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IRS gibt Standardmeilentarife für 2024 heraus; Der Kilometersatz steigt auf 67 Cent pro Meile, 1.5 Cent mehr als 2023

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Der IRS gibt mit IR-2022-239 für die Steuersaison 2024 Standardmeilensätze für geschäftliche, medizinische, Umzugs- und Wohltätigkeitszwecke bekannt.

Der Internal Revenue Service hat heute die optionalen Standardkilometersätze für 2024 herausgegeben, die zur Berechnung der abzugsfähigen Kosten für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs für geschäftliche, wohltätige, medizinische oder Umzugszwecke verwendet werden.

Ab dem 1 gelten für die Nutzung eines PKW (auch Transporter, Pickup oder Kastenwagen) die üblichen Kilometersätze:

  • 67 Cent pro gefahrener Meile für geschäftliche Zwecke, 1.5 Cent mehr als 2023.
  • 21 Cent pro Meile, die zu medizinischen oder Bewegungszwecken für qualifizierte aktive Angehörige der Streitkräfte gefahren wird, ein Rückgang um 1 Cent gegenüber 2023.
  • 14 Cent pro im Dienst gemeinnütziger Organisationen gefahrener Kilometer; der Satz ist gesetzlich festgelegt und bleibt ab 2023 unverändert.

Diese Tarife gelten für Elektro- und Hybrid-Elektroautos sowie für Fahrzeuge mit Benzin- und Dieselantrieb.

Der Standardkilometersatz für die geschäftliche Nutzung basiert auf einer jährlichen Studie der festen und variablen Kosten für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs. Der Tarif für medizinische und Umzugszwecke richtet sich nach den variablen Kosten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerzahler nach dem Steuersenkungs- und Beschäftigungsgesetz keinen gesonderten Abzug für nicht erstattete Reisekosten von Mitarbeitern geltend machen können. Steuerpflichtige können auch keinen Umzugskostenabzug geltend machen, es sei denn, sie sind Angehörige der Streitkräfte im aktiven Dienst, die auf Befehl zu einem dauerhaften Standortwechsel wechseln. Näheres siehe Umzugskosten für Angehörige der Bundeswehr.

Steuerzahler haben immer die Möglichkeit, statt der üblichen Kilometersätze die tatsächlichen Kosten der Fahrzeugnutzung zu berechnen.

Steuerzahler können den Standardkilometersatz verwenden, müssen sich jedoch im Allgemeinen im ersten Jahr, in dem das Auto für die geschäftliche Nutzung verfügbar ist, dafür entscheiden. In späteren Jahren können sie dann entweder den Standardkilometersatz oder die tatsächlichen Ausgaben wählen. Gemietete Fahrzeuge müssen für die gesamte Mietdauer (einschließlich Verlängerungen) das Standard-Kilometersatzverfahren verwenden, wenn der Standard-Kilometersatz gewählt wird.

Hinweis 2024-08 enthält die optionalen Standardmeilensätze für 2024 sowie die maximalen Fahrzeugkosten, die zur Berechnung der Zulage im Rahmen eines Plans mit fester und variabler Rate (FAVR) verwendet werden. Darüber hinaus gibt die Mitteilung den maximalen Marktwert von vom Arbeitgeber bereitgestellten Autos an, die Mitarbeitern erstmals im Kalenderjahr 2024 für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt wurden und für die Arbeitgeber die Bewertungsregel für den Flottendurchschnitt oder die Bewertungsregel für Fahrzeuge in Cent pro Meile anwenden können .

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