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IRS gibt Einschränkungen des Pensionsplans für 2016 bekannt; 401(k) Beitragsgrenze bleibt unverändert bei 18,000 $ für 2016

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WASHINGTON – Der Internal Revenue Service hat heute Anpassungen der Lebenshaltungskosten bekannt gegeben, die sich auf Dollarbeschränkungen für Rentenpläne und andere rentenbezogene Posten für das Steuerjahr 2016 auswirken. Im Allgemeinen werden sich die Beschränkungen der Rentenpläne für 2016 nicht ändern, da der Anstieg der Kosten für Living-Index hat die gesetzlichen Schwellenwerte, die ihre Anpassung auslösen, nicht erreicht. Andere Beschränkungen werden sich jedoch ändern, da der Anstieg des Index die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht hat.

Zu den Highlights der Einschränkungen, die sich von 2015 zu 2016 geändert haben, gehören die folgenden:

  • Für einen IRA-Beitragszahler, der nicht durch eine betriebliche Altersvorsorge abgedeckt ist und mit jemandem verheiratet ist, der versichert ist, wird der Abzug schrittweise eingestellt, wenn das Einkommen des Paares zwischen 184,000 und 194,000 USD liegt, von 183,000 bis 193,000 USD.
  • Der AGI-Auslaufbereich für Steuerzahler, die Beiträge zu einer Roth IRA leisten, beträgt 184,000 bis 194,000 US-Dollar für verheiratete Paare, die gemeinsam einen Antrag stellen, von 183,000 bis 193,000 US-Dollar. Für Singles und Haushaltsvorstände beträgt der Einkommensauslaufbereich 117,000 bis 132,000 US-Dollar, von 116,000 bis 131,000 US-Dollar.
  • Die AGI-Grenze für den Sparkredit (auch bekannt als Rentensparbeitragskredit) für Arbeitnehmer mit niedrigem und mittlerem Einkommen beträgt 61,500 USD für verheiratete Paare, die gemeinsam einen Antrag stellen, gegenüber 61,000 USD; 46,125 $ für Haushaltsvorstände, gegenüber 45,750 $; und 30,750 $ für verheiratete Personen, die getrennte Anträge stellen, und für Singles, gegenüber 30,500 $.

Zu den Highlights der Beschränkungen, die seit 2015 unverändert bleiben, gehören die folgenden:

  • Die wählbare Aufschubgrenze (Beitragsgrenze) für Mitarbeiter, die an 401(k), 403(b), den meisten 457-Plänen und dem Sparplan der Bundesregierung teilnehmen, bleibt unverändert bei 18,000 $.
  • Die Aufholbeitragsgrenze für Mitarbeiter ab 50 Jahren, die an 401(k), 403(b), den meisten 457-Plänen und dem Sparplan der Bundesregierung teilnehmen, bleibt unverändert bei 6,000 USD.
  • Die Begrenzung der jährlichen Beiträge zu einer individuellen Altersvorsorge (IRA) bleibt unverändert bei 5,500 $. Die zusätzliche Nachholbeitragsgrenze für Personen ab 50 Jahren unterliegt keiner jährlichen Anpassung der Lebenshaltungskosten und bleibt bei 1,000 US-Dollar.
  • Der Abzug für Steuerzahler, die Beiträge zu einem traditionellen IRA leisten, wird für diejenigen, die modifizierte bereinigte Bruttoeinkommen (AGI) innerhalb eines bestimmten Bereichs haben, schrittweise eingestellt. Für Singles und Haushaltsvorstände, die von einem Betriebsrentenplan abgedeckt sind, bleibt die Einkommensauslaufspanne unverändert bei 61,000 bis 71,000 US-Dollar. Für gemeinsam einreichende Ehepaare, bei denen der Ehegatte, der den IRA-Beitrag leistet, durch einen betrieblichen Altersvorsorgeplan abgedeckt ist, bleibt die Einkommensauslaufspanne unverändert bei 98,000 bis 118,000 US-Dollar. Für eine verheiratete Person, die eine separate Steuererklärung einreicht und von einem betrieblichen Altersversorgungsplan abgedeckt ist, unterliegt der Auslaufbereich keiner jährlichen Anpassung der Lebenshaltungskosten und bleibt bei 0 bis 10,000 US-Dollar.
  • Der AGI-Auslaufbereich für eine verheiratete Person, die eine separate Erklärung einreicht und Beiträge zu einem Roth IRA leistet, unterliegt nicht zu einer jährlichen cost-of-living-Anpassung und bleibt 0 bis 10,000 $.

Nachfolgend finden Sie Details zu den angepassten und unveränderten Einschränkungen.

Abschnitt 415 des Internal Revenue Code (IRC) sieht Höchstgrenzen für Leistungen und Beiträge im Rahmen qualifizierter Altersvorsorgepläne vor. Gemäß Abschnitt 415(d) ist der Finanzminister verpflichtet, diese Höchstgrenzen jährlich an die Lebenshaltungskosten anzupassen. Auch andere für aufgeschobene Vergütungspläne geltende Höchstgrenzen sind von diesen Anpassungen nach Abschnitt 415 betroffen. Die Anpassungen nach Abschnitt 415(d) erfolgen nach Verfahren, die denen zur Anpassung von Leistungsbeträgen nach Abschnitt 215(i)(2)(A) des Social Security Act ähneln.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 bleibt die Begrenzung der jährlichen Leistung aus einem leistungsorientierten Plan gemäß Abschnitt 415(b)(1)(A) unverändert bei 210,000 $. Für einen Teilnehmer, der vor dem 1. Januar 2016 aus dem Dienst ausgeschieden ist, wird die Begrenzung für leistungsorientierte Pläne gemäß Abschnitt 415(b)(1)(B) berechnet, indem die bis 2015 angepasste Vergütungsbegrenzung des Teilnehmers mit 1.0011 multipliziert wird.

Die Begrenzung für beitragsorientierte Pläne gemäß Abschnitt 415(c)(1)(A) bleibt im Jahr 2016 unverändert bei 53,000 $.

Der Kodex sieht vor, dass verschiedene andere Dollarbeträge gleichzeitig und auf die gleiche Weise wie die Dollarbeschränkung von Abschnitt 415(b)(1)(A) angepasst werden müssen. Nach Berücksichtigung der geltenden Rundungsregeln stellen sich die Beträge für 2016 wie folgt dar:

Die Begrenzung gemäß Abschnitt 402(g)(1) bezüglich des Ausschlusses für Wahlaufschübe, die in Abschnitt 402(g)(3) beschrieben sind, bleibt unverändert bei 18,000 $.

Die jährliche Vergütungsgrenze gemäß den Abschnitten 401(a)(17), 404(l), 408(k)(3)(C) und 408(k)(6)(D)(ii) bleibt unverändert bei 265,000 $.

Die Dollarbeschränkung gemäß Abschnitt 416(i)(1)(A)(i) bezüglich der Definition des Schlüsselmitarbeiters in einem kopflastigen Plan bleibt unverändert bei 170,000 $.

Der Dollarbetrag gemäß Abschnitt 409(o)(1)(C)(ii) zur Bestimmung des maximalen Kontostands in einem Aktienbeteiligungsprogramm für Mitarbeiter, der einem 5-jährigen Verteilungszeitraum unterliegt, bleibt unverändert bei 1,070,000 $, während der Dollarbetrag zur Bestimmung des Verlängerung des 5-jährigen Ausschüttungszeitraums bleibt unverändert bei 210,000 $.

Die Begrenzung, die in der Definition des hochvergüteten Mitarbeiters gemäß Abschnitt 414(q)(1)(B) verwendet wird, bleibt unverändert bei 120,000 $.

Die Dollar-Beschränkung gemäß Abschnitt 414(v)(2)(B)(i) für Nachholbeiträge zu einem anwendbaren Arbeitgeberplan, bei dem es sich nicht um einen in Abschnitt 401(k)(11) oder Abschnitt 408(p) für Einzelpersonen beschriebenen Plan handelt ab 50 Jahren bleibt unverändert bei 6,000 $. Die Dollarbeschränkung gemäß Abschnitt 414(v)(2)(B)(ii) für Nachholbeiträge zu einem anwendbaren Arbeitgeberplan, der in Abschnitt 401(k)(11) oder Abschnitt 408(p) für Personen ab 50 Jahren beschrieben ist bleibt unverändert bei 3,000 $.

Die jährliche Vergütungsbegrenzung gemäß Abschnitt 401(a)(17) für berechtigte Teilnehmer an bestimmten staatlichen Plänen, die gemäß dem am 1. Juli 1993 geltenden Plan Anpassungen der Lebenshaltungskosten an der Vergütungsbegrenzung gemäß Abschnitt 401( a)(17) zu berücksichtigen, bleibt unverändert bei 395,000 $.

Der Ausgleichsbetrag gemäß Abschnitt 408(k)(2)(C) in Bezug auf vereinfachte Arbeitnehmerrenten (SEPs) bleibt unverändert bei 600 USD.

Die Begrenzung gemäß Abschnitt 408(p)(2)(E) in Bezug auf EINFACHE Rentenkonten bleibt unverändert bei 12,500 $.

Die Begrenzung der Aufschiebungen gemäß Abschnitt 457(e)(15) in Bezug auf aufgeschobene Vergütungspläne von staatlichen und lokalen Regierungen und steuerbefreiten Organisationen bleibt unverändert bei 18,000 $.

Der Vergütungsbetrag gemäß Abschnitt 1.61 21(f)(5)(i) der Einkommensteuervorschriften bezüglich der Definition des „Kontrollangestellten“ für die Bewertung von Nebenleistungen bleibt unverändert bei 105,000 $. Der Entschädigungsbetrag gemäß Abschnitt 1.61 21(f)(5)(iii) bleibt unverändert bei 215,000 $.

Der Kodex sieht vor, dass der Schwellenwert von 1,000,000,000 USD, der verwendet wird, um zu bestimmen, ob ein Plan mehrerer Arbeitgeber ein Plan von systematischer Bedeutung gemäß Abschnitt 432(e)(9)(H)(v)(III)(aa) ist, unter Verwendung der Anpassung der Lebenshaltungskosten angepasst wird bereitgestellt unter Abschnitt 432(e)(9)(H)(v)(III)(bb). Nach Berücksichtigung der geltenden Rundungsregel wird der Schwellenwert, der zur Bestimmung, ob ein Plan mehrerer Arbeitgeber ein Plan von systematischer Bedeutung gemäß Abschnitt 432(e)(9)(H)(v)(III)(aa) ist, im Jahr 2016 von 1,000,000,000 USD erhöht auf 1,012,000,000 $.

Der Kodex sieht auch vor, dass mehrere rentenbezogene Beträge mit dem Teuerungsausgleich nach § 1 (f) (3) angepasst werden. Nach Berücksichtigung der geltenden Rundungsregeln stellen sich die Beträge für das Jahr 2016 wie folgt dar:

Die angepasste Bruttoeinkommensgrenze gemäß Abschnitt 25B(b)(1)(A) zur Bestimmung der Beitragsgutschrift für die Altersvorsorge für verheiratete Steuerzahler, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, wird von 36,500 USD auf 37,000 USD erhöht; die Begrenzung gemäß Abschnitt 25B(b)(1)(B) wird von 39,500 $ auf 40,000 $ erhöht; und die Begrenzung gemäß den Abschnitten 25B(b)(1)(C) und 25B(b)(1)(D) wird von 61,000 $ auf 61,500 $ erhöht.

Die angepasste Bruttoeinkommensgrenze gemäß Abschnitt 25B(b)(1)(A) zur Bestimmung der Altersgutschrift für Sparbeiträge für Steuerzahler, die als Haushaltsvorstand einreichen, wird von 27,375 USD auf 27,750 USD erhöht; die Begrenzung gemäß Abschnitt 25B(b)(1)(B) wird von 29,625 $ auf 30,000 $ erhöht; und die Begrenzung gemäß den Abschnitten 25B(b)(1)(C) und 25B(b)(1)(D) wird von 45,750 $ auf 46,125 $ erhöht.

Die angepasste Bruttoeinkommensgrenze gemäß Abschnitt 25B(b)(1)(A) zur Bestimmung der Beitragsgutschrift für Altersvorsorge wird für alle anderen Steuerzahler von 18,250 USD auf 18,500 USD erhöht; die Begrenzung gemäß Abschnitt 25B(b)(1)(B) wird von 19,750 $ auf 20,000 $ erhöht; und die Begrenzung gemäß den Abschnitten 25B(b)(1)(C) und 25B(b)(1)(D) wird von 30,500 $ auf 30,750 $ erhöht.

Der abzugsfähige Betrag gemäß Abschnitt 219(b)(5)(A) für eine Person, die qualifizierte Rentenbeiträge leistet, bleibt unverändert bei 5,500 $.

Der anwendbare Dollarbetrag gemäß Abschnitt 219(g)(3)(B)(i) zur Bestimmung des abzugsfähigen Betrags eines IRA-Beitrags für Steuerzahler, die aktive Teilnehmer sind, die eine gemeinsame Erklärung einreichen, oder als berechtigte Witwe(n) bleibt unverändert bei 98,000 $ . Der anwendbare Dollarbetrag gemäß Abschnitt 219(g)(3)(B)(ii) für alle anderen Steuerzahler (mit Ausnahme von verheirateten Steuerzahlern, die getrennte Erklärungen einreichen) bleibt unverändert bei 61,000 $. Der anwendbare Dollarbetrag gemäß Abschnitt 219(g)(3)(B)(iii) für eine verheiratete Person, die eine separate Erklärung einreicht, unterliegt keiner jährlichen Anpassung der Lebenshaltungskosten und bleibt bei 0 USD. Der geltende Dollarbetrag gemäß Abschnitt 219(g)(7)(A) für einen Steuerzahler, der kein aktiver Teilnehmer ist, dessen Ehepartner jedoch ein aktiver Teilnehmer ist, wird von 183,000 USD auf 184,000 USD erhöht.

Die angepasste Bruttoeinkommensbegrenzung gemäß Abschnitt 408A(c)(3)(B)(ii)(I) zur Bestimmung des maximalen Roth-IRA-Beitrags für verheiratete Steuerzahler, die eine gemeinsame Erklärung einreichen, oder für Steuerzahler, die als anspruchsberechtigte Witwe(n) einreichen, wird erhöht von 183,000 $ auf 184,000 $. Die angepasste Bruttoeinkommensgrenze gemäß Abschnitt 408A(c)(3)(B)(ii)(II) für alle anderen Steuerzahler (außer verheirateten Steuerzahlern, die getrennte Erklärungen einreichen) wird von 116,000 USD auf 117,000 USD erhöht. Der anwendbare Dollarbetrag gemäß Abschnitt 408A(c)(3)(B)(ii)(III) für eine verheiratete Person, die eine separate Erklärung einreicht, unterliegt keiner jährlichen Anpassung der Lebenshaltungskosten und bleibt bei 0 $.

Der Dollarbetrag gemäß Abschnitt 430(c)(7)(D)(i)(II), der verwendet wird, um die überschüssige Arbeitnehmervergütung in Bezug auf einen leistungsorientierten Pensionsplan eines einzelnen Arbeitgebers zu bestimmen, für den die Sonderwahl gemäß Abschnitt 430(c)( 2)(D) getätigt wurde, wird von 1,101,000 $ auf 1,106,000 $ erhöht.

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