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IRS erinnert Steuerzahler daran, dass sie auf Formular 1040, 1040-SR oder 1040-NR ein Kästchen für virtuelle Währungstransaktionen für 2021 ankreuzen müssen

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IRS erinnert Steuerzahler daran, dass sie auf Formular 1040, 1040-SR oder 1040-NR ein Kästchen für virtuelle Währungstransaktionen für 2021 ankreuzen müssen
Der IRS erinnert uns mit IR-2022-61 daran, dass oben auf dem Formular 1040 eine Frage zu virtuellen Währungstransaktionen steht und dass Steuerzahler dieses Kästchen mit Ja oder Nein ankreuzen müssen, wenn sie „Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 2021 irgendeine finanzielle Beteiligung an einer virtuellen Währung verkaufen, tauschen oder anderweitig veräußern?“

Der IRS erinnert die Steuerzahler daran, dass oben auf den Formularen 1040, 1040-SR und 1040-NR eine Frage zur virtuellen Währung steht. Es fragt: „Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 2021 finanzielle Beteiligungen an einer virtuellen Währung erhalten, verkauft, getauscht oder anderweitig veräußert?“

Alle Steuerzahler, die Formular 1040, Formular 1040-SR oder Formular 1040-NR einreichen, müssen ein Kästchen ankreuzen und die Frage zur virtuellen Währung entweder mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Die Frage muss von allen Steuerzahlern beantwortet werden, nicht nur von Steuerzahlern, die 2021 an einer Transaktion mit virtueller Währung beteiligt waren.

Wann Steuerzahler „Nein“ ankreuzen können
Steuerzahler, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 2021 lediglich virtuelle Währung besessen haben, können das Kästchen „Nein“ ankreuzen, wenn sie im Laufe des Jahres keine Transaktionen mit virtueller Währung getätigt haben oder ihre Aktivitäten auf Folgendes beschränkt waren:

  • Halten virtueller Währung in ihrer eigenen Brieftasche oder ihrem eigenen Konto.
  • Übertragen von virtueller Währung zwischen ihren eigenen Brieftaschen oder Konten.
  • Kauf von virtueller Währung mit echter Währung, einschließlich Käufe über elektronische Plattformen mit echter Währung wie PayPal und Venmo.
  • Beteiligung an einer Kombination aus dem Halten, Übertragen oder Kaufen von virtueller Währung wie oben beschrieben.

Wann Steuerzahler „Ja“ ankreuzen müssen
Die folgende Liste umfasst die häufigsten Transaktionen in virtueller Währung, bei denen das Kontrollkästchen „Ja“ aktiviert werden muss:

  • Der Erhalt von virtueller Währung als Zahlung für bereitgestellte Waren oder Dienstleistungen;
  • Der kostenlose Erhalt oder Transfer von virtueller Währung (ohne Gegenleistung), der nicht als gutgläubiges Geschenk gilt;
  • Der Erhalt neuer virtueller Währungen als Ergebnis von Mining- und Staking-Aktivitäten;
  • Der Erhalt von virtueller Währung als Ergebnis einer Hard Fork;
  • Ein Austausch von virtueller Währung gegen Eigentum, Waren oder Dienstleistungen;
  • Ein Tausch/Handel von virtueller Währung gegen eine andere virtuelle Währung;
  • Ein Verkauf von virtueller Währung; und
  • Jede andere Verfügung über ein finanzielles Interesse an virtueller Währung.

Wenn ein Steuerzahler eine virtuelle Währung, die als Kapitalanlage gehalten wurde, durch einen Verkauf, Tausch oder eine Übertragung veräußert hat, muss er „Ja“ ankreuzen und Formular 8949 verwenden, um seinen Kapitalgewinn oder -verlust zu berechnen und ihn in Schedule D (Formular 1040) zu melden. .

Wenn ein Steuerzahler eine virtuelle Währung als Vergütung für Dienstleistungen erhalten oder eine virtuelle Währung veräußert hat, die er zum Verkauf an Kunden in einem Gewerbe oder Geschäft hielt, muss er die Einkünfte so melden, wie er andere Einkünfte der gleichen Art melden würde (z -2 Löhne auf Formular 1040, 1040-SR oder 1040-NR, Zeile 1, oder Inventar oder Dienstleistungen aus Schedule C auf Schedule 1).

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