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Internationale Steuerzahler; Die Anmeldefristen im Juni nähern sich für die meisten Amerikaner im Ausland

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WASHINGTON – Der IRS erinnerte heute auch US-Bürger und ansässige Ausländer, einschließlich derjenigen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die 2015 ganz oder teilweise im Ausland gelebt oder gearbeitet haben, dass sie 2016 möglicherweise einer US-Steuerpflicht und einer Anmeldepflicht unterliegen. Der IRS ermutigt die Steuerzahler mit ausländischen Vermögenswerten, auch relativ kleinen Beträgen, um zu prüfen, ob sie eine FBAR- und/oder FATCA-Anmeldepflicht haben.

Die meisten Menschen im Ausland müssen eine Datei einreichen

Die Abgabepflicht besteht grundsätzlich auch dann, wenn ein Steuerzahler Anspruch auf Steuervorteile wie den Ausschluss ausländischer Einkünfte oder die Anrechnung ausländischer Steuern hat, die seine US-Steuerschuld erheblich reduzieren oder ganz beseitigen. Diese Steuervorteile werden nicht automatisch gewährt und stehen nur dann zur Verfügung, wenn ein anspruchsberechtigter Steuerzahler eine US-Einkommensteuererklärung abgibt.

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung endet am Mittwoch, dem 15. Juni 2016 , für US-Bürger und Ausländer mit ständigem Wohnsitz außerhalb der USA und Puerto Ricos sowie für Militärangehörige, die außerhalb der USA und Puerto Ricos dienen. Um die automatische zweimonatige Fristverlängerung in Anspruch zu nehmen, müssen Steuerpflichtige ihrer Steuererklärung eine Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, welcher der beiden Fälle zutrifft. Weitere Informationen finden Sie unter „ US-Bürger und Ausländer mit ständigem Wohnsitz im Ausland“.

Nichtansässige Ausländer, die 2015 Einkünfte aus US-Quellen bezogen haben, müssen prüfen, ob sie in den USA steuerpflichtig sind. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung kann je nach Einkommensquelle der 18. April 2016 oder der 15. Juni 2016 sein. Weitere Informationen finden Sie unter „Taxation of Nonresident Aliens“ auf IRS.gov.

Sondermeldung für ausländische Konten und Vermögenswerte

Das US-Bundesgesetz verpflichtet US-Bürger und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in den USA, ihr weltweites Einkommen anzugeben, einschließlich Einkünften aus ausländischen Trusts sowie ausländischen Bank- und Wertpapierkonten. In den meisten Fällen müssen betroffene Steuerzahler das Formular „Schedule B“ ausfüllen und ihrer Steuererklärung beifügen. Teil III von „Schedule B“ fragt nach dem Vorhandensein ausländischer Konten, wie beispielsweise Bank- und Wertpapierkonten, und verlangt in der Regel von US-Bürgern die Angabe des jeweiligen Landes, in dem sich die Konten befinden.

Steuerpflichtige, die ein Interesse an ausländischen Finanzkonten haben oder über eine Zeichnungs- oder sonstige Verfügungsbefugnis verfügen, deren Gesamtwert im Jahr 2015 zu irgendeinem Zeitpunkt 10,000 US-Dollar überstieg, müssen dem US-Finanzministerium das Formular FinCEN 114 (Bericht über ausländische Bank- und Finanzkonten – FBAR) einreichen. Die Einreichungsfrist beim US-Finanzministerium ist der 30. Juni 2016. Das Formular muss elektronisch eingereicht werden und ist ausschließlich online über das BSA E-Filing System verfügbar . Weitere Informationen zu den FBAR-Anforderungen finden Sie unter „ Bericht über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR)“.

Darüber hinaus müssen bestimmte Steuerzahler gemäß dem Foreign Accounts Tax Compliance Act (FATCA) unter Umständen das Formular 8938 , Erklärung über ausländische Finanzanlagen, ausfüllen und ihrer Steuererklärung beifügen. Im Allgemeinen müssen US-Bürger, ansässige Ausländer und bestimmte nichtansässige Ausländer bestimmte ausländische Finanzanlagen in diesem Formular angeben, wenn deren Gesamtwert bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Anleitung zu diesem Formular.

Ausländische Berichterstattung

Steuerzahler, die im Jahr 2015 ihre US-Staatsbürgerschaft aufgegeben oder ihren Status als rechtmäßige ständige Einwohner der Vereinigten Staaten verloren haben, müssen eine Steuererklärung für Doppelstaatsangehörige einreichen und das Formular 8854 (Erste und jährliche Ausbürgerungserklärung) beifügen. Eine Kopie des Formulars 8854 muss bis zum Abgabetermin der Steuererklärung (einschließlich etwaiger Fristverlängerungen) beim Internal Revenue Service (IRS), Philadelphia, PA 19255-0049, eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung zu diesem Formular und in der Bekanntmachung 2009-85 (Leitfaden für Auswanderer gemäß § 877A).

Wählen Sie Free File oder E-File

US-Bürger und im Ausland lebende Ausländer können ihre Steuererklärung jetzt kostenlos mit IRS Free File erstellen und elektronisch einreichen. Das bedeutet, dass sowohl US-Bürger als auch im Ausland lebende Ausländer mit einem bereinigten Bruttoeinkommen (AGI) von 62,000 US-Dollar oder weniger Markensoftware verwenden können, um ihre Steuererklärung zu erstellen und sie anschließend kostenlos elektronisch einzureichen. Nur wenige Anbieter bieten Software an, die ausländische Adressen verarbeiten kann. Um herauszufinden, welche Software am besten geeignet ist, sehen Sie sich die vollständige Liste der Free File-Software und die angebotenen Dienstleistungen an.

Die elektronische Einreichung ist bis zum 15. Oktober 2016 für alle möglich, die eine Steuererklärung für 2015 einreichen. Weitere Informationen zu den verschiedenen elektronischen Einreichungsmöglichkeiten finden Sie auf IRS.gov unter dem Link „e-file“ . Die kostenlose Einreichung ist derzeit nicht für Nichtansässige verfügbar, die das Formular 1040NR einreichen müssen.

Weitere Informationen verfügbar

US-Steuerzahler im In- und Ausland, die Fragen zu ihren Steuern haben, können die Webseite für internationale Steuerzahler besuchen und mithilfe der Online -Steuerkarte des IRS sowie des internationalen Steuerthemenindex Antworten finden. Diese Online-Tools fassen IRS-Formulare, -Veröffentlichungen und -Webseiten thematisch zusammen und bieten Nutzern einen zentralen Zugang zu Steuerinformationen.

Steuerzahler, die im Ausland nach Steuererklärungserstellern suchen, sollten das Verzeichnis der zugelassenen Steuererklärungsersteller mit entsprechenden Qualifikationen besuchen.

Um Verzögerungen bei der Steuerrückerstattung zu vermeiden, sollten im Ausland lebende Steuerzahler die Seite „ Hilfreiche Tipps für den effektiven Erhalt einer Steuerrückerstattung für im Ausland lebende Steuerzahler“ besuchen.

Weitere Informationen zu den Steuerregeln, die für im Ausland lebende US-Bürger und ansässige Ausländer gelten, finden Sie in der Publikation 54 , „Tax Guide for US Citizens and Resident Aliens Abroad“, die auf IRS.gov verfügbar ist.

Wir unterstützen jedes Jahr Hunderte von im Ausland lebenden Personen und vermögende Privatkunden bei komplexen Steuerfragen. Gerne helfen wir auch Ihnen.
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