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Sind Bildungsbeihilfe, Wohnen und Kfz-Leistungen steuerpflichtiges Einkommen?

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Fragen und Antworten: Sind Bildungsunterstützung, Wohnraum und Kfz-Zuschüsse steuerpflichtiges Einkommen?

F: Ich werde in die VAE versetzt und kann bis zu 13,000 US-Dollar für die Ausbildung meiner schulpflichtigen Tochter erhalten. Ist dieses Einkommen steuerpflichtig? Wie sieht es mit Unterkunft und Firmenwagen aus? Ich wäre Ihnen für Ihre Hilfe dankbar.

A: Ja, das Geld würde zu Ihrem ausländischen Bruttoeinkommen hinzugerechnet. Dasselbe gilt für Sachbezüge wie Wohnen und Fahrzeug. Am einfachsten lässt es sich so erklären: Alles, was Sie mit Ihrem eigenen Geld hätten bezahlen müssen, ist steuerpflichtig.

Wir unterstützen jedes Jahr Hunderte von im Ausland lebenden Personen und vermögende Privatkunden bei komplexen Steuerfragen. Gerne helfen wir auch Ihnen.
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