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Reihe zur Steuervorsorge: Die meisten Rentner müssen bis zum 31. Dezember die erforderlichen Rentenplanausschüttungen vornehmen

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WASHINGTON – Der Internal Revenue Service erinnerte heute Steuerzahler, die vor dem 1. Juli 1945 geboren wurden, daran, dass sie im Allgemeinen bis zum 31. Dezember Zahlungen aus ihren individuellen Ruhestandsregelungen (IRAs) und betrieblichen Ruhestandsplänen erhalten müssen.

Diese Zahlungen, die als erforderliche Mindestausschüttungen (RMDs) bekannt sind, müssen normalerweise bis Ende 2015 erfolgen. Eine Sonderregel erlaubt es jedoch den Empfängern dieser Zahlungen im ersten Jahr, die im Jahr 70 das 2015. Lebensjahr vollendet haben, bis zum 1. April zu warten , 2016, um ihre ersten RMDs zu erhalten. Das bedeutet, dass Personen, die nach dem 30. Juni 1944 und vor dem 1. Juli 1945 geboren sind, Anspruch auf diese Sonderregelung haben. Obwohl Zahlungen an diese Steuerzahler Anfang 2016 auf ihre RMD 2015 angerechnet werden können, sind sie auch 2016 noch steuerpflichtig.

Dies ist die zweite Veröffentlichung in einer Reihe wöchentlicher Hinweise zur Steuervorbereitung , die Steuerzahlern helfen sollen, mit der Planung ihrer Steuererklärung für 2015 zu beginnen.

Die vorgeschriebenen Auszahlungsregeln gelten für Inhaber von traditionellen, SEP- (Simplified Employee Pension) und SIMPLE-IRAs (Savings Incentive Match Plans for Employees), jedoch nicht für Roth-IRAs, solange der ursprüngliche Inhaber lebt . Sie gelten auch für Teilnehmer verschiedener betrieblicher Altersvorsorgepläne, darunter 401(k)-, 403(b)- und 457(b)-Pläne.

Ein IRA-Treuhänder muss entweder den Betrag der RMD dem IRA-Eigentümer mitteilen oder anbieten, ihn für den Eigentümer zu berechnen. Häufig zeigt der Treuhänder den RMD-Betrag auf Formular 5498 in Feld 12b an. Bei einem RMD von 2015 steht dieser Betrag auf dem Formular 2014 von 5498, das dem Eigentümer normalerweise im Januar 2015 ausgestellt wird.

Die spezielle Frist zum 1. April gilt nur für das RMD im ersten Jahr. Für alle Folgejahre muss die RMD bis zum 31. erfolgen. Also z.B. ein Steuerzahler, der 70 das 2014. Lebensjahr vollendet hat (geboren nach dem 30 und vor dem 1943) und den ersten RMD (für 1) erhalten hat am 1944 muss noch eine zweite RMD (für 2014) bis zum 1 erhalten.

Die Mindestauszahlung (RMD) für 2015 basiert auf der Lebenserwartung des Steuerzahlers am 31. Dezember 2015 und seinem Kontostand am 31. Dezember 2014. Der Treuhänder meldet den Kontostand zum Jahresende dem IRA-Inhaber auf Formular 5498 in Feld 5. Nutzen Sie die Online-Arbeitsblätter auf IRS.gov oder finden Sie Arbeitsblätter und Tabellen zur Lebenserwartung für diese Berechnung in den Anhängen zur Publikation 590-B, „Auszahlungen aus individuellen Altersvorsorgekonten (IRAs)“.

Für die meisten Steuerzahler basiert die Mindestauszahlung (RMD) auf Tabelle III (Einheitliche Lebenserwartungstabelle) der IRS- Publikation 590-B . Für einen Steuerzahler, der 2015 72 Jahre alt wurde, würde die Mindestauszahlung also auf einer Lebenserwartung von 25.6 Jahren beruhen. Eine separate Tabelle, Tabelle II, gilt für Steuerzahler, deren Ehepartner mehr als 10 Jahre jünger und der einzige Begünstigte des Steuerzahlers ist.

Obwohl die RMD-Regeln für alle Inhaber von traditionellen, SEP- und SIMPLE-IRAs sowie für Teilnehmer an betrieblichen Altersvorsorgeplänen verpflichtend sind, können einige Teilnehmer an betrieblichen Altersvorsorgeplänen mit dem Bezug ihrer RMDs länger warten. Arbeitnehmer, die noch im Berufsleben stehen, können in der Regel – sofern ihr Plan dies zulässt – bis zum 1. April des Jahres nach ihrem Renteneintritt warten, bevor sie mit den Auszahlungen beginnen. Siehe hierzu „Steuern auf überschüssige Ansammlungen“ in der Publikation 575. Angestellte öffentlicher Schulen und bestimmter steuerbefreiter Organisationen mit 403(b)-Plan-Ansprüchen vor 1987 sollten sich bei ihrem Arbeitgeber, Planverwalter oder Anbieter erkundigen, wie diese Ansprüche zu behandeln sind.

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