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Nachdem die Verlängerungsfrist 2017 abgelaufen ist, sind alle Augen auf 2018 gerichtet

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Nachdem die Verlängerungsfrist 2017 abgelaufen ist, sind alle Augen auf 2018 gerichtet

Da die Steuersaison 2017 (Einkommensteuererklärungen 2016) zu Ende geht, erinnert uns der IRS an Steuerplanungstipps zum Jahresende, die wir in Betracht ziehen sollten, darunter wohltätige Beiträge und IRA-Beiträge, aber andere, die wir in Betracht ziehen sollten, umfassen den Verkauf von Verlustkapitalpositionen, um Kapital auszugleichen Gewinne im Jahr 2017, vorzeitige Zahlung abzugsfähiger Ausgaben vor dem 31. Dezember 2017, wie z. B. Grundsteuern im Jahr 2017, um sie im Jahr 2017 abzuziehen, und andere Tipps zum Jahresende.

Jetzt, da die Abgabefrist für die Verlängerung der Steuererklärung abgelaufen ist, schlägt der IRS vor, dass die Steuerzahler nach vorne schauen und sich auf das nächste Jahr vorbereiten.

Die Steuerzahler haben noch Zeit, diese drei Maßnahmen zu ergreifen, die sich auf die Steuererklärung 2017 auswirken können, die sie 2018 einreichen werden.

  1. Spendenbeitrag. Steuerzahler können Zuwendungen, die sie an gemeinnützige Organisationen leisten, nur im Jahr der Zuwendung abziehen. Es ist noch Zeit für Steuerzahler, vor Ende 2017 zu einer Wohltätigkeitsorganisation beizutragen. Nach mehreren Stürmen in diesem Jahr spenden viele Steuerzahler an Katastrophenhilfsorganisationen. Steuerzahler können die verwenden IRS-befreite Organisation Select Check Tool auf IRS.gov, um sicherzustellen, dass diese Wohltätigkeitsorganisationen und alle anderen steuerbefreiten Organisationen berechtigt sind, steuerabzugsfähige Beiträge zu erhalten.
  2. IRA-Verteilungen. Steuerzahler über 70 ½ Jahren sollten bis Ende 2017 Zahlungen von ihren individuellen Rentenkonten und betrieblichen Altersversorgungsplänen erhalten. Eine Sonderregel erlaubt es denjenigen, die 70 2017 ½ Jahre alt wurden, bis zum 1. April 2018 zu warten, um ihre Ausschüttungen zu erhalten.
  3. IRA-Beiträge. Steuerzahler müssen in der Regel bis Ende des Jahres Beiträge zum Betriebsrentenkonto leisten. Sie können jedoch bis zum 2017. April 17 IRA-Beiträge für 2018 leisten.

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