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Steuerzahler sind nicht verpflichtet, die FBAR-Berichte für Online-Poker-Glücksspielkonten einzuhalten

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ax News, Journals and Newsletters > Federal Tax > Federal Tax Day – Current > JUDICIARY > J.3, Steuerzahler nicht verpflichtet, FBAR-Berichte für Online-Poker-Glücksspielkonten einzuhalten (Hom, CA-9), (29. Juli 2016)

Die Konten eines Pokerspielers bei zwei Online-Pokerseiten waren keine ausländischen Finanzkonten im Sinne des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). Sein Konto bei einer juristischen Person, die Geldüberweisungen durchführte, war jedoch ein ausländisches Finanzkonto, da die juristische Person ihren Sitz im Vereinigten Königreich hatte und von diesem reguliert wurde.

Kommentar: Der Steuerzahler, ein begeisterter Online-Spieler, unterhielt Konten mit jeweils mehr als 10,000 $ bei zwei Online-Poker-Websites. Er unterhielt über ein anderes Unternehmen ein drittes Konto, das ebenfalls mehr als 10,000 US-Dollar enthielt, um Geld auf und von seinen Pokerkonten zu überweisen. Das Gericht stellte fest, dass die Gelder auf den beiden Pokerkonten verwendet wurden, um das Spielen von Online-Poker zu ermöglichen, da die Pokerspiele erforderten, dass der Steuerzahler ein bestimmtes Guthaben auf seinem Konto hatte, bevor ihm der Zutritt zu einem Spiel gewährt wurde, und es keine Beweise dafür gab, dass das Pokern Konten für den Steuerpflichtigen einem anderen finanziellen Zweck dienten.

Obwohl die Person ein Guthaben auf ihren Online-Pokerkonten haben konnte, wurde das Geld nur zum Pokerspielen verwendet, und es gab keine Beweise dafür, dass die Konten einem anderen finanziellen Zweck dienten. Außerdem waren die Online-Pokerkonten entgegen der Behauptung der Regierung keine „Bankkonten“. Die Wörterbuchdefinition einer Bank ist „eine Einrichtung zur Verwahrung, Verleihung, zum Austausch oder zur Ausgabe von Geld, zur Kreditvergabe und zur Erleichterung der Überweisung von Geldern“, und es gab keinen Beweis dafür, dass die Online-Pokerkonten für eine dieser Einrichtungen eingerichtet wurden diese Zwecke.

Unveröffentlichte Stellungnahme, die eine Entscheidung von DC Calif. teilweise bestätigt und teilweise aufhebt und zurückverweist, 2014-1 USTC ¶50,307.

JC Hom, CA-9, 2016-2 USTC ¶50,358

Andere Referenzen:

31 USC 5311-5330

CCH-Referenz – 2016FED ¶36,555.027

CCH-Referenz – 2016FED ¶36,555.33

Steuerberater

CCH-Referenz – TRC FILEBUS: 9,104

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