwecke nicht in ihr Bruttoeinkommen einbeziehen. Sobald jedoch die Ausnahmeregelung für die Zählung von Aufenthaltstagen in den USA im Rahmen einer Ausnahmeregelung entfällt, wie im Fall der Zwei-Jahres-Regelung für Auszubildende und Lehrer mit einem J-Visum, fällt für dieselben J-Visum-Inhaber eine Einkommensentschädigung an Ein ausländischer Arbeitgeber, der gemäß Abschnitt 872(b)(3) von der US-Besteuerung befreit ist, gilt nicht mehr.
- Gemäß IRS IRC Sec 871(i)(2)(A) sind Zinserträge aus US-Bankeinlagen von der US-Besteuerung befreit, während sie ein in den USA ansässiger Ausländer sind.
- Gemäß IRC Sec 871(d) besteht eine Wahlmöglichkeit, Einkünfte aus Immobilien als effektiv mit einem US-Gewerbe oder -Geschäft verbunden zu behandeln und daher Nettomieteinnahmen zu gestaffelten US-Einkommensteuersätzen zu besteuern, anstatt die Bruttomieteinnahmen einer Pauschalsteuer von 30 % zu unterwerfen niedriger gemäß spezifischem Vertrag. Diese Wahl gilt bis auf Widerruf und erfolgt nur im ersten Jahr.
Ab dem Steuerjahr 2018 enthält Formular 1040NR – Einkommensteuererklärung für nicht in den USA ansässige Ausländer, Anhang OI (Formular 1040-NR) – Sonstige Informationen die Punkte M-1 und M-2, in denen eine Bestätigung dieser Wahl gemäß IRC Sec 871(d) angefordert wird, und ob Es handelt sich um eine Wahl im ersten Jahr oder im Vorjahr.
- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die nicht berechtigt sind, eine US-Sozialversicherungsnummer zu erhalten (da sie weder US-Bürger noch Inhaber einer US-amerikanischen Green Card sind oder keine gültige US-Arbeitserlaubnis haben), können eine US-Steueridentifikationsnummer (ITIN) erhalten. nur für US-Steuerzwecke gültig. Das Verfahren besteht darin, ein Formular W-7, Antrag auf IRS Individual Taxpayer Identification Number, auszufüllen und einzureichen, wobei die Steuererklärung an die spezielle ITIN-Einheit in Austin, Texas, zur Bearbeitung weitergeleitet wird. Besondere Ausnahmeregelungen erlauben keine Abgabe der Steuererklärung mit dem Formular W-7.
Am 11 mit Wirkung zum 29 hat IRS IR-12-1 dauerhafte vorläufige Änderungen vorgenommen, die am 1 mit IRS IR-13-2012 veröffentlicht wurden, in Bezug auf ITIN-Anwendungsregeln, die vorübergehend zum Schutz und zur Stärkung geändert wurden die Integrität des ITIN-Prozesses.
In Bezug auf das oben Gesagte akzeptiert die IRS-ITIN-Abteilung jetzt nur noch Originaldokumente (in den USA notariell beglaubigte Kopien werden nicht mehr akzeptiert) oder von der ausstellenden Behörde oder der Konsularabteilung, den American Citizen Services der US-Botschaft oder dem US-Konsulat beglaubigte Kopien zur Beglaubigung oder Authentifizierungsdienste. Weitere ITINs laufen nun nach fünf Jahren ab, können danach jedoch verlängert werden. Darüber hinaus verfallen ITINs ebenfalls, wenn sie drei aufeinanderfolgende Steuerjahre lang nicht verwendet werden. Darüber hinaus wurde mit IRS IR-2012-98 auch die Option der Zertifizierung von Akzeptanzagenten (CAAs) wieder eingeführt (die Regeln wurden mit Wirkung zum 7 verschärft).
Viele in den USA ansässige IRS Taxpayer Assistant Centers (TACs) sind ebenfalls in der Lage, die Dokumentation und das Formular W-7 zu überprüfen und zu beglaubigen, wodurch die Notwendigkeit entfällt, Originaldokumente an die IRS zu senden. TACs sind nach wie vor die beste Möglichkeit, einen reibungslosen und einfachen ITIN-Prozess zu gewährleisten. Alle IRS-Büros im Ausland sind geschlossen.
Unter IR-2012-98 wurden auch die IR-2012-62-Bestimmungen übernommen, die es Ehepartnern und Angehörigen von US-Militärangehörigen und gebietsfremden Ausländern ermöglichen, ITINs nur zum Zwecke der Inanspruchnahme von Abkommensvergünstigungen zu beantragen - unter Verwendung des Formulars W-7, Kästchen a und h ( nicht, wenn sie von einer US-Steuererklärung begleitet werden), um unter der Regelung vor dem 6 zu bleiben.
- Unter IRC-Sek. 121- Verkauf des Hauptwohnsitzes: – Wenn das Haus Ihr „Hauptwohnsitz“ oder Hauptwohnsitz (definiert durch Fakten- und Umständetest – wo Sie leben, wo Sie die meiste Zeit verbringen, ähnlich wie Ihr Wohnsitz) in den fünf Jahren zuvor war Zum Verkauf eines Hauptwohnsitzes muss der Steuerzahler: 1) Eigentümer sein und 2) mindestens zwei Jahre lang im Haushalt genutzt oder dort gelebt haben = 24 Monate = 730 Tage für beide Ehepartner, um sich für die 250,000-Dollar-Ausschlussregelung für den Gewinn aus dem Verkauf pro Ehepartner zu qualifizieren.
Die zwei Jahre für den Besitz- und Gebrauchstest müssen innerhalb der fünf Jahre vor dem Verkauf nicht die gleichen zwei Jahre sein.
Vorübergehende Abwesenheiten, auch wenn sie vermietet sind, werden als Nutzungszeiten gezählt.
Dieser Ausschluss darf nur einmal alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Wenn der Steuerzahler nicht die zwei Jahre für beide Tests hat, kommt er nicht für den Ausschluss in Frage, es sei denn: er hat einen von drei „Hauptgründen“, darunter: Wechsel des Beschäftigungsortes, gesundheitliche Gründe oder unvorhergesehene Umstände.
Für jeden der drei „Hauptgründe“ würde der Steuerzahler i) den spezifischen Hauptgrund „sichere Häfen“ und/oder ii) individuelle Fakten und Umstände für jeden der Hauptgründe prüfen, einschließlich solcher Faktoren wie: zeitnah, Eigentum & verwendet zum Zeitpunkt des spezifischen Hauptgrundes, Hauptgrund vernünftigerweise nicht vorhersehbar und wesentliche Änderung der Beeinträchtigung der finanziellen Fähigkeit zur Aufrechterhaltung, Nutzung während des Eigentums.
Sichere Häfen für einen Wechsel des Beschäftigungsortes (Schwerpunkt dieses Artikels) (wobei die Beschäftigung eine neue oder fortgesetzte Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit umfasst) schließen ein, wenn der Wechsel während der Zeit des Eigentums und der Nutzung des Hauptwohnsitzes und des neuen Ortes eingetreten ist der Arbeitsplatz mindestens 50 Meilen von der verkauften Wohnung entfernt ist als der frühere Arbeitsplatz.
Als solcher nicht in den USA ansässiger Ausländer, der in die USA zieht und weiterhin seinen ausländischen Hauptwohnsitz behält, indem er ihn Jahre nach seinem Umzug in die USA vermietet und verkauft, fällt er weiterhin unter die primäre Ausnahme von der Änderung des Arbeitsorts, solange er dies getan hat Nutzung (gegenüber Eigentum) im Fünfjahresfenster vor dem Verkauf.
Der Nachteil für Nichtansässige in den USA besteht offensichtlich darin, dass sie zwar in der Regel die zweijährige Besitzprüfung erfüllen, aber nicht die Nutzungsprüfung.
Wenn es sich bei dem Haus nicht um Ihren „Hauptwohnsitz“ oder Hauptwohnsitz handelt oder Sie die oben genannten Kriterien nicht erfüllen und es länger als ein Jahr gehalten haben, dann wird der Gewinn mit dem langfristigen Kapitalgewinnsteuersatz besteuert, der derzeit 15 % beträgt und möglicherweise 20 % für Steuerzahler in der 37-%-Steuerklasse beträgt.
Nicht qualifizierte Nutzung – Bei der Berechnung des Gewinns aus dem Verkauf oder Tausch des Hauptwohnsitzes ist der anteilige Gewinnanteil, der auf eine nicht qualifizierte Nutzung in den Steuerjahren 2009 oder später zurückzuführen ist, wenn weder Sie noch Ihr Ehepartner die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt haben, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen nicht nach den oben genannten Regeln steuerfrei.
Eine Ausnahme von dem oben Gesagten ist jedoch jeder Teil des 5-Jahres-Zeitraums, der am Datum des Verkaufs oder Tauschs nach dem letzten Datum endet, an dem Sie oder Ihr Ehepartner die Immobilie als Ihren Hauptwohnsitz genutzt haben. In der Praxis bedeutet dies, dass, wenn während des 5-Jahres-Fensters vor dem Verkauf eine Mietnutzung (nicht qualifizierte Nutzung) stattfindet, diese Mietzeitnutzung NICHT als nicht qualifizierte Nutzung betrachtet wird und der Gewinn nicht pro- Verhältnis zwischen qualifizierter und nicht qualifizierter Nutzung aufgeteilt.
Der Ausschluss des Verkaufs des Hauptwohnsitzes gemäß IRC Sec. 121 und andere oben genannte Informationen gelten auch für nicht in den USA ansässige Ausländer und nicht in den USA ansässige Hauptwohnsitze und „Hauptwohnsitze“.
Sonstige Angelegenheiten:
Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern oder FICA (Federal Insurance Contributions Act):
- Nichtansässige Ausländer, die das Formular 1040NR mit Schedule C, Profit or Loss from Business, einreichen, sind von der US-amerikanischen FICA-Steuer für selbstständige Erwerbstätigkeit auf ihr Nettoeinkommen aus diesem Geschäft befreit.
- Inhaber von F-, J- oder Q-Visa, die als in den USA ansässige Ausländer verbleiben, sind von der FICA-Lohnsteuer befreit. Alle anderen ausländischen Staatsangehörigen, die sich mit einem anderen Arbeitsvisum in den USA aufhalten, unterliegen den US-amerikanischen FICA-Steuern.
- Wenn das Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres früheren Wohnsitzes ein ausgehandeltes Totalisierungs- oder Sozialversicherungsabkommen mit den USA hat (wo Sie derzeit entweder angestellt oder selbstständig sind), besteht möglicherweise die Möglichkeit, eine rückwirkende Versicherungsbescheinigung zu erhalten, um sicherzustellen, dass Sie dies auch weiterhin tun Zahlen Sie für eine bestimmte maximale Anzahl von Jahren in das Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes ein, um sicherzustellen, dass Sie die volle Leistung für Ihre Sozialversicherungsbeiträge auf Einkünfte in den USA erhalten. Besuchen Sie bitte http://www.ssa.gov/international/ um festzustellen, ob eine solche Vereinbarung unter Ihren Umständen besteht.
Marc J. Strohl, CPA ist Principal bei Protax Consulting Services Inc.
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