Das IRS weist Steuerzahler darauf hin, dass Marihuana trotz der Legalisierung des Verkaufs von Marihuana in vielen Bundesstaaten auf Bundesebene immer noch eine kontrollierte Substanz der Liste I ist und dass Steuerzahler gemäß IRC Sec. 280E keine Abzüge oder Gutschriften für gezahlte oder angefallene Beträge im Zusammenhang mit dem Marihuanahandel oder -geschäft geltend machen können, das illegal am Handel mit einer kontrollierten Substanz der Liste I oder II beteiligt ist.
Bis zur Veröffentlichung einer endgültigen Bundesverordnung hat die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) die Steuerzahler heute daran erinnert, dass Marihuana weiterhin eine kontrollierte Substanz der Liste I ist und den Beschränkungen des Internal Revenue Code unterliegt.
Das Gesetz in Bezug auf die Einstufung oder Klassifizierung von Marihuana hat sich nicht geändert. Steuerzahler, die eine Rückerstattung der gemäß Abschnitt 280E des Internal Revenue Code gezahlten Steuern durch Einreichung geänderter Steuererklärungen beantragen, haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Zahlung.
Obwohl sich das Gesetz nicht geändert hat, reichen einige Steuerzahler geänderte Steuererklärungen ein. Die Gründe für die Einreichung solcher Ansprüche sind unterschiedlich, aber diese Ansprüche sind nicht gültig. Der IRS unternimmt Schritte, um diese Ansprüche zu bearbeiten.
Abschnitt 280E untersagt alle Abzüge oder Gutschriften für Beträge, die bei der Ausübung eines Handels- oder Geschäftsbetriebs gezahlt oder angefallen sind, der im illegalen Handel mit kontrollierten Substanzen der Liste I oder II gemäß dem Bundesgesetz über kontrollierte Substanzen besteht.
Dies gilt für Unternehmen, die Marihuana verkaufen, selbst wenn sie in Staaten tätig sind, in denen der Verkauf von Marihuana legalisiert ist. Abschnitt 280E verbietet einem Teilnehmer der Marihuana-Industrie jedoch nicht, seine Bruttoeinnahmen um die ordnungsgemäß berechneten Kosten der verkauften Waren zu reduzieren, um sein Bruttoeinkommen zu ermitteln.
Am 21. Mai 2024 veröffentlichte das Justizministerium im Federal Register eine Bekanntmachung über die geplante Gesetzgebung, um ein formelles Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, das die Neuklassifizierung von Marihuana im Rahmen des Controlled Substances Act in Erwägung ziehen soll. Bis zur Veröffentlichung einer endgültigen Regelung bleibt Marihuana eine kontrollierte Substanz der Liste I und unterliegt den Beschränkungen des Abschnitts 280E des Internal Revenue Code.